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  #1  
Alt 13.07.2018, 11:16
Ilja_CH Ilja_CH ist offline
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Standard Welche Nationalitäten hatten diese Personen?

Hallo


ich frage mich schon seit längerem, wie genau damals Nationalitäten vererbt oder zugeteilt wurden. Gab es Österreich-Ungare? Oder lebte man zwar dort, war jedoch Österreicher oder Ungare? Oder war man Tscheche?



Sachverhalt 1:

Magdalena Maria Elisabeth Rieger

Geburtsdatum: 24. September 1910
Geburtsort: Bereslau

Vater: Schneider Franz Xaver Rieger, geb. am 3. Dez. 1886 in Pittarn, Bezirk Jägerndorf

Mutter: Schneiderin Maria (oder Marie) Adelheid Sander, geb. am 23.02.1888 in Breslau

Eheschliessung der Eltern: 29.07.1911 in Breslau

Am 26. Januar 1932 liess sich Magdalena mit ihrem Sohn Bruno einbürgern und sie wurden Deutsche.

1. Welche Nationalität hatte Magdalena bevor sie Deutsche wurde?
2. Welche Nationalität hatten ihre Eltern? Wurde die Nationalität definiert durch den Geburtsort oder durch die Nationalität der Eltern bzw. nur eines Elternteiles?


---------------------------------------------------

Sachverhalt 2:


Albert Johann Bruno Gottstein

Geburtsdatum: 20.04.1893
Geburtsort: Ober Leschen, Kreis Sprottau

Vater: Vinzenz Gottstein, Mühlenbauer, geb. 26. Sep. 1856 in Friedrichstal Nr. 94 in Spindlermühle, Bezirk Hohenelbe.

Mutter: Auguste Marie Alwine, geb. 17. Mai 1857 in Ober Leschen, Kreis Sprottau

Eheschliessung der Eltern: 15. Juli 1883 in Nieder Leschen.

1. Welche Nationalität hatte Bruno Gottstein und wie wurde diese definiert (durch Geburtsort bzw. Nationalität der Eltern, wenn ja, von welchem Elternteil?)?
2. Welche Nationalität hatten seine Eltern?
3. Wenn er im Ersten Weltkrieg mitgekämpft hat oder sonst in einer Truppe war, gibt das Aufschluss, welcher Armee/welchem Land er angehört hat?
4. Nach dem Ersten Weltkrieg war Bruno Gottstein in der NSDAP und in der SA. Ist dies ein Hinweis, dass er Deutscher war oder wie Magdalena sich in den 30er Jahren einbürgern liess? Oder konnten Ausländer auch in der NSDAP und SA sein?






Für Gedanken oder Infos wäre ich dankbar
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  #2  
Alt 13.07.2018, 12:45
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
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Hallo,
entscheidend für die am 24.9.1910 in Breslau Geborene war die Nationalität des Vaters.
Quellen:
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich 1913 - https://deutscher-reichsanzeiger.de/...uStAG-1913.htm
Grundsätze des preussischen Staatsrechts 1841, Seite 249 - https://books.google.de/books?id=DEh...page&q&f=false

Der Vater müsste Österreicher gewesen sein.

Das Österreichische Staatsrecht: auch dort durch Geburt vom Vater.

Ich gehe davon aus, dass der Vater in Betracht zog, irgendwann wieder nach Österreich zurückzukehren (Böhmen war ein Bestandteil Österreichs!)

Siehe rot markierten Teil im Anhang:
Quelle: https://books.google.de/books?id=uFI...page&q&f=false
Angehängte Grafiken
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  #3  
Alt 13.07.2018, 13:03
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
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Der Aufenthaltsort des österreichischen Vaters in Breslau war irrelevant für die Staatsbürgerschaft seiner Tochter. Sie wurde durch Geburt automatisch ebenfalls österreichische Staatsangehörige !
Nur bei unehelich geborenen Kinder kam die Staatsangehörigkeit der Mutter zum Tragen.

Entsprechend der Paragraphen im angehängten Bild des letzten Beitrags, könnten Bruno Gottstein, oder bereits sein Vater, die preussische Staatsbürgerschaft erworben haben, durch "Naturalisation".

Die NS-Mitgliedschaften sagen nichts darüber, ob er da bereits Staatsbürger Preussens oder des Deutschen Reiches war.
Es war ja im vollen Interesse der NSDAP, dass deutschstämmige Ausländer ebenfalls politisch für die "Hitlerbewegung" mitkämpfen könnten. Die "Hitlerbewegung" verstand sich nicht nur als eine bloße Interessenvertretung des Deutschen Reiches, sondern des Deutschtums im In- und Ausland.

