Wehrmachtsauskunftstelle - Erfahrung mit der WASt: Kosten? Dauer?

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  • Rossi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.05.2006
    • 126

    #16
    Scheine da etwas begriffstutzig zu sein.
    Meinen die das vielleicht so, dass du denen eine Vollmacht ausstellen sollst, nicht eine Vollmacht von jemand anderem (deinem Vater) besorgen sollst?

    Wäre ja zumindest möglich dass die Mitarbeiter der WASt die Vollmacht von dir benötigen um in irgendeinem anderen Archiv nachschauen zu dürfen...

    Weil dass dein Vater Rechtsnachfolger sein soll und du nicht leuchtet mir absolut nicht ein.

    Rossi

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    • Rossi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.05.2006
      • 126

      #17
      Scheine da etwas begriffstutzig zu sein.
      Meinen die das vielleicht so, dass du denen eine Vollmacht ausstellen sollst, nicht eine Vollmacht von jemand anderem (deinem Vater) besorgen sollst?

      Wäre ja zumindest möglich dass die Mitarbeiter der WASt die Vollmacht von dir benötigen um in irgendeinem anderen Archiv nachschauen zu dürfen...

      Weil dass dein Vater Rechtsnachfolger sein soll und du nicht leuchtet mir absolut nicht ein.

      Rossi

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      • BenediktB
        Erfahrener Benutzer
        • 31.05.2006
        • 540

        #18
        Wortlaut des Briefes: "um Ihnen den militärischen Werdegang Ihres Urgroßvaters zusenden zu können benötigen wir jedoch eine Vollmacht des nächsten Angehörigen."

        Auf der Webseite der WASt steht auch neuerdings eine andere Regelung:
        Demnach ist die Übermittlung hier vorliegender personenbezogener Daten über lebende Kriegsteilnehmer an Privatpersonen und Institutionen außerhalb des öffentlichen Bereichs nur mit Genehmigung der Betreffenden selbst möglich. Bei Gefallenen oder Verstorbenen ist dagegen eine Auskunftserteilung nur mit Zustimmung der nächsten Angehörigen möglich.
        Ich verstehe trotzdem nicht warum ich als Urenkel kein nächster Angehöriger bin!?
        Mein Ancestry-Stammbaum

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        • Friedhard Pfeiffer
          Erfahrener Benutzer
          • 03.02.2006
          • 5079

          #19
          Nächster Angehöriger

          Hallo,
          der "nächste Angehörige" ist nicht gesetzlich definiert (Vgl. § 530 Abs. 1 BGB). Lediglich § 52 Abs. 2 StGB alter Fassung bietet dafür Anhaltspunke: Als Angehörige sind anzusehen Verwandte .... auf- und absteigender Linie .......
          Ich würde an die WASt folgenden Brief schreiben:
          Sehr geehrte Damen und Herren,
          in Ihrem Schreiben vom .... verteten Sie die Auffasung, dass "eine Auskunftserteilung nur mit Zustimmung der nächsten Angehörigen möglich" sei. Ich bin doch als Urenkel Verwandter absteigender Linie und dadurch ein Angehöriger (vgl. § 52 Abs. 2 StGB a. F.). Sollten Sie über eine andere Vorschrift zu dem unbestimmten Rechtsbegriff des nächsten Angehörigen verfügen, bitte ich mit diese zu benennen, damit ich mich um eine Vollmacht von wem auch immer bemühen kann.
          In Erwartung Ihrer geschätzten Benennung der einschlägigen Vorschriften verbleibe ich
          mit freundlichen Grüßen
          Friedhard Pfeiffer

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          • BenediktB
            Erfahrener Benutzer
            • 31.05.2006
            • 540

            #20
            Danke für diesen Tipp.
            Ich habe zwar schon mit meinem Vater gesprochen und er hat mir auch eine entsprechende Vollmacht ausgestellt, die ich an die WASt geschickt habe. Dennoch werde ich mich noch einmal erkundigen, weil es sicher nicht die letzte Anfrage war.
            Mein Ancestry-Stammbaum

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            • Marlies

              #21
              Hallo,

              ich habe heute auch Post von Wast erhalten:

              Betrifft: Ihre Anfrage vom 02.05.2006 (Anm. Ich hatte die Anfrage zu meinem Vater gestellt)

              Ich zitiere:

              Sehr geehrte....

              aus Anlass von Einzelfällen gilt ab sofort eine restriktive Auslegung des § 6 (Datenübermittlungsbefugnis an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs) der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Deutschen Dienststelle (WASt) vom 29.04.1994, die vom Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin angeordnet worden ist.

              Danach muß der Betroffene bzw. wenn er verstorben ist, der nächste noch lebende Angehörige (Ehegatte, falls verstorben, Abkömmlinge ersten Grades) seine Einwilligung zur Auskunftserteilung geben.

              Aus diesem Grund bitte ich Sie um entsprechende Einwilligung innerhalb der nächsten 6 Wochen. Andernfalls dürfen wir Ihnen keine Auskunft über Name und Geburtsdatum/ort ( Anm. meines Vaters)
              erteilen.

