Hallo,
ich denke aber, der Nachweis mit der Personalausweis-Kopie dient nicht dazu, eine mögliche Legimität (bzw. Verwandtschaft) einer Auskunfts-Berechtigung nachzuweisen, sondern dient nur dazu, dass sichergestellt ist, dass der Internet-Antragsteller identifizierbar ist, da er ja zusichern muss, die Archivnutzungsbedingungen einzuhalten. Also mit der erhaltenen Kopie des Archivguts nicht Dinge tut, die nach den Archivnutzungsbedingungen verboten sind.
Wenn das StA Neu-Ulm eine nähere Verwandtschaft als Bedingung setzen würde, dann hätten es ja dies in ihrem Schreiben mitgeteilt. Wie ich es verstanden habe, ist es aber nicht der Fall, nicht wahr Jürgen?
ich denke aber, der Nachweis mit der Personalausweis-Kopie dient nicht dazu, eine mögliche Legimität (bzw. Verwandtschaft) einer Auskunfts-Berechtigung nachzuweisen, sondern dient nur dazu, dass sichergestellt ist, dass der Internet-Antragsteller identifizierbar ist, da er ja zusichern muss, die Archivnutzungsbedingungen einzuhalten. Also mit der erhaltenen Kopie des Archivguts nicht Dinge tut, die nach den Archivnutzungsbedingungen verboten sind.
Wenn das StA Neu-Ulm eine nähere Verwandtschaft als Bedingung setzen würde, dann hätten es ja dies in ihrem Schreiben mitgeteilt. Wie ich es verstanden habe, ist es aber nicht der Fall, nicht wahr Jürgen?
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