Mitnachbar und Inwohner

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Düppel
    Erfahrener Benutzer
    • 21.01.2011
    • 206

    #16
    Zitat von Juanita Beitrag anzeigen
    Mir wurde von einem AF einmal erklärt, daß ein Einwohner eines Ortes eben Einwohner ist, unabhängig, aber in Städten nicht unbedingt eingebürgt, denn sonst würde er sich Bürger nennen. Ein Inwohner dagegen lebt als Mitbewohner in einem Haushalt oder zur Miete.
    Sorry, falls meine Erklärung etwas holprig klingt!
    Juanita
    In(n)wohner waren zumindest bis ca. 1800 keine Hausbesitzer, sondern Einmietlinge. Vielfach wurden so Handwerker, Tagelöhner aber auch Pächter von Schenke, Backhaus oder Mühle zusätzlich zu ihrem Handwerk tituliert.
    Der Begriff wurde um 1800 aber mehr und mehr zum Begriff Einwohner, wobei die Abgrenzung zu den Hausbesitzern allmählich verschwand. Es stellte eher die heutige Bedeutung dar. Sprich, der Besagte wohnte tatsächlich auch am Ort und hatte nicht nur Landbesitz in der Ortsgemarkung. Letztere konnten nämlich auch Nachbarschaftsrechte haben, ohne im Ort zu wohnen.
    In den meissten Fällen werden die ortsansässigen Kleinbauern ab ca. 1800 "Einwohner und Mitnachbar" genannt, womit jedoch keine Aussage über den Besitz eines Hofes zu schliessen ist.
    Großbauern waren wohl die Anspänner. Aber auch diese wurden meisst in Kombination mit "Einwohner und Mitnachbar" genannt.
    Viele Grüße
    Düppel

    www.geneathuer.de
    Familiengeschichtsforschung im Herzogtum Gotha

    Kommentar

    • strupanice
      Benutzer
      • 03.01.2012
      • 58

      #17
      Viele richtige Dinge sind schon gesagt worden. Nachbar=Rechtsstellung, Innwohner=tatsächlich dort wohnend. Steht nichts weiter dabei, dann war er automatisch auch Bauer. Ansonsten steht dann z.B. Nachbar, Inwohner und Strumpfwürcker... In den Städten ist dies in der Regel Bürger und Beruf. In Städten war es auch durchaus nicht an Hausbesitz gebunden. Um so größer die Städte waren, um so mehr Hausbesitz-lose Bürger gab es. Es gab mehr Familien als Häuser, bzw. Hausbesitz. So gab es dies auch, allerdings weit weniger in den Dörfern, da dort die Haupterwerbsquelle die Landwirtschaft war. Der notwendige Grundbesitz, um eine Familie mit Landwirtschaft zu ernähren, war ein Hof mit Hufenbesitz, je nach Qualität des Bodens, 1/2 Hufen der sogar 1/4 Hufen. Bei schlechten Böden mussten es mindestens 1 Hufe oder sogar 2 Hufen sein. Daher sind die Dorfbewohner, die nicht über dieses Mindesmaß an Grundbesitz verfügten, vor allem als Tagelöhner auf dem Hof der Grundherrschaft oder mit zusätzlichem Handwerk tätig und wohnten auch meistens als Hintersättler oder Häusler (meist nur Haus und Garten), welche aus dem "Sattelgut" des Bauern herausgelöst wurde, im schlechtesten Falle als Hausgenosse, also zur Miete, wobei die Begriffe regional unterschiedlich ist. Durch diese soziale Stellung waren diese Leute nur unter bestimmten Voraussetzungen Nachbarn.

      Pächter von grundherrlichen und landesherrlichen Gütern, wie z.B. Gasthäusern, Mühlen, Schäfereien, Vorwerken usw. waren in der Regel keine Nachbarn, da sie ja vollständig einem anderen Rechtsrahmen durch ihren Pachtvertrag unterworfen waren. Auch bei Steuern und anderen Abgaben wurden diese anders behandelt. Auch Lehrer und Pfarrer waren keine Nachbarn.

      Kommentar

      • Jettchen
        Erfahrener Benutzer
        • 16.10.2011
        • 1355

        #18
        Vielen Dank für diese ausführlichen und sehr verständlichen Erläuterungen!
        Jettchen

        Kommentar

        Lädt...
        X