Hallo,
kürzlich habe ich erfahren, dass im Bundesarchiv deutschlandweit diverse Unterlagen liegen, die für die Ahnenforschung in Ostpreußen/ Oberschlesien für mich interessant sein könnten.
Ich schrieb daraufhin das Mitlitärarchiv/ Reich an, um zu erfragen, ob für einige Soldaten aus unserer Familie Unterlagen zu militärischen Ehrungen (Orden) vorliegen. Außerdem wollte ich etwas über die Zeit meines Opas in der Organisation Todt erfahren.
In der Antwortmail erbat man eine Personalausweiskopie von mir, sowie einen Nutzerantrag, welche ich umgehend versendete.
Antwort darauf:
auf Ihr Schreiben vom 29.01.2014 teile ich Ihnen mit, dass Recherchen
in den Unterlagen der Abteilung Reich nur unter bestimmten
historischen Voraussetzungen sinnvoll sind.
Über eigene Bestände zu Orden und Ehrenzeichen verfügen die
Wehrmachtauskunftstelle und die Abteilung Militärarchiv in Freiburg
i.Br. (militaerarchiv@bundesarchiv.de). In den Beständen der Abteilung
Reich werden Verleihungen von Orden und Ehrenzeichen nur selten und
ausnahmsweise erwähnt, wenn der Gesuchte Mitglied einer
NS-Organisation (NSDAP, SS etc.) war. Einbürgerungsvorgänge liegen
hier nur vor, wenn der Betreffende, ein Umsiedlungsverfahren vor der
EWZ (Einwandererzentralstelle Litzmannstadt) durchlaufen hat.
Ich bitte Sie daher Ihre Frageliste im Hinblick auf das hohe Aufkommen
personenbezogener Anfragen der Abteilung Reich, nach den genannten
Kriterien einzuschränken, insbesondere auch im Hinblick auf die Anzahl
der Gesuchten. Durch diese Eingrenzung kann die Suche erleichtert und
damit anfallende Gebühren verringert werden.
Eine erste Recherche sollte nicht mehr als 5 Angehörige umfassen, die
in direkter Linie mit Ihnen verwandt sind. Für eventuell vorhandene
Unterlagen gelten Schutzfristen gemäß Bundesarchiv-Gesetz (§ 5 BARchG:
30 Jahre nach Tod bzw. 110 Jahre nach Geburt).
Soviel dazu, die Anzahl der zu Suchenden hatte allerdings schon in meiner ersten Anfrage drin gestanden und die o.g. Einschränkungen wurden mir da auch noch nicht genannt. Ich habe daraufhin die Anfrage erst mal zurück gestellt, da "meine "Soldaten alle nicht hochrangig waren. Ich warte jetzt erstmal die Antwort der WAST ab (Antrag wurde dort Juni 2013 gestellt).
Parallel hatte ich eine Anfrage bezüglich Lastenausgleich meines Opas gestellt (erst 1994 gestorben, daher Antrag auf Schutzfristverkürzung) und Kopien der Gemeindeseelenlisten und Fragebögen von Augenzeugen aus den Orten Leip/ Osterode, Gläsen/ Leobschütz und Deutsch Rasselwitz/ Neustadt gestellt.
Antwort: "
Zu Ihrer Anfrage konnten folgende Quellen zu den gesuchten Orten
ermittelt werden:
Im Bestand "Ost-Dok 1" jeweils Fragebogen und Erlebnisberichte sowie
im Bestand "Ost-Dok 3" die Gemeindeseelenlisten.
Die archivische Schutzfrist dieser Unterlagen ist bereits abgelaufen,
so dass sie frei nutzbar sind.
Vor der Anfertigung von Kopien wird zunächst ein Benutzungsantrag
benötigt (siehe Anhang). Bitte füllen Sie ihn vollständig aus und
schicken ihn zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises zurück.
Als Benutzungsthema geben Sie bitte Ihr konkretes Erkenntnisinteresse
anhand dieser Unterlagen an.
Daraufhin hatte nochmal eine Personalausweiskopie (diesmal an ne andere Abteilung) gesendet und in den Antrag hinein geschrieben, dass ich gerne o.g. Unterlagen hätte und habe Ahnenforschung und Heimatkunde als Grund angekreuzt. Heute kam eine Mail zurück
"für die Zusendung der Benutzungsanträge und der Anträge auf
Schutzfristverkürzung danke ich Ihnen. Die Benutzungsanträge wurden nicht genehmigt.
