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  #1  
Alt 09.11.2018, 06:57
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Standard Grundbuch Rossatz - 1910 (Teil 3)

Quelle bzw. Art des Textes:
Jahr, aus dem der Text stammt:
Ort und Gegend der Text-Herkunft:
Namen um die es sich handeln sollte:


Bitte erneut um eure geschätzte Lesehilfe, ich lese:

Präs. 18. Februar 1910 ?.Z.100
Auf Grund des Kaufvertrages vom
30. Dezember 1909 wird das Eigentums-
Recht für Karl und Pauline
Zuza ? zur Hälfte ?.


Präs. 15.?.1929 Z 1783.
Auf Grund der Einantwortung(?) vom 8./6. 1929, 3a 318/29/8
wird das Eigentumsrecht auf die Hälfte der Pauline Zuza
für a) Zuza Karl zu ein Viertel einverleibt
b) Zuza Paula zu ein Achtel einverleibt
c) Zuza Hilda zu ein Achtel einverleibt
d) Zuza Herta zu ein Achtel einverleibt
e) mj. Zuza Walter zu ein Achtel einverleibt
f) mj Zuza Maria zu ein Achtel einverleibt
g) mj Zuza Margaretha zu ein Achtel einverleibt


27./6.1933, 1600. Auf den(?) 1/16 Anteil der Paula Zuza ?
Auf Grund der Einantwortung? Vom 27./9.1932(?), A755/32-3 wird das Eigentumsrecht für:
a) Zuza Karl zur Hälfte = 5/160, hiezu 10/16 ? = 105/160
b) Zuza Hilda zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2c = 11/160
c) Zuza Gretha zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2d = 11/160
d) Zuza Walter zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2e = 11/160
e) Zuza Maria zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2f = 11/160
f) mj Zuza Margaretha zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2g = 11/160

27./6.1933, 1600.
Die Anmerkung der mj. Des Walter und der Maria Zuza ? 2 e, f wird gelöscht.

20. September 1957, 4186.
Ob den 11/160-Anteil des Walter Zuza, ? 2e/3d
wird zufolge Beschlusses vom 24. September 1957 die Ab-
weisung des Gesuches um Einverleibugn des
Eigentumsrechtes für: a, Marie Zuza und b,
Hilda Zuza zu je 4/160 Anteile und c, Marga-
retha Thompson, geb. Zuza zu 3/160 Anteile an-
gemerkt
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  #2  
Alt 09.11.2018, 08:30
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Zuza je zur Hälfte einverleibt

cp 2b - capitel 2b?
__________________
Gruß
Michael
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  #3  
Alt 09.11.2018, 20:34
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Danke, ich fasse zusammen:

Präs. 18. Februar 1910 ?.Z.100
Auf Grund des Kaufvertrages vom
30. Dezember 1909 wird das Eigentums-
Recht für Karl und Pauline
Zuza je zur Hälfte einverleibt.


Präs. 15.?.1929 Z 1783.
Auf Grund der Einantwortung(?) vom 8./6. 1929, 3a 318/29/8
wird das Eigentumsrecht auf die Hälfte der Pauline Zuza
für a) Zuza Karl zu ein Viertel einverleibt
b) Zuza Paula zu ein Achtel einverleibt
c) Zuza Hilda zu ein Achtel einverleibt
d) Zuza Herta zu ein Achtel einverleibt
e) mj. Zuza Walter zu ein Achtel einverleibt
f) mj Zuza Maria zu ein Achtel einverleibt
g) mj Zuza Margaretha zu ein Achtel einverleibt


27./6.1933, 1600. Auf den(?) 1/16 Anteil der Paula Zuza cp 2b:
Auf Grund der Einantwortung? Vom 27./9.1932(?), A755/32-3 wird das Eigentumsrecht für:
a) Zuza Karl zur Hälfte = 5/160, hiezu 10/16 ? = 105/160
b) Zuza Hilda zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2c = 11/160
c) Zuza Gretha zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2d = 11/160
d) Zuza Walter zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2e = 11/160
e) Zuza Maria zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2f = 11/160
f) mj Zuza Margaretha zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2g = 11/160

27./6.1933, 1600.
Die Anmerkung der mj. Des Walter und der Maria Zuza ? 2 e, f wird gelöscht.

20. September 1957, 4186.
Ob den 11/160-Anteil des Walter Zuza, ? 2e/3d
wird zufolge Beschlusses vom 24. September 1957 die Ab-
weisung des Gesuches um Einverleibugn des
Eigentumsrechtes für: a, Marie Zuza und b,
Hilda Zuza zu je 4/160 Anteile und c, Marga-
retha Thompson, geb. Zuza zu 3/160 Anteile an-
gemerkt
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  #4  
Alt 10.11.2018, 09:09
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Einantwortung ist das öster. Wort für Zuerkennungsbescheid
__________________
Gruß
Michael
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  #5  
Alt 10.11.2018, 09:32
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Hallo,
Einantwortung wird hier meist verwendet, wenn es sich um eine Erbschaft handelt.
LG
Christine
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  #6  
Alt 10.11.2018, 10:13
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Danke, ich fasse zusammen:

Präs. 18. Februar 1910 ?.Z.100
Auf Grund des Kaufvertrages vom
30. Dezember 1909 wird das Eigentums-
Recht für Karl und Pauline
Zuza je zur Hälfte einverleibt.


