Schutzfrist für Geburten, wenn die Person bereits 30 Jahre verstorben ist?

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  • osoblanco
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2013
    • 625

    #16
    Das ist ja wirklich sehr interessant, es gibt also doch noch Hoffnung für meinen aktuellen Fall. Ich hab gleich die Urkunde online angefordert, bin mal gespannt ob ich sie auch bekomme!

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    • OliverS
      Erfahrener Benutzer
      • 27.07.2014
      • 2938

      #17
      Alter Beitrag, neue Schutzfrist! zumindest im Bundesarchiv - ab März 2017-->

      "Am 16.03.2017 ist die Neuerung des Bundesarchivgesetzes in Kraft getreten
      und damit sind nunmehr auch in Deutschland die Schutzfristen für
      personenbezogene Daten verkürzt worden. Die Schutzfrist für Archivgut des
      Bundes mit personenbezogenen Daten beträgt statt bisher 30 Jahre nach dem
      Tod der jeweiligen Person künftig nur noch zehn Jahre.

      https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/05/2016-05-04-neurege
      lung-bundesarchivgesetz.html


      https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2017/01/201
      7-01-18-bkm-bundesarchiv.html


      So auch nachzulesen im Bundesgesetzblatt Nr. 12/2017 vom 15.03.2017 Seite
      410."

      Das könnte einigen von uns erhoffte neue Einblicke geben

      Gruß Oliver
      Zuletzt ge?ndert von OliverS; 24.03.2017, 16:20.
      Dauersuchen:

      1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
      2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
      3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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      • Garfield
        Erfahrener Benutzer
        • 18.12.2006
        • 2140

        #18
        Hallo Oliver

        Danke für die Info, das ist ja super für uns Ahnenforscher.
        Ich verstehe nicht wirklich, wie die Ämter in Deutschland aufgebaut sind. Für mich klingt das aber so, als wenn die Schutzfrst nur beim Bundesarchiv von 30 auf 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Personen ändert? Also nicht bei deutschlandweit allen Archiven?
        Viele Grüsse von Garfield

        Suche nach:
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        • OliverS
          Erfahrener Benutzer
          • 27.07.2014
          • 2938

          #19
          Ja genau so sieht es aus, wobei ich das auch nicht verstehe, aber wer tut das bei unseren Gesetzen schon....
          Dauersuchen:

          1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
          2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
          3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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          • Acanthurus
            Erfahrener Benutzer
            • 06.06.2013
            • 1657

            #20
            Ist doch ganz einfach: Das Bundesarchiv ist eine Behörde für das Archivgut des Bundes. Seine Arbeit ist im Bundesarchivgesetz geregelt. Landesarchive hingegen sind Einrichtungen der Länder, wo das jeweilige Archivgesetz des Landes (heißt überall etwas anders) zur Anwendung kommt. Stadtarchive gehören zur Stadt, ihr Arbeiten ist in Satzungen auf Grundlage von Landesgesetzen geregelt.

            Die Änderung am Bundesarchivgesetz dürfte für die meisten Genealogen keine praktische Relevanz haben.

            A.
            Zuletzt ge?ndert von Acanthurus; 24.03.2017, 19:54.

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            • Ilja_CH
              Erfahrener Benutzer
              • 05.11.2016
              • 746

              #21
              Kann ein Sohn als direkter Nachfahre die Geburtsurkunde seines noch lebenden Vaters bestellen auch wenn die Schutzfrist (110 Jahre) noch gilt? Und muss er dies begründen?

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              • Xtine
                Administrator
                • 16.07.2006
                • 28326

                #22
                Hallo Ilja,

                Auszug aus Wikipedia:
                Man kann sich jederzeit eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ausstellen lassen, wenn man zum berechtigten Personenkreis gehört.
                Berechtigte Personen sind natürlich die Person, die der Registereintrag betrifft sowie Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern). Weitere berechtigte Personen regelt das Personenstandsgesetz.
                Viele Grüße .................................. .
                Christine
                sigpic .. .............
                Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                (Konfuzius)

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                • Daniel86
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.08.2010
                  • 148

                  #23
                  Hallo in der Runde,

                  das Thema ist für mich gerade aktuell: Ich habe versucht, die Kopie einer Geburtsurkunde von 1936 zu bestellen. Das Kind starb nach 36 Stunden und hat nicht mal einen Vornamen erhalten, der Vater starb 1966, die Mutter allerdings erst 1993. Sie ist aber meine Urgroßmutter. Würde das in diesem Fall die 30-Jahres-Frist aushebeln, weil gerade Linie?

