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#1
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Bitte um Lesehilfe und Erklärung bei Geburtsurkunde von unehelichem Kind
Quelle bzw. Art des Textes: Geburtsurkunde Jahr, aus dem der Text stammt: 1893 Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sachsen/Dresden Hallo, habe hier eine Geburtsurkunde, welche ich eigentlich lesen kann. Nur halt bei der seitlichen Anmerkung fehlen mir ein paar Worte und es tun sich Fragen auf. Wurden die Geburtsurkunden noch einmal neu geschrieben, wenn das uneheliche Kind einen neuen Namen bekam? Seiteneintrag und Urkunde selbst haben die gleiche Handschrift und es liegen 14 Jahre dazwischen? Ist die Namensänderung auch gleichzeitig eine Adoption? Die Anmerkung lese ich wie folgt: Auf Anordnung des Königl. Amtsgerichts ...., Abtl. VIII am 09. April 1907 wird vermerkt, daß der .... Franz Wilhelm Briesen, wohnhaft, Dresden, Marianhofstr. 46, erklärt hat, daß er dem von seiner Ehefrau Selma Martha Briesen geb. Hoppe, am 08. Mai des Jahres 1893 unehelich geborenen Kinde Martha Gertrud seinen Namen erteilt hat. ................ Vielen Dank und liebe Grüße Frieda |
#2
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Hallo,
Auf Anordnung des Königl. Amtsgerichts Dresden, Abtl. VIII am 09. April 1907 wird vermerkt, daß der Dachdecker Franz Wilhelm Briesen, wohnhaft Dresden, Marianhofstr. 46, erklärt hat, daß er dem von seiner Ehefrau Selma Martha Briesen geb. Hoppe, am 08. Mai des Jahres 1893 unehelich geborenen Kinde Martha Gertrud seinen Namen erteilt hat. Der Standesbeamte von Abendroth Gruß Scriptoria Geändert von Scriptoria (21.07.2021 um 08:31 Uhr) |
#3
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Hallo Scriptoria,
vielen, lieben Dank VG Frieda |
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geburtsurkunde |
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