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#1
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und nochmal kyrillisch
Quelle bzw. Art des Textes: Zusatzeintrag in Taufeintrag Jahr, aus dem der Text stammt: 20. Jh Ort/Gegend der Text-Herkunft: Bitkow Ukraine Namen um die es sich handeln sollte: egal Hallo nochmal, handelt es sich bei den rot umrandeten Nachträgen wieder um einen Hinweis auf Ausstellung einer Geburtsurkunde? Oder ist es diesmal doch ein Hinweis auf einen Sterbeeintrag? Dann wäre es oben der 21.3.(19)50 und unten der 27.6.(19)62 hier wäre die Dame 59 gewesen, wozu bräuchte man da noch eine Geburtsurkunde? . |
#2
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Hallo Christine,
ich kann auf die schnelle nicht alles entziffern, aber das 1. Wort oben heißt wohl vidano = gesehen. Bei der 2. Stelle wäre es abgekürzt: vid. Also ich kann kein ukrainisch, aber in den slavischen Sprachen, die ich mehr oder weniger gelernt habe, fängt das Wort für sehen/gesehen wie im Lateinischen mit "vid-" an. Eine Geburtsurkunde kann z.B. für einen Erbschein nötig sein. Und man kann auch in höherem Alter noch heiraten, meine Großtante ging z.B. mit weit über 50 ihre 1. Ehe ein. Grüße Gisela |
#3
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Hallo Gisela,
danke! Dann wird es doch wohl kein Hinweis auf den Sterbeeintrag sein. Geheiratet hat sie übrigens sehr jung und soweit ich bisher weiß, nur 1x. Bei einem Beifang war der Herr auch schon 3x verheiratet, der Vermerk hatte dazu aber keinen Bezug. Wozu immer sie die Kopie brauchten. Ich lasse noch ein bisschen auf ungelöst, vielleicht schaut Kleeschen ja noch vorbei. |
#4
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Hallo Christine
es ist nicht "gesehen" gemeint, sondern wieder "ausgestellt". "Выдано". Bei dem zweiten Eintrag ist mit "вид." abgekürzt worden, nicht "выд.". Da unten das Datum 27/VI 62 mit р. endet, nicht mit г. (год für Jahr, üblich hinter russischen Datumsangaben), zeigt das, dass hier die ukrainische Sprache gebraucht wurde (рік). Dort schreibt man es "видано". Soweit meine Erfahrung es kennt, braucht(e) man in Russland/in der UdSSR die Geburtsurkunde nicht besonders oft. Zum heiraten brauchte man sie beispw. meines Wissens nicht. Zur Ausstellung des ersten Passes (mit 21 Jahren) brauchte man die Geburtsurkunde aber. Auch wenn man den aktuellen verloren hat oder der aktuelle Pass zu lange abgelaufen ist. Ansonsten könnte man sie tatsächlich auch für Erbschaftsangelegenheiten gebraucht haben (wenn man belegen musste, dass es sich bei den Personen wirklich um die Eltern handelte). Liebe Grüße Kleeschen |
#5
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Danke Kleeschen!
Also ignoriere ich diese Eintragungen erstmal. Ja, vielleicht haben sie einen Pass beantragt, das erscheint mir bei manch anderen Einträgen als wahrscheinlicher. |
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