                  Dies ist mein erster Kontakt mit einem Standesamt in Sachen Familienforschung. Bin mal gespannt, ob es klappt. Die Mitarbeiterin am Telefon meinte zumindest, ich könne nur Urkunden für die gerade Linie bekommen und wusste auch nicht so recht damit anzufangen, dass ich eine Kopie des Originaleintrags will und keine neu ausgestellte Urkunde. Aber sie hat meinen Vorschlag angenommen, den Sachverhalt nochmal per Mail zu schildern, damit sie die Chefin fragen kann. Daumen drücken...
                  Namensliste meiner Vorfahren in Niedersachsen, Hessen, Thüringen und Sachsen

                  Kommentar

                  • Horst von Linie 1
                    Erfahrener Benutzer
                    • 12.09.2017
                    • 19711

                    #24
                    Was sollte im Geburtseintrag stehen,
                    was nicht auch im Sterbeeintrag nicht steht? Außer der Geburtsstunde und dem Namen des Anzeigenden?

                    Für die Sterbeurkunde ist die Frist ja bereits eindeutig abgelaufen.
                    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                    Und zum Schluss:
                    Freundliche Grüße.

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                    • Daniel86
                      Erfahrener Benutzer
                      • 13.08.2010
                      • 148

                      #25
                      Genau, die Sterbeurkunde habe ich schon im Stadtarchiv fotografiert. Dort werden die Namen der Eltern aber leider nicht genannt.
                      Das hätte ich oben noch dazu schreiben müssen. Es kommen zwei Ehepaare als Eltern in Frage. Das andere Ehepaar ist bereits 1973/1989 verstorben. Also nur mit der Geburtsurkunde kann ich eindeutig klären, wer die Eltern sind.
                      Zuletzt ge?ndert von Daniel86; 08.10.2021, 15:51.
                      Namensliste meiner Vorfahren in Niedersachsen, Hessen, Thüringen und Sachsen

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                      • Horst von Linie 1
                        Erfahrener Benutzer
                        • 12.09.2017
                        • 19711

                        #26
                        Stimmt, von 1920 bis 1938 stehen die Eltern nicht dabei.
                        Bliebe noch das Friedhofsbuch. Aber ob da die Eltern dabeistehen?
                        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                        Und zum Schluss:
                        Freundliche Grüße.

                        Kommentar

                        • Daniel86
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.08.2010
                          • 148

                          #27
                          Interessant, wo liegt denn sowas? Nachfragen kann ja nicht schaden.
                          Namensliste meiner Vorfahren in Niedersachsen, Hessen, Thüringen und Sachsen

                          Kommentar

                          • Horst von Linie 1
                            Erfahrener Benutzer
                            • 12.09.2017
                            • 19711

                            #28
                            Bei der Stadtverwaltung.
                            Wenn die Stadt groß ist: Bei der Friedhofsverwaltung.


                            Ich hatte vor 35 Jahren mal einige Wochen lang ein Original für die Jahre 188x-196x bei mir zuhause. Heute freilich undenkbar.
                            Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                            Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                            Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                            Und zum Schluss:
                            Freundliche Grüße.

                            Kommentar

                            • Basil
                              Erfahrener Benutzer
                              • 16.06.2015
                              • 2414

                              #29
                              Hallo Daniel,

                              in der Sache wäre ich bei dir, befürchtete aber, dass Standesbeamte unterschiedlich entscheiden könnten, da möglicherweise keine klare Regelung besteht. Versuch es einfach und schick die Mail mit Scans der relevanten Dokumente. Vielleicht hat die Chefin mehr Erfahrung mit den Anliegen von Familienforschern und trifft eine für dich positive Entscheidung. Und wenn nicht, dann in zwei Jahren, wenn die 30 Jahre seit Tod der Mutter um sind, nochmal versuchen. Dann wird der Fall ja klarer sein.

                              Grüße
                              Basil
                              Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
                              Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
                              Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
                              Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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                              • Horst von Linie 1
                                Erfahrener Benutzer
                                • 12.09.2017
                                • 19711

                                #30
                                Zitat von Basil Beitrag anzeigen
                                wenn die 30 Jahre seit Tod der Mutter um sind,

                                Guten Tag, falls es Ehepaar 2 ist.
                                Bei Ehepaar 1 wären die Schutzfristen bereits abgelaufen.
                                Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                                Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                                Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                                Und zum Schluss:
                                Freundliche Grüße.

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