Hallo Antje, Deine Verweise beziehen sich auf das Römische Recht, also das Recht des Römischen Reiches, nicht auf das Kirchenrecht.
Zu frühe Wiederverheiratung einer Witwe?
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Beide Links beziehen sich nicht direkt darauf, das hatte ich ja geschrieben. In dem Preußischen Handbuch steht aber nach der Beschreibung des römischen Rechts: "Diesen Grundsatz hat auch das kanonische Recht anerkannt..." Was allerdings genau dazu im kanonischen Recht des 18.Jh gültig war, hoffe ich ja noch herauszubekommen.
Dispens dafür ist wohl das wahrscheinlichste; damit hat man sich ja immer gerne über Ehehindernisse hinweggeholfen.
LG,
Antje
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Hallo Antje,
ich habe gerade für die Uni eine Hausarbeit über die Wiederverheiratung von Witwen und Witwern in der FNZ geschrieben. Bei meiner Recherche bin ich auch auf dieses Buch gestoßen:
Koch, Elisabeth: Die Frau im Recht der Frühen Neuzeit. Juristische Lehren und Begründungen, in: Ute Gerhard (Hg.): Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, München 1997. (gibts bei Google)
Darin heißt es, dass das Kanonische Recht kein Trauerjahr vorsah, das Römische Recht schon. Humanistische Juristen sahen eine moralische Pflicht zum Trauerjahr. Es war also eine umstrittene Rechtsfrage.
Allgemein galt aber an den meisten Orten eine Trauerzeit für Frauen, zum Teil unterschiedlich lang. Für Männer idR nicht. Sie waren meistens nach einem Jahr wieder verheiratet, das war bei weniger als 50% der Witwen der Fall.
Besonders Katholiken sollen wohl insgesamt die Wiederheirat von Witwen sehr kritisch gesehen haben, schließlich sollten sich Witwen um das Seelenheil des verstorbenen Mannes kümmern.
Viele Grüße
AnnikaEheschließung Philipp Frommel und Maria Catharina Storr um 1800 im Raum Niederwörresbach/Herrstein und Umgebung
Familie Kunde in Pollnow Krs. Schlawe
Schäfer(?) Gottfried Wesenig o.ä. aus Bukow (Groß Jehser) und Umgebung
Pächter Johann George Schimkönig, angeblich aus Lübben, + zwischen 1760 und 1767, zuletzt in Pritzen nachgewiesen
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Hallo Antje,
in meiner Forschungsgegend (Ostösterreich) war man praktisch nur katholisch und in der Regel waren Männer und Frauen innerhalb von Monaten wieder verheiratet, solange es keine volljährigen Erben gab.
Ein besonders pragmatischer Fall: eine meiner Vorfahrinnen - sie lebte auf einem Bergbauernhof - hat den Abhandlungsvertrag vom 1. Mann und den Ehevertrag mit dem 2. Mann am gleichen Tag aufgesetzt. Na ja, wenn man schon mal in der Herrschaftskanzlei im Tal herunten war...
Liebe Grüße
Zita
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Hallo Annika!
Zitat von TükkersMitÜ Beitrag anzeigenIch habe gerade für die Uni eine Hausarbeit über die Wiederverheiratung von Witwen und Witwern in der FNZ geschrieben. Bei meiner Recherche bin ich auch auf dieses Buch gestoßen:
Koch, Elisabeth: Die Frau im Recht der Frühen Neuzeit. Juristische Lehren und Begründungen, in: Ute Gerhard (Hg.): Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, München 1997. (gibts bei Google)
Darin heißt es, dass das Kanonische Recht kein Trauerjahr vorsah, das Römische Recht schon. Humanistische Juristen sahen eine moralische Pflicht zum Trauerjahr. Es war also eine umstrittene Rechtsfrage.
Allgemein galt aber an den meisten Orten eine Trauerzeit für Frauen, zum Teil unterschiedlich lang. Für Männer idR nicht. Sie waren meistens nach einem Jahr wieder verheiratet, das war bei weniger als 50% der Witwen der Fall.
Besonders Katholiken sollen wohl insgesamt die Wiederheirat von Witwen sehr kritisch gesehen haben, schließlich sollten sich Witwen um das Seelenheil des verstorbenen Mannes kümmern.Gruß
gki
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Zitat von AKocur Beitrag anzeigen... 9. April 1774 - Wiederverheiratung der Witwe
24. April 1774 - Taufe des posthum geborenen Kindes ...
Also, steht im Ehebuch ausdrücklich: copuliert am 9. April?Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 27.03.2020, 21:09.Viele Grüße
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Hallo,
Zitat von TükkersMitÜ Beitrag anzeigenDarin heißt es, dass das Kanonische Recht kein Trauerjahr vorsah, das Römische Recht schon. Humanistische Juristen sahen eine moralische Pflicht zum Trauerjahr. Es war also eine umstrittene Rechtsfrage.