Du könntest beim Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde einen Antrag stellen, um Kopien der entsprechenden NSDAP- bzw. SA-Mitgliedsakten zu erhalten.

Gruss

Interessant noch die rot markierte Anmerkung a) im zweiten Anhang 2:
Angehängte Grafiken
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Dateityp: png Preussen2.png (84,6 KB, 18x aufgerufen)
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  #4  
Alt 13.07.2018, 16:20
Benutzerbild von Svenja
Svenja Svenja ist offline weiblich
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Hallo

Anna Sara hat auf eine Publikation aus dem Jahr 1907 hingewiesen, für die in diesem Thread gestellten Fragen müsste man jedoch auch die früheren Gesetze einsehen. Das österreichische Heimatrechtsgesetz hat sich im Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts mehrmals geändert. Hier gibt es eine gute Übersicht über die verschiedenen Gesetze und auch Links zu den ausführlichen Publikationen.

https://wiki.oefr.at/Staatsbürgerschaft_-_Heimatrecht

Je nach Nationalität hat Bruno Gottstein im 1. Weltkrieg entweder in der preussischen oder der österreichischen Armee gedient. Wenn du in den Verlustlisten beider Armeen nachschaust kannst du vermutlich schnell herausfinden in welcher Armee er war.
Preussische und andere deutsche Armeen: http://des.genealogy.net/eingabe-verlustlisten/search
K. u. K. Österreichische Armee: http://des.genealogy.net/ou1wk/search/index und http://anno.onb.ac.at/

Es gab Österreicher die NS-Mitglied waren schon lange vor dem Anschluss Österreichs, obwohl das damals in Österreich verboten war. Manche dieser frühen NS-Mitglieder aus Österreich wurden deshalb nach dem Krieg verurteilt, wie man österreichischen Zeitungen aus den Jahren 1945-1947 entnehmen kann (bei ANNO einsehbar).

Gruss
Svenja
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Geändert von Svenja (13.07.2018 um 16:47 Uhr)
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  #5  
Alt 13.07.2018, 16:55
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
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Zitat:
Zitat von Svenja Beitrag anzeigen
... Anna Sara hat auf eine Publikation aus dem Jahr 1907 hingewiesen, für die in diesem Thread gestellten Fragen müsste man jedoch auch die früheren Gesetze einsehen. Das österreichische Heimatrechtsgesetz hat sich im Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts mehrmals geändert. ...
Nein, das "Heimatrecht" ist für unsere Frage nicht relevant.
Die österreichische Staatsbürgerschaft wurde, unverändert seit 1811, durch das ABGB (Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch) §28 bestimmt.

Dein "wiki.oefr.atpedia"-Artikel ist irreführend. Es steht zwar im Titel "Staatsbürgerschaft", aber es wird dort nur das "Heimatrecht" behandelt

Hinweis auf das ABGB §28:
Angehängte Grafiken
Dateityp: png 28.png (53,5 KB, 15x aufgerufen)

Geändert von Anna Sara Weingart (13.07.2018 um 17:00 Uhr)
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  #6  
Alt 13.07.2018, 16:58
Ilja_CH Ilja_CH ist offline
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Zuerst Mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten, welche ich sehr zu schätzen weiss. In so kurzer Zeit so viele Textabsätze. Danke vielmals!

Das heisst, dass der Vater von Magda Österreicher war und sie damit auch Österreicher war obschon sie in Breslau geboren wurde. Da ihr Sohn unehelich war, erklärt das auch ihre und des Kindes Einbürgerung.

Und Vinzenz Gottstein war vielleicht kein Deutscher, aber sein Sohn Bruno könnte durch „Naturalisation“ Deutscher geworden sein bzw. vielleicht hatte er dies einfach identisch beantragt wie Magdalena und mir fehlt einfach das Dokument.
Oder er blieb bis zum Tod Österreicher. War daher als Ausländer in der SA und NSDAP.
Die Frage der Armeen wurde schon beantwortet.

Noch eine Info von einer anderen Person, von der aber alles klar ist weil ich das Dokument habe:

Nahe Spindlermühle wurde am 20. Dezember 1884 ein Junge geboren. Richard Fürle. Und zwar in Albrechtsdorf (heute Albrechtice v Jizerských horách), Bezirk Gablonz in Böhmen. Dieser liess sich mit seiner späteren Frau (Tochter von Vinzenz Gottstein, geboren in Ober Leschen wie Bruno Gottstein) und den vier gemeinsamen Kindern am 29. Januar 1923 in Liegnitz einbürgern. Sie wurden Deutsche. Und es wird in der Urkunde ausdrücklich erwähnt, dass er vorher Österreicher war.

