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#11
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Hallo Sandra,
um das wahrscheinlich richtige Datum zu prüfen, kannst du dir andere Quellen zu Hilfe nehmen: - Duplikat des Sterberegisters aus Detmold, zur Gegenkontrolle des Datums => Landesarchiv Ostwestfalen-Lippe in Detmold - Heirats- und Sterbeurkunde, dort sind je nach Jahr auch Geburtsdaten vermerkt, evtl. als Randvermerk (dann Erstregister) - Sammelakte zur Geburtsurkunde (seit 1892 muss diese erhalten werden) Viele Grüße Thomas P.S. Der gregorianische Kalender wurde im Bistum Münster am 28.11.1583 eingeführt. (Siehe auch hier:http://wiki-de.genealogy.net/Gregorianischer_Kalender). Dass Standesbeamte in der Kaiserzeit auch am Sonntag tätig waren, kann ich mir auch nicht vorstellen, daß wäre aber mal interessant zu wissen. In Adressbüchern aus dieser Zeit werden ab und zu Öffnungszeiten genannt, da könnte man mal nachforschen. |
#12
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Zitat:
Hallo, war der 17.6.1877 etwa doch kein Sonntag? https://forum.ahnenforschung.net/sho...92&postcount=6 Geändert von Horst von Linie 1 (09.10.2019 um 22:37 Uhr) Grund: neue Fundstelle (1877, nicht 1897) |
#13
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Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, eine zweite ist auch nur ein Indiz, und wer es genau wissen will:
Aus: "Das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875. Von Paul Hischius, Berlin 1890." Auf Seite 53 folgen "Allgemeine Bestimmungen" und somit auch Teile der Geschäftsordnung: §12 Die Geschäfts- und Dienststunden der Standesbeamten Mangels anderer desfalliger Vorschriften ist der Standesbeamte, ..., berechtigt, die Geschäftsstunden zu bestimmen, und zwar nach Maßgabe des Bedürfnisses seines Bezirks, auch wird zur Erledigung eiliger Fälle ... Sonntags eine den Verhältnissen angemessene Geschäftsstunde anzusetzen sein... Hinsichtlich Geburten, genauer im Fall von totgeboren oder in der Geburt verstorben Kindern wird bestimmt, daß eine Anzeige im Sterberegister am nächstfolgenden Tag, auch Sonntag oder Feiertag zu erfolgen hat. (s. S. 82 § 82 Anmerkung 52, zumindest das Land Lippe hat eine eigene Bestimmung erlassen, die es hier von der Verpflichtung befreite) Damit ist geklärt, daß Standesamtseintragungen auch Sonntags erfolgen konnten, auch wenn es heutzutage seltsam erscheint. |
#14
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Hallo zusammen,
Zitat:
Weitere Urkunden etc. liegen mir leider nicht vor. Zitat:
Eine (eher spontane) Idee kam mir noch in den Sinn - ohne weitere konkrete Anhaltspunkte. Sie wird um so unwahrscheinlicher, je mehr ich darüber nachdenke: Laut Kirchenbuch ist Anna Wilhelmine Elisabeth geboren am 03.11.1892 um 5 Uhr morgens. Laut Standesamt ist Anna geboren am 02.11.1892 um 8 Uhr abends. Könnte es eine Zwillings- oder Mehrlingsgeburt gewesen sein? Wenn z. B. nur ein Kind überlebt hat, und der Taufeintrag einen Kind gilt, der Standesamtseintrag hingegen einem anderen ... Lohnt es, in diese Richtung weiterzuspinnen? Viele Grüße Christian Geändert von Ert (26.02.2020 um 11:12 Uhr) |
#15
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Hallo Christian,
Zitat:
das glaube ich eher nicht. Normalerweise finden sich in den KB immer Hinweise auf eine Zwillingsgeburt, auch wenn ein Zwilling totgeboren wurde. Zumindest sind mir solche Einträge schon mehrfach begegnet. |
#16
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Hallo,
Könnte es sich bei dem Kirchenbuch um eine Abschrift hadeln? Ich hatte auch in einer Nebenlinie so einen komischen Fall. Das Kind war laut Kirchenbuch-Dublikat 3 Tage vor seiner Geburt verstorben. Das konnte natürlich auch nicht sein. Es wurde vermutlich falsch abgeschrieben. Vielleicht ist es in Deinem Fall auch so. Wenn es noch weitere Bücher gibt, würde ich mal dort einen Blick rein werfen. Unter Umständen wurde beim Abschreiben etwas durcheinander gebracht. LG Jule |
#17
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Zitat:
weil der Pfarrer dadurch keine Geburtsurkunde vorgelegt bekommen haben kann aus der er die Angaben hätte abschreiben können. Im Familienstammbuch meiner Großeltern war z.B. eine extra Rubrik, wo auch die kirchlichen Ereignisse beurkundet wurden. Ich würde vermuten, dass man mit dem Buch ins Pfarramt ging und daraus die notwendigen Angaben ins Taufregister übernommen wurden. Bei kirchlichen Trauungen fand ich in manchen KB auch den Verweis unter welcher Registernummer die zivile Heirat stattgefunden hat. Hier liegt der Grund sicher darin, dass man erst beim Standesamt heiraten musste und dann erst eine kirchliche Trauung legal war. Da wurde dann sicher auch die Urkunde/Familienstammbuch vorgezeigt. Hast du zwischenzeitlich schon nachgefragt, ob die Sammelakte zum Geburtseintrag noch vorhanden ist? Viele Grüße Kai |
#18
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Wenn es eine Zwillingsgeburt war: Getauft werden konnte nur ein lebendes Kind. Das wäre dann aber auch im Geburtenregister und im Taufbuch eingetragen worden, selbst wenn es kurz nach der Geburt (und der Taufe) starb.
Ein totgeborenes Kind wird namenlos im Sterbebuch eingetragen, standesamtlich wie kirchlich, wobei ich selten Totgeburten auch schon im Taufbuch gesehen habe, meistens bei Zwillingsgeburten, wo das andere Kind (zunächst) überlebt hat. Wann die Uroma nun wirklich das Licht der Welt erblickt hat, wird sich nicht mehr mit 100%iger Sicherheit klären lassen. Rechtlich maßgeblich ist aber immer der Standesamtseintrag. Was die Unterschiede beim Vornamen angeht: Ich habe einen aus Hessen gebürtigen Freund, in dessen Ausweis die Vornamen Roland Wolfgang eingetragen sind. Er ist katholisch und erzählt, bei der Taufe habe er noch einen dritten Vornamen erhalten, August. (Er ist ganz normal als Baby getauft worden.) |
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