Bei den Angaben zum Benutzungsthema ist Ihr konkretes
Erkenntnisinteresse anhand der Unterlagen nicht ersichtlich. Die
Angabe „Ost-Dok 1: Fragebogen....Ost-Dok 3 Gemeindeseelenlisten...“ ist zu allgemein. Im Anhang finden Sie einen neuen Antrag."
Auch eine Kopie des Lastenausgleichs meines Opas erhielt ich nicht, da nicht ausreichend Gründe dafür vorliegen. Ich hatte angegeben, dass ich hoffe, in den Unterlagen Angaben zum Tod meiner Uroma zu erhalten, die beim Einmarsch der Roten Armee getötet wurde und die vorhatte, meinem Opa ihr Haus zu vererben. Infos zu ihrem Tod gibt es nur fragmentartig aus 3. Hand. Aber gut, wenn nicht möglich, akzeptiere ich das.
Aber warum ich die Kopien der Seelenlisten und Augenzeugenberichte nicht bekomme, verstehe ich nicht!
Meine Frage: was muss ich denn konkret schreiben, um a) die 3 Seelenlisten zu bekommen und b ) die Augenzeugenberichte aus den 3 Dörfern, wo meine Vorfahren her kommen? Bin grad etwas ratlos, weil ich nicht verstehe, was ein "Erkenntnisinteresse ist??
Ich könnte natürlich schreiben, dass meine Familie aus diesen Dörfern kommt und teils nicht flüchten konnte bzw. nach der Flucht in die Dörfer zurück getrieben wurde, aber IST DAS ein ausreichender Grund, mir diese Unterlagen zu kopieren? Außerdem war in dem Antrag gar nicht genug Platz, um ausführlich den Grund und die Namen der gesuchten Dokumente einzutragen.
Wer hat Erfahrung mit der Anforderung von Gemeindeseelenlisten und Augenzeugenberichten aus den ehemaligen Ostgebieten und kann mir Tipps geben?
Außerdem kam heute von einer anderen Abteilung des Militätarchivs noch ne Mail, wo konkret drin steht, welches Archiv welche Unterlagen zur Wehrmacht besitzt... Wenigstens etwas.
Aber auch hier ist wieder ein Nutzungsantrag und Personalausweiskopie notwendig.
LG Andrea
kürzlich habe ich erfahren, dass im Bundesarchiv deutschlandweit diverse Unterlagen liegen, die für die Ahnenforschung in Ostpreußen/ Oberschlesien für mich interessant sein könnten.
Ich schrieb daraufhin das Mitlitärarchiv/ Reich an, um zu erfragen, ob für einige Soldaten aus unserer Familie Unterlagen zu militärischen Ehrungen (Orden) vorliegen. Außerdem wollte ich etwas über die Zeit meines Opas in der Organisation Todt erfahren.
In der Antwortmail erbat man eine Personalausweiskopie von mir, sowie einen Nutzerantrag, welche ich umgehend versendete.
Antwort darauf:
auf Ihr Schreiben vom 29.01.2014 teile ich Ihnen mit, dass Recherchen
in den Unterlagen der Abteilung Reich nur unter bestimmten
historischen Voraussetzungen sinnvoll sind.
Über eigene Bestände zu Orden und Ehrenzeichen verfügen die
Wehrmachtauskunftstelle und die Abteilung Militärarchiv in Freiburg
i.Br. (militaerarchiv@bundesarchiv.de). In den Beständen der Abteilung
Reich werden Verleihungen von Orden und Ehrenzeichen nur selten und
ausnahmsweise erwähnt, wenn der Gesuchte Mitglied einer
NS-Organisation (NSDAP, SS etc.) war. Einbürgerungsvorgänge liegen
hier nur vor, wenn der Betreffende, ein Umsiedlungsverfahren vor der
EWZ (Einwandererzentralstelle Litzmannstadt) durchlaufen hat.
Ich bitte Sie daher Ihre Frageliste im Hinblick auf das hohe Aufkommen
personenbezogener Anfragen der Abteilung Reich, nach den genannten
Kriterien einzuschränken, insbesondere auch im Hinblick auf die Anzahl
der Gesuchten. Durch diese Eingrenzung kann die Suche erleichtert und
damit anfallende Gebühren verringert werden.
