Quellen, Belege, Literatur zum genannten Adel/Namen: Koppenstein, Sponheim
Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1340
Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Grafschaft Sponheim
Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]: ja
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken): HStA München
Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1340
Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Grafschaft Sponheim
Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]: ja
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Hallo beisammen,
hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Johann...eim-Kreuznach)
wird behauptet, daß der Graf Johann II von Sponheim zwei uneheliche Söhne gehabt habe.
- Wallrab von Koppenstein; unehelicher Sohn und Begründer der Linie "von Koppenstein"
- Henne von Cruzenach († nach 1379),[2] unehelicher Sohn und Burggraf zu Vianden
Zu dem zweiten Sohn wird eine Urkunde von 1379 erwähnt, genaueres findet man wohl in
Johannes Mötsch: Die Grafen von Sponheim und die Schlacht von Baesweiler (1371). In: Rheinische Vierteljahrsblätter 52 (1988), S. 90–106, bes. S. 101.
hat da jemand Zugriff drauf?
Mich interessiert aber eher der angebliche erste Sohn Wallrab, zu dem ich weiter keine Quellen genannt finde.
Das Bayerische HStA München hat dankenswerterweise den Bestand "Grafschaft Sponheim Urkunden" online gestellt.
Dort findet man u.a. das Testament des Johann II.:
Dort wird lediglich der Neffe Wallrab, Sohn des Bruders Simon bedacht.
Es gibt noch Ausführungsbestimmungen zum Testament:
Dort werden zwei Frauen und zwei Buben bedacht, die aber wohl namentlich nicht genannt werden. Ich habe die Textstelle in der Urkunde gefunden, richtig lesen kann ich sie nicht, aber Namen tauchen da nicht auf.
In älteren Werken, zB. Helwig/Humbracht, aber auch einer Publikation von Hauptmann (1900) taucht die Behauptung nicht auf, daß die Koppensteiner von den Sponheimern abstammten. Von daher denke ich, daß da jemand neueren Datums was gefunden oder zumindest was behauptet hat.
Die Geschichte ist auch etwas unrund: Wenn der Johann II. seinen unehelichen Sohn hätte legitimieren lassen, dann hätte der ja doch Anrecht auf ein Erbe. Das wäre ja u.a. der Sinn einer Legitimation.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
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