was bedeutet der Begriff: Ausweisung

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  • Erbendorfer
    Erfahrener Benutzer
    • 20.05.2019
    • 230

    [gelöst] was bedeutet der Begriff: Ausweisung

    Jahr, aus dem der Begriff stammt:
    Region, aus der der Begriff stammt: Weiden i.d.OPf.
    Stadtarchiv

    Hallo zusammen,

    weis jemand was der Begriff "Ausweisung" im Personen-Bestand im Stadt-Archiv Weiden i.d.OPf. bedeutet?

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Angehängte Dateien
    Mit freundlichen Grüßen aus der Oberpfalz

    Fritz
  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13440

    #2
    Hallo,

    nach der Bestandsbeschreibung oben ist eben eine Ausweisung der aufgeführten Person aus Bayern anzunehmen. Es sollte sich demnach nicht um einen bayerischen Untertanen gehandelt haben, denn gegenüber Landeskindern war dies nicht zulässig.

    Gruß


    Thomas
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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    • Erbendorfer
      Erfahrener Benutzer
      • 20.05.2019
      • 230

      #3
      Hallo Thomas,

      erst mal vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
      In diesem Fall denke ich aber trifft dies nicht ganz zu weil der Bothner Lorenz um den es hier geht in Bayern geboren wurde und bis zu seinem Tod auch hier lebte.
      Mit freundlichen Grüßen aus der Oberpfalz

      Fritz

      Kommentar

      • assi.d
        Erfahrener Benutzer
        • 15.11.2008
        • 2676

        #4
        In der oberen Zeile steht "Auswanderungen", vielleicht ist er ins Ausland gegangen.

        Gruß
        Astrid

        Kommentar

        • Kasstor
          Erfahrener Benutzer
          • 09.11.2009
          • 13440

          #5
          Hallo,

          in bestimmten Fällen war eine Ausweisung durch die Gemeinde auch gegenüber Bayern erlaubt ( Art. 45 des Gesetzes über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt v 25.4.1868 ) https://babel.hathitrust.org/cgi/pt?...ew=1up&seq=207

          Gruß


          Thomas
          FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

          Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

          Kommentar

          • Erbendorfer
            Erfahrener Benutzer
            • 20.05.2019
            • 230

            #6
            Hallo Astrid, hallo Thomas,

            da Lorenz Bothner nicht ausgewandert war trifft Deine Vermutung nicht zu Astrid, trotzdem Danke für Deine Hilfe.

            Der Art. 45 liest sich ganz interessant und es besteht die Möglichkeit das ein Grund vorlag der zur Ausweisung führte.

            Nochmals vielen Dank Thomas
            Mit freundlichen Grüßen aus der Oberpfalz

            Fritz

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