Hallo,
also standesamtliche Unterlagen gibt es in Italien mindestens seit 1866. Eigentlich sogar ab 1806, wobei es da zwischen 1815 und 1820 regionale Lücken zu geben scheint.
Hier habe ich einen recht interessanten Link für Dich gefunden.
Bei Geburten weiß ich es nicht, aber früher mußte man in Italien nicht unbedingt standesamtlich heiraten, eine kirchliche Trauung reichte auch aus. Dh. in den civilen Registern wäre nichts zu finden.
Evtl. reichte ja auch ein Taufeintrag in einem KB und es mußte keine civile Eintragung erfolgen?
also standesamtliche Unterlagen gibt es in Italien mindestens seit 1866. Eigentlich sogar ab 1806, wobei es da zwischen 1815 und 1820 regionale Lücken zu geben scheint.
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Bei Geburten weiß ich es nicht, aber früher mußte man in Italien nicht unbedingt standesamtlich heiraten, eine kirchliche Trauung reichte auch aus. Dh. in den civilen Registern wäre nichts zu finden.
Evtl. reichte ja auch ein Taufeintrag in einem KB und es mußte keine civile Eintragung erfolgen?
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