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  #11  
Alt 06.02.2009, 16:06
buschblume buschblume ist offline weiblich
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Registriert seit: 08.01.2009
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Standard Alles rund um Archive (alte Beiträge) -- Erfahrungen, Fragen etc

Hallo!

So, nun ist es soweit! Ich möchte meine erste Geburtsurkunde anfordern.
Natürlich mach ich es auch gleich richtig schwer...

Wie in einem anderen Thread schon beschrieben kommt mein Opa gebürtig (1921) aus Neu-Rosengart, Ukraine. Neu-Rosengart gehörte damals zu der Kolonie Chortitza, welches laut Wiki heute ein Teil der Stadt Saporischschja ist (siehe unten)

Chortyzja (deutsch Chortitza, plautdietsch Gortiz bzw. Ooltkelnie) ist eine ehemalige russlandmennonitische Siedlung nordwestlich der Dneprinsel Chortyzja und heute ein Teil der Stadt Saporischschja in der Ukraine.

Jetzt wollte ich da eine Geburtsurkunde anfordern und habe eine Adresse gesucht, an die ich meine Anfrage senden kann.
Leider ist alles auf ukrainisch, isch kann also nichts lesen, geschweige denn eine Anfrage schreiben.

Kann mir hier evtl. eine erfahrener Forscher der bestenfalls ukrainisch kann weiterhelfen?



Liebe Grüße,
die buschblume
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  #12  
Alt 26.03.2009, 21:57
Dorothea Dorothea ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2008
Ort: Berliner Umland
Beiträge: 1.415
Standard Bremen strikt und unfreundlich? Hamburg sehr nett!

Hallo Ihr,
Ihr durftet hier schon häufig Anteil nehmen an meiner Freude. Heute nun ist erst mal Schluß mit lustig, jedenfalls, was Bremen angeht. Das STA Bremen erklärt mir strikt, dass ich weder berechtigt sei, die von mir angeforderten Urkunden zu erhalten, noch Daten zu den Ereignissen zu erhalten. Ich gehöre nicht zum Kreis der Berechtigten. Die drei noch ausstehenden Urkunden betreffen allesamt die Kinder meines Großvaters aus seiner ersten Ehe. Zu seiner erstgeborenen Tochter erhielt ich noch im Februar die Eheurkunde (aus demselben STA in Bremen), auf den Tag genau lag die Eheschließung 80 J. zurück.
Wenn es daran lag, dass ich dann doch (nach neuem PSTG) berechtigt bin, müßte das Gleiche für die Sterbeurkunde einer weiteren Tochter gelten, sie starb 1978. Dennoch verweigert Bremen nunmehr auch diese Urkunde generell wg. nicht vorhandener "gerader Linie". Hätte ich schon die erste Urkunde, die Bremen mir geschickt hatte, nicht erhalten, wäre ich nicht annähernd soweit gekommen in meiner Forschung, wie ich jetzt bin.

Hatte ich zuvor nur einfach Glück, an eine freundliche Bearbeiterin geraten zu sein oder weiß die Linke nicht, was die Rechte tut in Bremen? Ich bin ein wenig irritiert.

Ganz anders dagegen Hamburg - Hamburg hat mir nicht einmal die Urkunde verweigert, aus der schließlich hervorgeht, dass mein Großvater nun doch nicht der wahre Vater des geborenen Knaben war, der 1917 geb. war. Also auch hier sind noch keine 110 J. vorbei und dennoch hat man mir eine riesige Freude bereitet mit dieser Urkunde.

Ist es nun doch so, dass wir dem Wohlwollen der BearbeiterInnen ausgeliefert sind? Oder - wie seht Ihr das? Wird bei Euch immer alles schön einheitlich behandelt?
Dorothea -
__________________

Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
--------------------------------------------------------



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  #13  
Alt 27.03.2009, 00:14
Benutzerbild von Alvire
Alvire Alvire ist offline weiblich
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Registriert seit: 09.10.2008
Beiträge: 81
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Zitat:
Zitat von Dorothea Beitrag anzeigen
Hallo Ihr,
Ist es nun doch so, dass wir dem Wohlwollen der BearbeiterInnen ausgeliefert sind?
Das war schon immer so, wenn man Auskunft ueber jemanden bekommen wolllte, der einen laut Gestz gar nichts angeht (z.B. Kinder aus erster Ehe des verstorbenen Grossvaters)

Zitat:
Zitat von Dorothea Beitrag anzeigen
Oder - wie seht Ihr das? Wird bei Euch immer alles schön einheitlich behandelt?
Dorothea -
Nope. Mal hat man gleich Glueck, mal muss man es ein paarmal in verschiedenen Abständen versuchen. Manchmal geht gar nix.

Auszug aus dem seit 01. Januar 2009 gueltigen PSTG

"§ 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

"(1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.

(3) Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner."


Bei Nichtehelichen Kindern greift zusätzlich das BGB

"§ 1758 Offenbarungs- und Ausforschungsverbot

(1) Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn die nach § 1747 erforderliche Einwilligung erteilt ist. Das Vormundschaftsgericht kann anordnen, dass die Wirkungen des Absatzes 1 eintreten, wenn ein Antrag auf Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils gestellt worden ist."