Allgemein galt aber an den meisten Orten eine Trauerzeit für Frauen, zum Teil unterschiedlich lang. Für Männer idR nicht. Sie waren meistens nach einem Jahr wieder verheiratet, das war bei weniger als 50% der Witwen der Fall.
Besonders Katholiken sollen wohl insgesamt die Wiederheirat von Witwen sehr kritisch gesehen haben, schließlich sollten sich Witwen um das Seelenheil des verstorbenen Mannes kümmern.
Moralische Pflicht, aber nicht unbedingt Gebot hört sich schon mal gut an. Mal schauen, ob sich irgendwo noch was Definitives zur Trauerzeit im Fürstbistum finden lässt. 3 Monate haben sie ja gewartet.
Das Witwen sich um das Seelenheil des verstorbenen Mannes kümmern sollten ist mir neu. Und ich könnte mir vorstellen, dass das mehr fromme Theorie war als Praxis bzw. für viele in der Praxis dann doch unwichtiger als versorgt zu sein/einen Mann für den Hof zu haben/etc.
Zitat von Zita Beitrag anzeigenEin besonders pragmatischer Fall: eine meiner Vorfahrinnen - sie lebte auf einem Bergbauernhof - hat den Abhandlungsvertrag vom 1. Mann und den Ehevertrag mit dem 2. Mann am gleichen Tag aufgesetzt. Na ja, wenn man schon mal in der Herrschaftskanzlei im Tal herunten war...
Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigenKönnte es sein, dass am 9.4.1774 lediglich die erste Proklamation war, die eigentliche Copulation dagegen erst nach der Entbindung?
Also, steht im Ehebuch ausdrücklich: copuliert am 9. April?
Datum - "Name des Bräutigams" et "Name der Braut"
Test: Namen der Trauzeugen
Es ist der zweite Eintrag hier. Wenn ich mir die Seite so ansehe, scheint die aus einer Zettelwirtschaft entstanden zu sein. Die Schrift ist so durchgehend gleich. Rein theoretisch könnten dann natürlich Daten verwechselt worden sein, was natürlich heute wohl kaum nachweisbar wäre.
LG,
Antje
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Hallo Antje,
ja, das war wohl eher fromme Theorie als Realität. Witwen und ihre Wiederverheiratung sind leider nicht besonders gut erforscht, besonders bei armen Leuten.
Viele Grüße
AnnikaEheschließung Philipp Frommel und Maria Catharina Storr um 1800 im Raum Niederwörresbach/Herrstein und Umgebung
Familie Kunde in Pollnow Krs. Schlawe
Schäfer(?) Gottfried Wesenig o.ä. aus Bukow (Groß Jehser) und Umgebung
Pächter Johann George Schimkönig, angeblich aus Lübben, + zwischen 1760 und 1767, zuletzt in Pritzen nachgewiesen
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Ich habe eine Braut die am 29.09.1847 heiratet. Ihr Gatte stirbt schon am 11. Oktober und sie heiratet am 30.11.1847 erneut.
Von Trauerjahr also keine Spur.
Das erste Kind, das ich fand wurde Anfang Februar 1849 geboren. Vielleicht hat das Paar etwas gewartet damit es keine Missverständnisse gibt.
Der erste Mann starb, soweit ich das lesen kann, an Lungenentzündung und es würde mich natürlich sehr interessieren ob er während der Hochzeit oder davor evtl. schon krank war. Trotzdem gab es sicher viel Gerede, da das Dorf heute immer noch recht klein ist und beide kamen von außerhalb. Sicher hatte es die Familie nicht leicht.
Der Traueintrag hat mich aber am Anfang sehr verwirrt weil beide Anzeigen fast direkt untereinander standen.
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Bei meinen Suchen bin ich des Öfteren auf schnelle Wiederverheiratung von Witwen gestoßen, hier auf dem Land in Ostbayern, Katholisches Gebiet. Die Frauen hatten alle mehrere Kleine Kinder, dazu einen Hof und ich denke, da war es damals sehr schwer als Frau alleine.Liebe Grüße
Gudrid
Lieber barfuß als ohne Buch
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Ich habe einen Fall bei dem der Ehemann im Mai 1689 starb, die Witwe im Juni 1689 wieder heiratete und im Oktober 1689 die posthumen Zwillinge ihres verstorbenen Erstgatten zur Welt brachte.
(Katholisch, bäuerliche Umgebung, Altkreis Jülich)Zuletzt geändert von pascho; 16.08.2020, 22:12.Viele Grüße Pascal
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