Zitat von Juanita
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Der Begriff wurde um 1800 aber mehr und mehr zum Begriff Einwohner, wobei die Abgrenzung zu den Hausbesitzern allmählich verschwand. Es stellte eher die heutige Bedeutung dar. Sprich, der Besagte wohnte tatsächlich auch am Ort und hatte nicht nur Landbesitz in der Ortsgemarkung. Letztere konnten nämlich auch Nachbarschaftsrechte haben, ohne im Ort zu wohnen.
In den meissten Fällen werden die ortsansässigen Kleinbauern ab ca. 1800 "Einwohner und Mitnachbar" genannt, womit jedoch keine Aussage über den Besitz eines Hofes zu schliessen ist.
Großbauern waren wohl die Anspänner. Aber auch diese wurden meisst in Kombination mit "Einwohner und Mitnachbar" genannt.
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