Ancestry AGB - Nutzung von Bildmaterial

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  • vanRudolf
    Benutzer
    • 22.04.2016
    • 27

    Ancestry AGB - Nutzung von Bildmaterial

    Hallo miteinander,

    entschuldigt bitte, dass ich hier als Neuling gleich mit diesem leidigen Thema hier hereinplatze. Eine kurze Vorstellung meinerseits erfolgt beizeiten noch im entsprechenden Forum.

    Über das Thema Bildnutzung (Seiten aus Kirchenbüchern) habe ich hier in den Foren als Gast mal so einiges quergelesen und bin der Ansicht, dass es doch einige interessiert.

    Da ich Ancestry in letzter Zeit intensiv genutzt habe - und natürlich auch Kirchenbuchseiten auf den PC heruntergeladen habe, habe ich recherchiert inwieweit man diese Bilder weitergeben darf oder evtl. sogar Ausschnitte auf einer Webseite veröffentlichen kann.

    Leider bin ich nicht allzu weit gekommen, da es keine klaren Aussagen gibt
    Was mir jedoch aufgefallen ist, dass in den AGB von Ancestry steht:

    ...die Grafiken, Informationen, Daten, redaktionelle Texte und alle anderen Inhalte nur zur persönlichen oder professionellen Familienforschung verwenden und die Inhalte nur als Suchergebnisse in Verbindung mit dieser Forschung herunterladen. Das Herunterladen von gesamten Werken oder Datenbanken oder wesentlicher Teile eines Werkes oder einer Datenbank beispielsweise ist verboten. Der Weiterverkauf einer Arbeit oder einer Datenbank oder eines Teiles davon ist untersagt. Die Online- oder Wiederveröffentlichung von Inhalten ist untersagt, bestimmte Datenelemente, die Teil einer bestimmten Familiengeschichte oder Stammbaums sind, sind hiervon nicht betroffen. Ein Verstoß gegen diese begrenzte Nutzungslizenz kann zur sofortigen Kündigung Ihrer Mitgliedschaft und zu juristischen Schritten gegen Sie führen.
    http://www.ancestry.de/cs/legal/termsandconditions
    Da es sich (wie wohl bei den meisten Nutzern) um Bilder für den eigenen Stammbaum handelt, dürfte da meiner Meinung nach keine Beschränkung vorliegen.
    Das Verbot bezieht sich meiner Einschätzung nach auf die Inhalte, Bilder und redaktionellen Texte der Ancestry-Webseite, was wohl allgemein für jede Seite im Internet gilt.

    Schließlich bietet Ancestry im Image Viewer ja auch die Möglichkeit des Weiterleitens der Kirchenbuchseiten an beliebige Mail-Empfänger und sogar Facebook und Google+.

    Da frage ich mich, was an dieser Art der Veröffentlichung anders sein sollte, als wenn man eine Kirchenbuchseite auf einer eigenen Webseite oder in einem Forum veröffentlicht.

    Oder intepretiere ich da zu viel für mein eigenes Interesse hinein?

    Viele Grüße
    vanRudolf
    Zuletzt geändert von vanRudolf; 22.04.2016, 17:26. Grund: Link zur Verwendung des Image Viewers eingefügt
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