Standesamt verlangt Zahlung per Brief und Kopie vom Ausweiß

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  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #16
    Hallo,
    ich denke aber, der Nachweis mit der Personalausweis-Kopie dient nicht dazu, eine mögliche Legimität (bzw. Verwandtschaft) einer Auskunfts-Berechtigung nachzuweisen, sondern dient nur dazu, dass sichergestellt ist, dass der Internet-Antragsteller identifizierbar ist, da er ja zusichern muss, die Archivnutzungsbedingungen einzuhalten. Also mit der erhaltenen Kopie des Archivguts nicht Dinge tut, die nach den Archivnutzungsbedingungen verboten sind.

    Wenn das StA Neu-Ulm eine nähere Verwandtschaft als Bedingung setzen würde, dann hätten es ja dies in ihrem Schreiben mitgeteilt. Wie ich es verstanden habe, ist es aber nicht der Fall, nicht wahr Jürgen?
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 28.06.2019, 01:48.
    Viele Grüße

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    • #17
      Zitat von IchVersuchsMal Beitrag anzeigen
      Ich hab jetzt mal der Dame vom StA eine Mail zurückgeschrieben. Ich fragte mal nach der Möglichkeit der Überweisung. Ebenso warum die Ausweiskopie benötigt wird. Und um Aufklärung der Gebühren bat ich auch. Ich verwies dabei auf die Gebühren vom Stadtarchiv (25 €/ halbe Stunde + 40 Cent/Kopie).
      Unter den von Dir geschilderten Umständen würde ich mir lieber die Telefonnummer des Archives bzw. Standesamtes online heraussuchen (nicht die von diesem Brief nutzen falls da eine steht) und anfragen ob dieser Brief überhaupt von denen kam. Auch würde ich keine Emails an die dort genannte Email schicken und auch nicht auf ein Konto Geld überweisen dass Dir über die im Brief genannte Emailadresse genannt wird. Ein Aktenzeichen sollte in jedem Fall vorliegen, das macht jedes Archiv, jede Behörde.. sonst können die doch nix zuordnen.
      Hört sich alles irgendwie seltsam an.
      Zuletzt geändert von Gast; 28.06.2019, 02:42.

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      • fajo
        Erfahrener Benutzer
        • 08.10.2018
        • 2351

        #18
        @IchVersuchsMal
        Ich würde auf keinen Fall Geld per Post senden. Habe hier in Flensburg eine Sache beim Standesamt erlebt, dir mir in deinem Fall sagen würde auf gar keinen Fall per Post!-
        Vorsicht : >Ich habe keine Ausbildung. Ich habe Inspiration.< von Bob Marley -**







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        • IchVersuchsMal
          Erfahrener Benutzer
          • 24.01.2016
          • 642

          #19
          Meine Mail ging ja gestern ins Standesamt raus. Mal schauen was da zurück kommt.
          Ich glaub heut haben die eh geschlossen.



          Der Absender der Mail ist jedenfalls unter Ansprechpartner vom Standesamt aufgeführt.


          Mal schauen was zurück kommt

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          • september26
            Erfahrener Benutzer
            • 13.09.2015
            • 161

            #20
            Art. 10 des Bayrischen Archivgesetztes regelt die Nutzungsbedingungen. Da steht auch, "Die Zulassung zur Benützung ist zu versagen oder von Auflagen abhängig zu machen, wenn ..." Es werden 5 Gründe aufgezählt, wo Auflagen erteilt werden können. Ob die Kopie eine der genannten Gründe erfüllt, glaube ich nicht. Ich konnte nirgendwo lesen, dass sich der Antragsteller legitimieren muss, nur bei der Antragsstellung muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Und was das ist, steht im Art.10. Wer einen Antrag stellt, so glaube ich, versichert/bestätigt mit diesem Antrag, dass er ein berechtigtes Interesse hat. Sollte das StA oder ein Archiv daran Zweifel haben, kann der Antrag nicht bearbeitet werden, meine ich zumindest.

            Wenn die Nutzungsbedingungen erfüllt sind, warum sollte das StA als Auflage die Kopie eines PA verlangen?


            Viele Grüße
            september26

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            • OliverS
              Erfahrener Benutzer
              • 27.07.2014
              • 2938

              #21
              Zitat von september26 Beitrag anzeigen
              Art. 10 des Bayrischen Archivgesetztes regelt die Nutzungsbedingungen. Da steht auch, "Die Zulassung zur Benützung ist zu versagen oder von Auflagen abhängig zu machen, wenn ..." Es werden 5 Gründe aufgezählt, wo Auflagen erteilt werden können. Ob die Kopie eine der genannten Gründe erfüllt, glaube ich nicht. Ich konnte nirgendwo lesen, dass sich der Antragsteller legitimieren muss, nur bei der Antragsstellung muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Und was das ist, steht im Art.10. Wer einen Antrag stellt, so glaube ich, versichert/bestätigt mit diesem Antrag, dass er ein berechtigtes Interesse hat. Sollte das StA oder ein Archiv daran Zweifel haben, kann der Antrag nicht bearbeitet werden, meine ich zumindest.

              Wenn die Nutzungsbedingungen erfüllt sind, warum sollte das StA als Auflage die Kopie eines PA verlangen?


              Viele Grüße
              september26

              Ich hatte das auch, aber im Ort gab es kein Archiv, es lag einfach ales weiter in Standesamt. Und die machrn munter nach Personendtandsrecht weiter. Sogar selber die "freien" Bücher wurden mir versagt.
              Zuletzt geändert von OliverS; 29.06.2019, 15:51.
              Dauersuchen:

              1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
              2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
              3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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              • fajo
                Erfahrener Benutzer
                • 08.10.2018
                • 2351

                #22
                Ja, bloß eine Sicherheit in der Hand haben!
                Es ging mir auch nicht um die Post, es ging mir ums Standesamt... hab da eine sehr erschreckende Erfahrung gemacht. Deshalb mein abraten.
                Vorsicht : >Ich habe keine Ausbildung. Ich habe Inspiration.< von Bob Marley -**







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                • IchVersuchsMal
                  Erfahrener Benutzer
                  • 24.01.2016
                  • 642

                  #23
                  So. Heute hatte ich mal frei und konnte mich in Ruhe darum kümmern.
                  Ein 5minütiges Telefonat mit dem Archiv brachte Aufklärung.


                  Standesamtsunterlagen sind physisch im Standesamt untergebracht, aber nach Ablauf der Schutzfristen liegt die Zuständigkeit beim Stadtarchiv.

                  Entsprechende Anfragen leitet das Stadtarchiv eine Etage höher ans Standesamt damit diese bei sich das ganze raussuchen können.


                  Bei der Weiterleitung meiner Mail kam es zu einem kommunikativen Missverständnis.
                  Nach dem sich die Sachbearbeiterin vom Archiv nochmals persönlich dem ganzen annahm sieht die Sache besser aus:


                  Unterlagen erhalte ich als Scan per Mail
                  Rechnung kommt mit der Post.
                  Rechnung wird unter den Standesamtsgebühren bleiben


                  Ich muss mich einfach nur noch etwas gedulden und dann sollte es klappen


                  So ein persönliches Telefonat kann da wirklich viel bewirken.


                  Viele Grüße,
                  Jürgen

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