Präs. 15.?.1929 Z 1783.
Auf Grund der Einantwortung vom 8./6. 1929, 3a 318/29/8
wird das Eigentumsrecht auf die Hälfte der Pauline Zuza
für a) Zuza Karl zu ein Viertel einverleibt
b) Zuza Paula zu ein Achtel einverleibt
c) Zuza Hilda zu ein Achtel einverleibt
d) Zuza Herta zu ein Achtel einverleibt
e) mj. Zuza Walter zu ein Achtel einverleibt
f) mj Zuza Maria zu ein Achtel einverleibt
g) mj Zuza Margaretha zu ein Achtel einverleibt


27./6.1933, 1600. Auf den(?) 1/16 Anteil der Paula Zuza cp 2b:
Auf Grund der Einantwortung Vom 27./9.1932(?), A755/32-3 wird das Eigentumsrecht für:
a) Zuza Karl zur Hälfte = 5/160, hiezu 10/16 ? = 105/160
b) Zuza Hilda zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2c = 11/160
c) Zuza Gretha zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2d = 11/160
d) Zuza Walter zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2e = 11/160
e) Zuza Maria zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2f = 11/160
f) mj Zuza Margaretha zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16 ? 2g = 11/160

27./6.1933, 1600.
Die Anmerkung der mj. Des Walter und der Maria Zuza ? 2 e, f wird gelöscht.

20. September 1957, 4186.
Ob den 11/160-Anteil des Walter Zuza, ? 2e/3d
wird zufolge Beschlusses vom 24. September 1957 die Ab-
weisung des Gesuches um Einverleibugn des
Eigentumsrechtes für: a, Marie Zuza und b,
Hilda Zuza zu je 4/160 Anteile und c, Marga-
retha Thompson, geb. Zuza zu 3/160 Anteile an-
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  #7  
Alt 23.11.2018, 08:52
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Wäre bitte jemand so nett und würde mir hierbei noch helfen?
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  #8  
Alt 23.11.2018, 20:43
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Update:

Präs. 18. Februar 1910 O.Z.100
Auf Grund des Kaufvertrages vom
30. Dezember 1909 wird das Eigentums-
Recht für Karl und Pauline
Zuza je zur Hälfte einverleibt.


Präs. 15.7.1929 Z 1783.
Auf Grund der Einantwortung vom 8./6. 1929, 3a 318/29/8
wird das Eigentumsrecht auf die Hälfte der Pauline Zuza
für a) Zuza Karl zu ein Viertel einverleibt
b) Zuza Paula zu ein Achtel einverleibt
c) Zuza Hilda zu ein Achtel einverleibt
d) Zuza Herta zu ein Achtel einverleibt
e) mj. Zuza Walter zu ein Achtel einverleibt
f) mj Zuza Maria zu ein Achtel einverleibt
g) mj Zuza Margaretha zu ein Achtel einverleibt


27./6.1933, 1600. Auf den 1/16 Anteil der Paula Zuza cp 2b:
Auf Grund der Einantwortung Vom 27./9.1932, A755/32-3 wird das Eigentumsrecht für:
a) Zuza Karl zur Hälfte = 5/160, hiezu 10/16 Post 1
? 2a = 105/160
b) Zuza Hilda zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16
Post 1 ? 2c = 11/160
c) Zuza Gretha zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16
Post 1 ? 2d = 11/160
d) Zuza Walter zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16
Post 1 ? 2e = 11/160
e) Zuza Maria zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16
Post 1 ? 2f = 11/160
f) mj Zuza Margaretha zu 1/10 = 1/160, hiezu 1/16
Post 1 ? 2g = 11/160

27./6.1933, 1600.
Die Anmerkung der mj. Des Walter und der Maria Zuza Post 2 e, f wird gelöscht.

20. September 1957, 4186.
Ob den 11/160-Anteil des Walter Zuza, OZ 2e/3d
wird zufolge Beschlusses vom 24. September 1957 die Ab-
weisung des Gesuches um Einverleibugn des
Eigentumsrechtes für: a, Marie Zuza und b,
Hilda Zuza zu je 4/160 Anteile und c, Marga-
retha Thompson, geb. Zuza zu 3/160 Anteile an-
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  #9  
Alt 24.11.2018, 09:20
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vielleicht solltest du jemanden fragen, der sich mit solch bürokratischem Vokabular auskennt. Also Leute vom Grundbuchamt zum Beispiel. Ich habe keinerlei Vorstellung, worum es dort geht.
__________________
Lebe lang und in Frieden
KarlaHari
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  #10  
Alt 24.11.2018, 09:58
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Habe ich schon, am Bezirksgericht wo die Grundbücher aufliegen teilte mir die zuständige Dame mit, dass sie nicht einmal Kurrentschrift lesen kann
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