Beilage 7, Darmstadt den 12. April 1897
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Philipp Funk in Dreieichenhain in Anerkennung der von ihm mit Muth und Entschlossenheit sowie unter eigener Lebensgefahr ausgeführten Rettung des Georg Gerhardt und Heinrich Häfner daselbst vom Tode des Ertrinkens zu Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
Gemäß Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt den 19. März 1897
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Philipp Funk in Dreieichenhain in Anerkennung der von ihm mit Muth und Entschlossenheit sowie unter eigener Lebensgefahr ausgeführten Rettung des Georg Gerhardt und Heinrich Häfner daselbst vom Tode des Ertrinkens zu Rettungsmedaille zu verleihen geruht.
Gemäß Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt den 19. März 1897
Kommentar