Hallo
Ich denke auch, der Name mit L ist damals falsch geschrieben worden. Versuch es doch nochmal mit verschiedenen Schreibweisen. Vor allem alte Telefonbücher und die Melderegisterauskunft nach 2002, die müsstest du ja ohne Vollmacht erhalten, wenn ich es richtig verstehe?
Und warum nicht beim Gericht versuchen? Für die ist das nur ein weiterer unspektakulärer Fall, aber für dich könnten dabei wichtige Informationen raus kommen.
Ich habe gerade ein Verfahren beim örtlichen Gericht in der Schweiz am laufen, um an das Scheidungsurteil meiner Grosseltern zu kommen. Es war ein bisschen ein Hin und Her, bis klar war, welches Amt dafür zuständig ist und nun läuft noch die Einsprachefrist für die Kinder, wegen Datenschutz. Aber es war weder kompliziert noch aufwändig. Zu verlieren hast du ja kaum etwas?
Ich denke auch, der Name mit L ist damals falsch geschrieben worden. Versuch es doch nochmal mit verschiedenen Schreibweisen. Vor allem alte Telefonbücher und die Melderegisterauskunft nach 2002, die müsstest du ja ohne Vollmacht erhalten, wenn ich es richtig verstehe?
Und warum nicht beim Gericht versuchen? Für die ist das nur ein weiterer unspektakulärer Fall, aber für dich könnten dabei wichtige Informationen raus kommen.
Ich habe gerade ein Verfahren beim örtlichen Gericht in der Schweiz am laufen, um an das Scheidungsurteil meiner Grosseltern zu kommen. Es war ein bisschen ein Hin und Her, bis klar war, welches Amt dafür zuständig ist und nun läuft noch die Einsprachefrist für die Kinder, wegen Datenschutz. Aber es war weder kompliziert noch aufwändig. Zu verlieren hast du ja kaum etwas?
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