Dann kann man davon ausgehen, dass auch Vinzenz Gottstein, der in Spindlermühle geboren wurde, als Österreicher angesehen wurde. Daher, auch Bruno Gottstein bei Geburt Österreicher war.
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  #7  
Alt 13.07.2018, 17:08
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
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Nachtrag zu Svenjas Einwand:
Zum Beweis, dass es seit 1811 keine Veränderung gab:

Der relevante § 28 : (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch)

Wortlaut im Jahr 1811:
"Den vollen Genuss der bürgerlichen Rechte erwirbt man durch die Staatsbürgerschaft. Die Staatsbürgerschaft in diesen Erbstaaten ist Kindern eines österreichischen Staatsbürgers durch die Geburt eigen."

Wortlaut im Jahr 2018:
"Den vollen Genuss der bürgerlichen Rechte erwirbt man durch die Staatsbürgerschaft. Die Staatsbürgerschaft in diesen Erbstaaten ist Kindern eines österreichischen Staatsbürgers durch die Geburt eigen."

Zitat:
Zitat von Ilja_CH Beitrag anzeigen
... Gab es Österreich-Ungare? Oder lebte man zwar dort, war jedoch Österreicher oder Ungare? Oder war man Tscheche? ...
Seit 1867 gab es nach der Abspaltung von Ungarn zwei Staaten innerhalb der Habsburger Monarchie, deren offizielle Namen lauteten
1.) "Länder der Heiligen Ungarischen Krone" (ungarischer Teil)
2.) "die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" (österreichischer Teil)
https://de.wikipedia.org/wiki/Österr...cher_Ausgleich

Demzufolge auch verschiedene Staatsbürgerschaften, je nachdem in welchem Teil man ansässig war. Das hatte für die deutschen Donauschwaben den unangenehmen Effekt, dass sie ungarische Staatsbürger geworden waren, und sich den ungarischen Gesetzen unterwerfen mussten, die da später lauteten, dass der Schulunterricht auf ungarisch gehalten wird.
Meine donauschwäbischen Vorfahren sind daraufhin aus Ungarn nach Bosnien geflüchtet, wo ihre Kinder weiterhin in der Schule deutsch reden durften.
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  #8  
Alt 13.07.2018, 17:38
Ilja_CH Ilja_CH ist offline
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Danke! Super schnell und sehr viele Infos!
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  #9  
Alt 13.07.2018, 17:50
Benutzerbild von Svenja
Svenja Svenja ist offline weiblich
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Hallo Ilja und Anna Sara

Beim Fall 1 wurde die Magdalena ja unehelich geboren, die Heirat der Eltern erfolgte erst fast ein Jahr später. Das heisst da spielte nicht nur die Staatsbürgerschaft sondern auch das Heimatrecht eine Rolle.

Bei der Geburt erhielt sie die Staatsbürgerschaft der Mutter, diese erhielt erst durch die Heirat mit dem Vater dessen Staatsbürgerschaft, falls diese eine andere war.

Gruss
Svenja
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  #10  
Alt 13.07.2018, 18:05
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
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Danke für den Hinweis auf ihre uneheliche Geburt. Das hatte ich nicht gesehen.

FAZIT

Magdalena Maria Elisabeth Rieger - Staatsbürgerschaft:

24.9.1910 - 29.7.1911 = PREUSSIN
29.7.1911 - 26.1.1932 = ÖSTERREICHERIN
26.1.1932 - ................ = DEUTSCHE
Zitat:
Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
Seit 1867 gab es nach der Abspaltung von Ungarn zwei Staaten innerhalb der Habsburger Monarchie, deren offizielle Namen lauteten
1.) "Länder der Heiligen Ungarischen Krone" (ungarischer Teil)
2.) "die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" (österreichischer Teil)
... Demzufolge auch verschiedene Staatsbürgerschaften, je nachdem in welchem Teil man ansässig war. ...
Dazu ZITAT:

... wurde mit dem Staatsgrundgesetz von 1867 ... für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder explizit die „österreichische“ Staatsbürgerschaft festgelegt:
„Für alle Angehörigen der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder besteht ein allgemeines österreichisches Staatsbürgerrecht.“
Art. 1 StGG RGBl. Nr. 142/1867 (S. 394)

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Cisleithanien

Mit der Heirat der Eltern (= Legitimation) wurde Magda automatisch Österreicherin.
Siehe dazu im Anhang rot markiert:
Angehängte Grafiken
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gottstein , rieger

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