Schuldner - wer ist das?

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  • Ursula
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2007
    • 1348

    Schuldner - wer ist das?

    Hallo,

    entweder ich verstehe den Text nicht richtig, oder die Begriffe haben sich umgekehrt? Bis jetzt war ich der Meinung, dass ein Schuldner derjenige ist, der Schulden hat und der andere der Gläubiger, der glaubt, dass er sein Geld zurückbekommt.

    Nun habe ich folgenden Text aus dem Kaufvertrag eines Anwesens, das für 4800 Gulden verkauft werden soll. Und zwar verkauft Speidel seinen Hof an die Gutsherrschaft.

    "Wird der Kaufschilling in der Art bezahlt, dass die hohe Gutsherrschaft (Käufer) die auf diesem Anwesen lastenden 3500 Gulden Kapital an die Eva Katharina Mürdel in Ulm zur Bezahlung übernmmt, so ferne die Schuldnerin damit einverstanden ist, sowie die Verzinsung dieses Kapitals von Jakobi 1844 an.
    Den Rest von 1300 Gulden erhält Speidel (Verkäufer) durch das Rentamt unverzinslich bezahlt."

    Bitte helft mir auf die Sprünge, vielleicht habe ich auch einen Verständnisknopf im Kopf? Der Schuldner ist doch Speidel, oder nicht?


    Liebe Grüße
    Uschi
    Zuletzt geändert von Ursula; 16.03.2023, 22:56.
  • Scriptoria
    Erfahrener Benutzer
    • 16.11.2017
    • 2756

    #2
    Hallo,

    Schuldner konnte nach den Grimms auch die Bedeutung Gläubiger haben (siehe unter 2).



    Grüße
    Scriptoria
    Zuletzt geändert von Scriptoria; 16.03.2023, 23:17.

    Kommentar

    • Scriptoria
      Erfahrener Benutzer
      • 16.11.2017
      • 2756

      #3
      Auch im Deutschen Rechtswörterbuch gibt es den Schuldner in dieser Bedeutung.

      "II Gläubiger; Person oder Institution, die das Recht hat, von jm. eine Leistung zu verlangen, insb. die (Rück-)Zahlung einer Geldschuld"


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      • Pommerellen
        Erfahrener Benutzer
        • 28.08.2018
        • 1594

        #4
        Hallo,

        ich lese das etwas anders.
        Die Hohe Gutswirtschaft zahlt das Kapital von 3500 Gulden (lastendes Kapital). Also übernimmt das für die Schuldnerin. Das sollte dann die Eva Katharina Mündel sein. Den Rest erhält der Verkäufer Speidel.

        Viele Grüße

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        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15113

          #5
          Hallo

          Eva Katharina Mürdel ist die Gläubigerin (= "Schuldnerin")
          Dass heißt der Verkäufer Speidel schuldete ihr 3500 Gulden. Die Begleichung dieser Schuld übernimmmt der Käufer.
          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 17.03.2023, 00:51.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • Ursula
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2007
            • 1348

            #6
            Zitat von Pommerellen Beitrag anzeigen
            Hallo,

            ich lese das etwas anders.
            Die Hohe Gutswirtschaft zahlt das Kapital von 3500 Gulden (lastendes Kapital). Also übernimmt das für die Schuldnerin. Das sollte dann die Eva Katharina Mündel sein. Den Rest erhält der Verkäufer Speidel.

            Viele Grüße
            Wenn auf dem Anwesen ein Kapital von 3500 Gulden lastet, heißt das nicht, dass Speidel 3500 Gulden Schulden hat? Also wie wenn wir heutzutage eine Hypothek auf unser Haus aufnehmen?

            Ich verstehe es so. dass die Gutsherrschaft dem Speidel nicht die geforderten 4800 Gulden ausbezahlen will, stattdessen die Schulden, die bei Eva Catharina Mürdel bestehen, tilgen will und dem Speidel dann eben nur 1300 Gulden auszahlt. So hätte die Gutsherrschaft dann wirklich das Anwesen für sich und nicht nur den Anteil von 1300 Gulden, weil ja Speidel 3500 Gulden schuldig ist. Ist mein Gedankengang völlig falsch?

            Mich stört eben der Begriff Schuldnerin in Bezug auf Eva Catharina Mürdel. Ist sie gar nicht gemeint? Wer dann?


            LG
            Uschi, etwas verwirrt?
            Zuletzt geändert von Ursula; 17.03.2023, 00:49.

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15113

              #7
              So wie Du sehe ich es auch, siehe mein obiger Beitrag
              Viele Grüße

              Kommentar

              • Ursula
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2007
                • 1348

                #8
                Hat sich überschnitten.

                LG
                Uschi

                Kommentar

                • Anna Sara Weingart
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2012
                  • 15113

                  #9
                  "Schuldnerin" = Gläubigerin

                  Ist eigentlich die gegenteilige Bedeutung wie es sonst üblicherweise meint, bzw. heutzutage meint
                  Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 17.03.2023, 01:01.
                  Viele Grüße

                  Kommentar

                  • Ursula
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.01.2007
                    • 1348

                    #10
                    Sieht so aus, ja. Das ist verwirrend.

                    Danke dafür, dass ich scheints nicht völlig daneben liege. Sprachgebrauch halt.

                    LG
                    Uschi

                    Kommentar

                    • Scriptoria
                      Erfahrener Benutzer
                      • 16.11.2017
                      • 2756

                      #11
                      Der alte Begriff Schuldner ist weiter gefasst als heute. Er bezeichnet allgemein eine Person, die einer anderen durch die Leistung einer Pflicht verbunden ist.

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                      • Mysterysolver
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.09.2014
                        • 391

                        #12
                        Um die ganze Sache noch etwas verwirrender zu machen: Zumindest heute ist es im Recht so, dass juristische Personen (sprich Firmen, Organisationen, etc. wenn sie vor Gericht auftreten) gemäß ihrem Sexus bezeichnet werden - DIE Firma als SchuldnerIN, DER Verein als Schuldner, DIE Gesellschaft als SchuldnerIN usw... Ich weiß allerdings nicht, ob das zu der Zeit des Dokuments auch schon so war... Wenn ja, könnte DIE Gutsherrschaft eben doch SchuldnerIN sein.
                        Lg,
                        Susanne

                        PS: Suche jegliche "Verflechtungen" zwischen FN Wichert & Zielke (Pommern, evtl. auch andere Gebiete). Außerdem: Nachfahren der Gertrud CYGANEK, geb. KILIAN (aus Leobschütz, Schlesien).
                        --
                        FN-Liste: Hamersky, Quitoschinger (Böhmen und Sachsen) / Kilian (Schlesien) / Kloss, Ruschkowski, Falkenau, Smok, Kobus (Masuren) / Wichert, Zielke (Pommern) / Huismann, Memering (Emsland und Landkreis Leer)

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