Eine erste Recherche sollte nicht mehr als 5 Angehörige umfassen, die
in direkter Linie mit Ihnen verwandt sind. Für eventuell vorhandene
Unterlagen gelten Schutzfristen gemäß Bundesarchiv-Gesetz (§ 5 BARchG:
30 Jahre nach Tod bzw. 110 Jahre nach Geburt).
Soviel dazu, die Anzahl der zu Suchenden hatte allerdings schon in meiner ersten Anfrage drin gestanden und die o.g. Einschränkungen wurden mir da auch noch nicht genannt. Ich habe daraufhin die Anfrage erst mal zurück gestellt, da "meine "Soldaten alle nicht hochrangig waren. Ich warte jetzt erstmal die Antwort der WAST ab (Antrag wurde dort Juni 2013 gestellt).
Parallel hatte ich eine Anfrage bezüglich Lastenausgleich meines Opas gestellt (erst 1994 gestorben, daher Antrag auf Schutzfristverkürzung) und Kopien der Gemeindeseelenlisten und Fragebögen von Augenzeugen aus den Orten Leip/ Osterode, Gläsen/ Leobschütz und Deutsch Rasselwitz/ Neustadt gestellt.
Antwort: "
Zu Ihrer Anfrage konnten folgende Quellen zu den gesuchten Orten
ermittelt werden:
Im Bestand "Ost-Dok 1" jeweils Fragebogen und Erlebnisberichte sowie
im Bestand "Ost-Dok 3" die Gemeindeseelenlisten.
Die archivische Schutzfrist dieser Unterlagen ist bereits abgelaufen,
so dass sie frei nutzbar sind.
Vor der Anfertigung von Kopien wird zunächst ein Benutzungsantrag
benötigt (siehe Anhang). Bitte füllen Sie ihn vollständig aus und
schicken ihn zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises zurück.
Als Benutzungsthema geben Sie bitte Ihr konkretes Erkenntnisinteresse
anhand dieser Unterlagen an.
Daraufhin hatte nochmal eine Personalausweiskopie (diesmal an ne andere Abteilung) gesendet und in den Antrag hinein geschrieben, dass ich gerne o.g. Unterlagen hätte und habe Ahnenforschung und Heimatkunde als Grund angekreuzt. Heute kam eine Mail zurück
"für die Zusendung der Benutzungsanträge und der Anträge auf
Schutzfristverkürzung danke ich Ihnen. Die Benutzungsanträge wurden nicht genehmigt.
Bei den Angaben zum Benutzungsthema ist Ihr konkretes
Erkenntnisinteresse anhand der Unterlagen nicht ersichtlich. Die
Angabe „Ost-Dok 1: Fragebogen....Ost-Dok 3 Gemeindeseelenlisten...“ ist zu allgemein. Im Anhang finden Sie einen neuen Antrag."
Auch eine Kopie des Lastenausgleichs meines Opas erhielt ich nicht, da nicht ausreichend Gründe dafür vorliegen. Ich hatte angegeben, dass ich hoffe, in den Unterlagen Angaben zum Tod meiner Uroma zu erhalten, die beim Einmarsch der Roten Armee getötet wurde und die vorhatte, meinem Opa ihr Haus zu vererben. Infos zu ihrem Tod gibt es nur fragmentartig aus 3. Hand. Aber gut, wenn nicht möglich, akzeptiere ich das.
Aber warum ich die Kopien der Seelenlisten und Augenzeugenberichte nicht bekomme, verstehe ich nicht!
Meine Frage: was muss ich denn konkret schreiben, um a) die 3 Seelenlisten zu bekommen und b ) die Augenzeugenberichte aus den 3 Dörfern, wo meine Vorfahren her kommen? Bin grad etwas ratlos, weil ich nicht verstehe, was ein "Erkenntnisinteresse ist??
Ich könnte natürlich schreiben, dass meine Familie aus diesen Dörfern kommt und teils nicht flüchten konnte bzw. nach der Flucht in die Dörfer zurück getrieben wurde, aber IST DAS ein ausreichender Grund, mir diese Unterlagen zu kopieren? Außerdem war in dem Antrag gar nicht genug Platz, um ausführlich den Grund und die Namen der gesuchten Dokumente einzutragen.
Wer hat Erfahrung mit der Anforderung von Gemeindeseelenlisten und Augenzeugenberichten aus den ehemaligen Ostgebieten und kann mir Tipps geben?
Außerdem kam heute von einer anderen Abteilung des Militätarchivs noch ne Mail, wo konkret drin steht, welches Archiv welche Unterlagen zur Wehrmacht besitzt... Wenigstens etwas.
Aber auch hier ist wieder ein Nutzungsantrag und Personalausweiskopie notwendig.
LG Andrea
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