Uneheliches Kind einer Wirtschafterin, Jena 1887

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  • Rademia
    Benutzer
    • 19.04.2018
    • 26

    Uneheliches Kind einer Wirtschafterin, Jena 1887

    Hallo an alle,
    meine Urgroßmutter war ein uneheliches Kind, worunter sie sehr gelitten hat. Ich habe jetzt herausgefunden, das der Beruf ihrer Mutter in der Geburtsurkunde aus Jena 1887 als "Wirtschafterin" vermerkt ist. Nehme an, das bedeutet Hausangestellte, möglicherweise in einem Bürgerhaushalt. Was meint ihr dazu?

    Meine Ur-uroma hat mit acht Jahren beide Elternteile verloren, vermutlich musste sie früh für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen. Bei der Entbindung war sie 22 Jahre alt, als Wohnung ist die Wohnung der Hebamme angegeben. Verhältnisse zwischen Hausherren und Hausangestellten kamen ja häufiger vor. Vielleicht ist sie aus dem Dienstverhältnis entlassen worden und hatte Glück, bei der Hebamme unterzukommen.

    Hat jemand dazu Ideen? Fällt euch irgendeine Möglichkeit ein, wie ich noch weiterforschen könnte, um den Vater des Kindes, meinen Ur-uropa herauszubekommen?

    Vielen Dank im Voraus,
    liebe Grüße,
    Rademia
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28334

    #2
    Hallo Rademia,

    sollte nicht irgendwo auf den Einträgen ein Randvermerk sein, daß jemand die Vaterschaft anerkannt hat, wird hier wohl leider Schluß sein mit der väterlichen Linie.
    Du könntest natürlich alle Amtsgericht bzw. die zugehörigen Archive abklappern und schauen, ob trotz fehlendem Randvermerk eine Vaterschaftsanerkennung gemacht wurde, aber da sehe ich keine große Chance.

    Die Mutter ist und war nicht verpflichtet den Vater anzugeben. Hat sie dies nicht, ist für Ahnenforscher leider an dieser Stelle Schluß.
    Ob der Dienstherr der Vater war oder ein anderer männlicher Hausangestellte, ist reine Spekulation!
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • SafeHaven
      Erfahrener Benutzer
      • 21.11.2014
      • 433

      #3
      Hallo Rademia,

      du könntest bei den Vormundschaftsgerichten für diese Zeit bzw. bei den zuständigen Archiven nach Vormundschafts- oder Einkindschaftsakten fragen. Ich hatte das Glück sogar eine Akte um 1837 zu bekommen, wo der Vater und die ganzen Unterhaltszahlungen genannt wurden. Auch mein Ururgroßvater war unehelich und von ihm habe ich auch eine Akte von 1882 einsehen können. Mit positivem Ergebnis, allerdings beides mal in Bayern (Mittel- und Oberfranken).

      Viel Glück!

      Jana
      Auf der Suche nach Spuren der Familie..

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      Kilimann, Sadlowski, Tietz, Ferrarius und Bialowons aus dem Kreis Ortelsburg

      Familie-Hertzke.de

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      • Rademia
        Benutzer
        • 19.04.2018
        • 26

        #4
        Danke an euch beide! Es gibt einen Randvermerk in der Geburtsurkunde mit einer Vaterschaftsanerkennung durch den Stiefvater. Die Ururgroßmutter hat geheiratet, als ihre Tochter sechs Jahre alt war. Erst ca. zehn Jahre später wurde dann der Randvermerk in der Geburtsurkunde nachgetragen. Es ist also nicht davon auszugehen, dass das der leibliche Vater ist.

        Das mit den Vormundschaftsgerichten schaue ich mal. Danke. Natürlich ist es Spekulation, aber manchmal kommt man ja auch durch Spekulation auf eine richtige Spur, und es kommen plötzlich doch noch auf irgendeine Weise Dokumente oder sogar Erinnerungen von noch lebenden Verwandten zutage. Habe da schon ein paar verrückte Sachen erlebt. Natürlich sollte man sich aber die historische Realität und das eigene Wunschdenken klar auseinanderhalten, da stimme ich dir zu, Christine.

        Schöne Grüße, Rademia

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        • Xtine
          Administrator
          • 16.07.2006
          • 28334

          #5
          Hallo Rademia,

          steht dort tatsächlich, daß er die Vaterschaft anerkannt hat? Dann wäre es für mich eher ein Indiz, daß er auch der tatsächliche Vater ist.
          Ansonsten müsste doch ein Vermerk stehen, daß er das Kind adoptiert oder als seines angenommen hat.

          Oder liege ich da falsch bei der Begrifflichkeit "Vaterschaft anerkannt"?
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

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