Adoption im Erwachsenenalter 1943

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  • Mäusemama
    Erfahrener Benutzer
    • 19.04.2010
    • 308

    Adoption im Erwachsenenalter 1943

    Meine Oma wurde 1943 von ihrer Tante und deren Ehemann adoptiert. Zu dem Zeitpunkt war meine Oma 37 Jahre alt und hatte 3 Kinder. Die Tante hatte wohl keine eigenen Kinder, so dass meine Vermutung ist, dass die Adoption aus Erbschaftsgründen erfolgte.
    Oder kommen noch andere Möglichkeiten in Betracht?
    Mir liegt das Aktenzeichen des Kindesannahmevertrages vor. Gibt es eine Möglichkeit, an die Unterlagen ranzukommen?
    Grüße, Tanja
    http://www.tanja-bals.com
  • gudrun
    Erfahrener Benutzer
    • 30.01.2006
    • 3277

    #2
    Hallo,

    in meiner Familie kommt das auch vor. Durch eine Urkunde konnten wir feststellen,
    daß der Mann erst im Erwachsenen Alter, nach dem Tod seiner Tante,
    vom Mann der Tante adoptiert wurde. Wie das abgelaufen ist, weiß ich leider nicht,
    keine Auskunft von der Familie. Hat wahrscheinlich mit der Erbschaft zu tun.
    Ich habe von der Tante, sobald die Datenschutz abgelaufen war, die Sterbeurkunde bestellt,
    da hat er noch mit seinem Geburtsnamen unterschrieben.

    Viele Grüße
    Gudrun

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    • animei
      Erfahrener Benutzer
      • 15.11.2007
      • 9237

      #3
      Zitat von Mäusemama Beitrag anzeigen
      Mir liegt das Aktenzeichen des Kindesannahmevertrages vor. Gibt es eine Möglichkeit, an die Unterlagen ranzukommen?
      Soweit ich weiß, werden die nach 60 Jahren vernichtet. Aber nachfragen würde ich trotzdem mal.
      Gruß
      Anita

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      • Friedhard Pfeiffer
        Erfahrener Benutzer
        • 03.02.2006
        • 5079

        #4
        Zitat von Mäusemama Beitrag anzeigen
        Meine Oma wurde 1943 von ihrer Tante und deren Ehemann adoptiert. Zu dem Zeitpunkt war meine Oma 37 Jahre alt und hatte 3 Kinder. Die Tante hatte wohl keine eigenen Kinder, so dass meine Vermutung ist, dass die Adoption aus Erbschaftsgründen erfolgte.
        Oder kommen noch andere Möglichkeiten in Betracht?
        Mir liegt das Aktenzeichen des Kindesannahmevertrages vor. Gibt es eine Möglichkeit, an die Unterlagen ranzukommen?
        Das Aktenzeichen der notariellen Urkunde oder das Aktenzeichen des [genehmigenden] Gerichts?? Für beide Sachen lohnt sich eine Nachfrage bei dem zuständigen [es wurde nicht erwähnt, wo sich das Ganze abgespielt hat] Staatsarchiv.
        Mit freundlichen Grüßen
        Friedhard Pfeiffer

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        • Mäusemama
          Erfahrener Benutzer
          • 19.04.2010
          • 308

          #5
          Als Randvermerk steht auf der Geburtsurkunde:
          Durch den vor dem Notar Engelbert ?? (Name kann ich nicht genau lesen), Cloppenburg, am 2. Februar 1942 errichteten und durch das Amtsgericht Cloppenburg vom 23. Februar 1943 bestätigten Kindesannahmevertrag (Aktenzeichen O X 65)........
          Ich denke, dass ist das Aktenzeichen des Gerichts. Ich werde mal beim Staatsarchiv Oldenburg nachfragen.

          Vielen Dank für die Antworten.
          Grüße, Tanja
          http://www.tanja-bals.com

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          • Friedhard Pfeiffer
            Erfahrener Benutzer
            • 03.02.2006
            • 5079

            #6
            Zitat von Mäusemama Beitrag anzeigen
            Als Randvermerk steht auf der Geburtsurkunde:
            Durch den vor dem Notar Engelbert ?? (Name kann ich nicht genau lesen), Cloppenburg, am 2. Februar 1942 errichteten und durch das Amtsgericht Cloppenburg vom 23. Februar 1943 bestätigten Kindesannahmevertrag (Aktenzeichen O X 65)........
            Ich denke, dass ist das Aktenzeichen des Gerichts. Ich werde mal beim Staatsarchiv Oldenburg nachfragen.
            Vielen Dank für die Antworten.
            Das Az. 0 X 65/42 ist das vom Amtsgericht, die vielleicht noch die Akten haben. Letztlich ist das Staatsarchiv Oldenburg [bei dem ich beste Erfahrungen gesammelt habe] die richtige Adresse.
            Mit freundlichen Grüßen
            Friedhard Pfeiffer

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            • Mäusemama
              Erfahrener Benutzer
              • 19.04.2010
              • 308

              #7
              Ich werd dann wohl erstmal beim Amtsgericht Cloppenburg nachfragen.
              Grüße, Tanja
              http://www.tanja-bals.com

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