Wir haben es nicht leicht... Familienforschung ist halt nur ein Hobbi.
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  #14  
Alt 27.03.2009, 01:41
Benutzerbild von wolli222
wolli222 wolli222 ist offline
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Registriert seit: 25.01.2007
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Hieß es nicht, man müsse nur ein glaubhaftes Interesse vorbringen, und dazu zählt auch die Familienforschung? Ich meine, vor ein paar Wochen wurden die Änderungen noch hoch gefeiert und jeder Forscher glaubte nun die Urkunden Von Großtanten etc. anfordern zu können. Aber dies scheint ja nun doch nicht der Fall zu sein. Bringt uns die Gesetzesänderungen also doch nichts? Oder haben die Standesämter die Änderung noch nicht realisiert bzw. wissen davon noch nichts? (Schwer vorstellbar)
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  #15  
Alt 27.03.2009, 09:17
Dorothea Dorothea ist offline weiblich
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Registriert seit: 01.03.2008
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Zitat:
Zitat von wolli222 Beitrag anzeigen
.......vor ein paar Wochen wurden die Änderungen noch hoch gefeiert und jeder Forscher glaubte nun die Urkunden Von Großtanten etc. anfordern zu können. Aber dies scheint ja nun doch nicht der Fall zu sein. Bringt uns die Gesetzesänderungen also doch nichts? Oder haben die Standesämter die Änderung noch nicht realisiert bzw. wissen davon noch nichts? (Schwer vorstellbar)
Hallo Ihr,
eigentlich hatte ich das ja auch schon so verstanden, dass die Gesetzesänderung zwar schon eine gewisse Verbesserung darstellt, aber eben nicht eine solche, wie wir sie gerne hätten. Das "Problem" ist nur, dass die unterschiedlichen Handlungsweisen der Standesbeamten einen doch immer wieder auf's Neue leicht "verwirren" können.
Seit Einführung des neuen PStG habe ich von versch. Standesämtern Urkunden bekommen, die ich dann theoretisch nicht hätte bekommen dürfen. Was mich aber am allermeisten erstaunt, ist, dass ein und dasselbe STA einmal eine Urkunde aushändigt und dann wieder nicht mehr. Und hier liegt mir der Verdacht eben nahe, dass es wirklich Glücksache ist, an welchen Bearbeiter man gerät.
Mir sagte auch in Berlin einmal eine Standesbeamtin, soviel hat sich eigentlich nicht geändert, es ist lediglich für Geschwister erleichtert worden, ansonsten ist alles beim Alten geblieben.
Nur, wenn man dann doch schon Urkunden erhalten hat, vergißt man das allzu leicht sehr gerne. Und die Familienforschung reicht eben in der Regel nicht als "berechtigtes Interesse aus".
Gruß Dorothea -
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Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
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  #16  
Alt 17.05.2009, 19:18
Noah24 Noah24 ist offline
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Registriert seit: 20.06.2008
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Standard Staatsarchiv Polen und Tschechien

Hallo,
Ich möchte alte Geburtsurkunden von meinen Vorfahren bestellen in Polen und Tschechien bestellen. Senden die Staatsarchive dort grundsätzliche ihre Antwort per Einschreiben? was sind Eure Erfahrung die Wartezeit und auch die Kosten betreffend?
Danke
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  #17  
Alt 17.05.2009, 22:26
Benutzerbild von Chatterhand
Chatterhand Chatterhand ist offline männlich
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Also ich habe das Staatsarchiv in Thorn einfach angemailt und innerhalb einer Woche ausführlich Antwort bekommen.

Das gleiche habe ich mit dem Archiv in Jägersdorf/Freudenthal gemacht auch die haben innerhalb einer Woche geantwortet.

Inzwischen habe ich per MAil in Thorn 3 Geburtsurkunden geordert und in Freudenthal 3 Nachlassakten aus dem 19. Jahrhundert. Die sind unheimlich freundlich und entgegenkommend.

In Thorn zahle ich 30 Euro für 3 Urkunden incl. Porto

In Tschechien 1000 Kronen= 40 Euro für 36 Kopien incl. Porto

Ich habe das Bürgeramt meiner Stadt um eine Auskunft gebeten, das ist 14 Tage her und ich haben noch nicht einmal Antwort bisher.

Der Schriftverkehr mit Polen und Tschechien ist hier im Forum Übersetzungen nachzulesen.

Geändert von Chatterhand (17.05.2009 um 22:28 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #18  
Alt 21.05.2009, 17:23
Noah24 Noah24 ist offline
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Frage

Danke Chatterhand. Das Hätte ich ja gar nicht gedacht, dass es so schnell geht. Aber jetzt noch eine Frage: antworten die Staatsarchive grundsätzlich nur per Einschreiben?
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  #19  
Alt 21.05.2009, 18:35
Karen
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Zitat:
Zitat von Noah24 Beitrag anzeigen
Aber jetzt noch eine Frage: antworten die Staatsarchive grundsätzlich nur per Einschreiben?
Hallo Noah24,

ich habe bislang aus Stettin nur "normale" Post bekommen, keine Einschreiben.

Viele Grüße,
Karen
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  #20  
Alt 22.05.2009, 10:56
Benutzerbild von Chatterhand
Chatterhand Chatterhand ist offline männlich
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Also ich habe bisher mit den Archiven nur gemailt und meine Angaben zur Schnelligkeit beruhen auf die Antwort meiner Mails. Post habe ich noch keine aber Tschechien verspricht das ganze innerhalb eines Monats abzuwickeln. Also erst Nachricht Kopien sind fertig, dan bezahlen, dann Versand der Kopien.

Ist doch egal mit welcher Art Post das ganze ankommt oder? Weshalb die Frage ob Einschreiben oder nicht..?? Wegen des Geldes das weg ist wenn die normale Post nicht ankommt..??


Nachtrag: 11:30 Uhr Post aus Thorn. 3 Geburtsurkunden, angefragt am 7.5.09, ausgestellt am 15.05.09, eingetroffen am 22.05.09 per Einschreiben

Geändert von Chatterhand (22.05.2009 um 11:28 Uhr)
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