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Konfession der gesuchten Person(en):
Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):
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Liebe Mitforscher,
kenn jemand von Euch die Aufbewahrungsfrist von Gerichtsakten bei Ehescheidung? Konkret geht es um eine Ehescheidung aus dem Jahr 1930 in Deutschland.
Auf Nachfrage teilte mir das heute zuständige Amtsgericht mit, die Akten würden nach 50 Jahren vernichtet. Diese Frist kommt mir etwas kurz vor, denn die Beteiligten könnten ja durchaus noch leben.
Oder hatte man an dieser Stelle einfach keine Lust, im tiefsten Keller zu suchen?
Mit besten Grüssen vom Niederrhein
Ulrich
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