merkwürdige Datumsangaben Randvermerk ooRegister

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  • GiselaR
    Erfahrener Benutzer
    • 13.09.2006
    • 2182

    merkwürdige Datumsangaben Randvermerk ooRegister

    Liebe Forschergemeinde,
    kommt euch bei diesem Randvermerk (Heirat 1902 Plauen/Dresden) auch etwas komisch vor?
    Es ist kein Fall für Lesehilfe, denn die Schrift ist klar, es geht mir um die 1. beiden Zeilen.

    Bitte eure Meinung
    Grüße
    Gisela

    Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels
  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7850

    #2
    Hallo Gisela,


    ich denke, da hat der Herr Stapelfeld sich verschrieben. Soll wohl sicherlich der

    22. September sein.

    Klarheit könntest du erhalten, falls einer der beiden Ex-Ehepartner erneut geheiratet

    hat, durch die Sammelakte zur erneuten Eheschließung. Hier sollte das Scheidungsurteil
    enthalten sein.
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

    Kommentar

    • GiselaR
      Erfahrener Benutzer
      • 13.09.2006
      • 2182

      #3
      Danke Friederike,

      dir fällt also dasselbe auf wie mir. Zumindest die Ehefrau hat wieder geheiratet (1921). Ich dachte auch zuerst an einen Irrtum, aber dann fiel mir der Text der Beglaubigung der Übereinstimmung auf:





      Also das Gericht hat ein Urteil gesprochen, davon wurde eine Abschrift erstellt und von dieser Abschrift wurde der Randvermerk in Form einer weiteren Abschrift erstellt. Daraufhin (oder vorher zum folgenden Zweck) wird das Register zum Gericht oder der Beamte zum Register transportiert, um die Beglaubigung vorzunehmen, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. Dieses umständliche Prozedere kann aber ja nichts mit der komischen Datumsverdrehung zu tun haben, oder doch?

      Wenn nicht: warum bestätigt ein Gerichtsbeamter so einen Fehler mit seiner Unterschrift? Irgendwie will mir nicht in den Kopf, dass 2 Personen den selben Fehler durchgehen lassen.
      Grüße
      Gisela
      Zuletzt geändert von GiselaR; 23.09.2019, 21:44.
      Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

      Kommentar

      • OliverS
        Erfahrener Benutzer
        • 27.07.2014
        • 2938

        #4
        Hallo,
        gab es eine Überlegungsfrist, da steht ja "am 22. .. rechtskräftig" vielleicht war die Verhandlung am 9.11. und nach Ablauf der Einspruchfrist war es am 22.11. dann rechtskräftig.
        Zuletzt geändert von OliverS; 23.09.2019, 21:50.
        Dauersuchen:

        1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
        2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
        3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

        Kommentar

        • A Be
          Erfahrener Benutzer
          • 24.03.2011
          • 1298

          #5
          Zitat von GiselaR Beitrag anzeigen
          Also das Gericht hat ein Urteil gesprochen,
          davon wurde eine Abschrift erstellt
          Guten Morgen,

          normalerweise wird der Randvermerk erst gemacht nach dem ein Urteil rechtskräftig geworden ist,
          ich denke eher der Standesbeamte hat sich entweder beim Datum vertan?
          vielleicht war schon Dezember als er den Eintrag gemacht hat und er hat noch November geschrieben
          oder er hat sich in den Spalten vertan, also Eintrag am 22. und rechtskräftig am 09.

          zur Beglaubigung:
          mit "vorstehende Abschrift" ist der Eintrag im Register gemeint

          ich lese das so, der Eintrag im Register wurde mit der Abschrift fürs Gericht verglichen
          der Fehler am Rand ist ihm dabei nicht aufgefallen,
          vielleicht weil das Datum stimmt aber nur in den Spalten verwechselt ist?


          Sammelakten gibt es in Dresden ja keine?

          eventuell die Akten vom Landgericht beim Staatsarchiv?


          LG JoAchim

          Kommentar

          • GiselaR
            Erfahrener Benutzer
            • 13.09.2006
            • 2182

            #6
            Hallo JoAchim
            danke auch für deinen Beitrag zum Thema. Das klingt vernünftig. Letztendlich wird man es nur anhand weiterer Dokumente 100%ig genau feststellen können.
            Da es sich nicht um meine direkten Vorfahren handelt (Nachkomme eines Urgroßonkels), gebe ich mich erst mal zufrieden. Ich habe noch so viele offene Baustellen, wo ich ohne Archivgebühren noch in 100 Jahren auf der Stelle treten werde. Da setze ich einfach Prioritäten, was ja in diesem Fall nicht so schlimm ist.
            Beide haben wieder geheiratet, die Scheidung war sicher Herbst/Winter 1912 mit Fundstelle für das Urteil, das ist locker rechtzeitig vor beiden Wiederverheiratungen.
            Grüße
            Gisela
            Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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