              Mit freundlichen Grüssen

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              • BenediktB
                Erfahrener Benutzer
                • 31.05.2006
                • 540

                #22
                Ok...das erklärt alles. Danke für das Licht im Dunklen, Marlies!
                Mein Ancestry-Stammbaum

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                • Gerda
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.07.2004
                  • 132

                  #23
                  Hallo,

                  es ist doch erstaunlich, dass die WASt erst jetzt im Jahr 2006 auf das Datenschutzgesetz aufmerksam (gemacht) wurde. Immerhin gibt es dieses Gesetz doch schon etwas länger.

                  Und überhaupt, welche so schutzwürdigen personenbezogene Daten werden denn bei einem schlichten militärischen Werdegang mitgeteilt? Das dürften doch nur die Namen und Geburtsdaten sein. Und die sind meisten sowieso schon in der Familie bekannt.

                  Was die übrigen militärischen Daten betrifft, frage ich mich, ob die überhaupt als "personenbezogen" bezeichnet werden können.

                  Viele Grüße
                  Gerda

                  Kommentar

                  • Marlies

                    #24
                    Hallo,

                    ich habe soeben mit Wast telefoniert: in "meinem" Fall muß ich das Sterbedatum meine Mutter schriftlich einreichen, (es wurde nichts von der Sterbeurkunde gesagt!) es sei dann erkennbar, dass ich der nächste noch lebende Angehörige bin.

                    In Fällen, wo Enkel/Urenkel usw. anfragen, müssen immer Unterlagen mit eingereicht werden, aus denen hervorgeht, das man der nächste noch lebende Abgehörige ist.

                    Viele Grüsse
                    Marlies

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                    • Friese
                      Benutzer
                      • 20.09.2006
                      • 44

                      #25
                      Hallo Allerseits,


                      habe im Antrag übers I-Net einfach angegeben, dass ich der Sohn meines Opas bin. Nicht das mein Vater mir keine Vollmacht erteilen würde. Aber das verzögert doch das ganze Procedere. Und da ich persönlich auch die Vollmacht mündlich erhalten habe, verletze ich schließlich keine etwaigen postmortalen Persönlichkeitsrechte

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                      • BenediktB
                        Erfahrener Benutzer
                        • 31.05.2006
                        • 540

                        #26
                        Na da bin ich ja mal gespannt.
                        Ich habe nämlich auch noch die Daten meines Opas angefordert und meine Oma lebt noch...mal sehen, ob die WASt auch die Vollmacht meines Vaters akzeptiert.
                        Das wäre fast ein neuer Satz für Murphys Gesetze: "Genau zu dem Zeitpunkt an dem du eine Anfrage bei der WASt startest, ändert diese ihre Datenschutzregeln und du musst dutzende Unterlagen nachreichen."
                        Mein Ancestry-Stammbaum

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                        • Carlton

                          #27
                          Hallo alle zusammen,

                          aber dann wären doch auch keine Anfragen mehr per Internet möglich. Und das ist doch bisher nicht aufgehoben worden, oder?. Ich habe jedenfalls im Juli noch mittels Internet zwei Anfragen starten können. Nun ja, ich habe natürlich nochkeine Antwort!

                          Gruß,
                          ursula

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                          • Marlies

                            #28
                            Original von Friese
                            habe im Antrag übers I-Net einfach angegeben, dass ich der Sohn meines Opas bin
                            Hallo Friese,

                            ich hatte im I-Net ja auch angegeben, dass ich die Tochter meines Vaters bin, es wird Dir also nichts bringen!

                            Sollte es wirklich anders sein, lass es uns wisssen, dann können wir nämlich fragen, warum mit zweierlei Maß gemessen wird

                            Viele Grüsse
                            Marlies

                            Kommentar

                            • Marlies

                              #29
                              Original von Carlton
                              Ich habe jedenfalls im Juli noch mittels Internet zwei Anfragen starten können. Nun ja, ich habe natürlich nochkeine Antwort!
                              Hallo Ursula,

                              auf meine I-Net- Anfrage vom 02.05.06 (!) habe ich erst am 20.09.06 (!) das Rückschreiben von Wast erhalten, es kann also noch dauern

                              Lieben Gruß
                              Marlies

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                              • Bi-Ko
                                Benutzer
                                • 22.08.2006
                                • 57

                                #30
                                Hallo Ihr Lieben,
                                das ist jetzt aber alles ärgerlich, ich hab vor ein paar Tagen ja den Suchantrag bei der WASt online gestellt und angegeben das es mein Onkel ist den ich da suche. Hat sich auch noch iemand gemeldet. Heißt das jetzt ich werd keine Auskunft bekommen? Die nächsten noch lebenden Angehörigen wären die Geschwister vom Gefallenen, geht das dann auch wenn mein Vater den Auftrag erteilen würde? War ja immerhin sein Bruder,
                                gruß
                                Birgit

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