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#11
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Zitat:
ich werde mal bei ancestry anfragen, wie das mit einzelnen Dokumenten zu handhaben ist, denn es soll ja immer nur ein passendes Dokument abgebildet werden und nicht ein ganzes Kirchenbuch. Es wundert mich ein bisschen, dass es da keine Klarheit gibt. Ich bin doch sicher nicht der Erste, der Dokumente verwenden möchte. Bin gespannt. Gruß Norbert |
#12
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Antwort von ancestry erhalten
Hallo an alle,
bezüglich meiner Frage hatte ich nun direkt Kontakt mit der Copyrightabteilung von ancestry und folgende Antwort erhalten: "Vielen Dank, dass Sie sich mit Ancestry in Verbindung gesetzt haben. Wir freuen uns über Ihr Feedback und sind bestrebt, Ihnen einen hervorragenden Kundenservice zu bieten. Jeder Datensatz, der von der National Archives and Records Administration zur Verfügung gestellt und auf Ancestry veröffentlicht wurde, ist ohne schriftliche Genehmigung zur Verwendung verfügbar. Wenn der Datensatz nicht von der National Archives and Records Administration stammt, müssen Sie die Erlaubnis des ursprünglichen Autors einholen. Um die ursprünglichen Quellinformationen zu finden, müssen Sie die Datensatzdetails anzeigen und nach unten zum Abschnitt "Quellzitat" scrollen. Zu Ihrer Erleichterung haben wir unten einen Screenshot beigefügt, wo Sie die Originaldaten eines Datensatzes finden: Wenn Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen im Zusammenhang mit Ancestry haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, indem Sie auf diese E-Mail antworten. Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator" Konkret bedeutet das wohl nun, dass ich z.B. für die Standesamtsregister von Berlin das Landesarchiv Berlin kontaktieren muss. Ich hoffe, es hilft auch anderen Forschern. Wer möchte, kann auch die originale Mail von mir erhalten. Gruß Norbert |
#13
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Gut Antwort. Bestätigt ja das, was wir schon sagten, für die Freigabe muss der eigentliche Inhaber der Rechte Kontaktet werden. War die Vermutung richtig.
Viel Erfolg bei deinem Vorhaben. gruß oliver |
#14
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Hallo Norbert, vielen Dank, dass du die Antwort mitgeteilt hast. Das hilft bestimmt vielen, auch wenn ich selbst im Mom. noch keine Zeit für eine Veröffentlichung habe. Grüße Gisela |
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#16
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Zitat:
Und das Künstlerurhebergesetzt das du anführst, glaub nicht das es hier gültig wäre. Aber eigentlich ist es ja geklärt mit der Antwort von Ancestry. Gruß |
#17
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Zitat:
Rein rechtlich ist es meist unerheblich, ob ein Museum oder Archiv oder Datenbankprovider irgendwelche eigenen Rechte an den Kunstwerken/Akten/Scans reklamiert. Zu beachten ist lediglich das Urheberrecht, das bei Kunstwerken 70 Jahre nach Tod des Künstlers erlischt und bei im staatlichen Auftrag erstellten Akten wie Kirchenbüchern und Standesamtsunterlagen mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht existiert. Davido |
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