Hallo,
eine Doppelfrage:
Wenn auf dem Geburtseintrag (1934) die Mutter genannt wird, aber kein Vater und dann die Vornamen des Kindes dokumentiert werden, hat dann das Kind den Familiennamen der Mutter als Geburtsnamen? Wohl ja.
Wenn ein Jahr später (1935) der Vater auf diesem Geburtseintrag seine Vaterschaft nachträglich bestätigt, ändert sich dadurch der Geburtsname des Kindes auf den Familiennamen des Vaters? Kann sich ein Geburtsname also ändern?
Vielen Dank und viele Grüße
Lutz
eine Doppelfrage:
Wenn auf dem Geburtseintrag (1934) die Mutter genannt wird, aber kein Vater und dann die Vornamen des Kindes dokumentiert werden, hat dann das Kind den Familiennamen der Mutter als Geburtsnamen? Wohl ja.
Wenn ein Jahr später (1935) der Vater auf diesem Geburtseintrag seine Vaterschaft nachträglich bestätigt, ändert sich dadurch der Geburtsname des Kindes auf den Familiennamen des Vaters? Kann sich ein Geburtsname also ändern?
Vielen Dank und viele Grüße
Lutz
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