Wehrdienst und Zeitsoldaten zur Kaiserzeit

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  • Birkenfelde
    Erfahrener Benutzer
    • 18.05.2016
    • 119

    Wehrdienst und Zeitsoldaten zur Kaiserzeit

    Guten Morgen in die Runde!


    Mein angeheirateter Großonkel wurde 1883 geboren und heiratete 1908 zum ersten Mal im preußischen Harburg (Elbe). Sein Beruf ist lt. HU Arbeiter. Auf dieser Urkunde gibt es Randvermerke, von denen sich mir zwei nicht erschließen; denn 1911 wurde eine Tochter in Berlin-Schöneberg geboren, die dort auch 1941 heiratete. Von einer Berlin-Connection beider Personen war mir bis dato nichts bekannt!? So kam mir der Gedanke, daß sich der Großonkel als Zeitsoldat verpflichtet haben könnte...


    Daher meine Fragen an Euch Spezialisten:
    Als er 1908 mit 25 Jahren heiratete, wird er seinen Grundwehrdienst (oder wie es damals hieß) wohl mit Sicherheit schon absolviert haben!? Wie lang war der damals?
    Falls er als Arbeiter zu der Zeit für sich keine Perspektive sah, könnte er diese vielleicht beim Militär gesehen haben. Gab es in der Kaiserzeit auch schon Zeit-Berufssoldaten? Auf wieviel Jahre konnte/mußte man sich verpflichten? Und konnte man seine Familie, hier nur die Ehefrau, bei einer Versetzung mitnehmen?


    Zu erwähnen ist, daß seine (erste) Ehefrau dann 1934 wieder in Harburg-Wilhelmsburg in beider Eigenheim starb, welches er dann bis zu seinem Tode mit seiner zweiten Frau weiter bewohnte. 1934 war er übrigens ebenda Werkmeister bei den Phoenix-Gummiwerken.


    Danke, daß Ihr meinen Beitrag gelesen habt.


    Einen schönen und erfolgreichen Tag wünscht
    Emanuel
  • Basil
    Erfahrener Benutzer
    • 16.06.2015
    • 2414

    #2
    Moin Emanuel,

    die aktive Dienstpflicht dauerte damals 2-3 Jahre, die Wehrpflichtigen wurden üblicherweise im 20. Lebensjahr eingezogen. Da die Zahl der Wehrpflichtigen den Bedarf überstieg, wurde per Los entschieden.

    Ja, es gab Zeit-Berufssoldaten. Ein Kapitulant war, wer sich nach seiner Pflichtdienstzeit freiwillig für mind. 4 Jahre weiter verpflichtete. Dies schloß sich üblicherweise direkt an die Pflichtdienstzeit an. Ob das auch nach 1 oder 2-jähriger Unterbrechung noch möglich war, weiß ich nicht.

    Üblich war es, die Wehrpflichtigen in Regimentern des für den Wohnort zuständigen Armeekorps einzusetzen. Harburg lag damals im Korpsbezirk des X. Armeekorps in Hannover. Eine Versetzung nach Berlin wäre eher unwahrscheinlich, außer er wäre bei einem der Garderegimenter gewesen.

    Wenn ich das richtig verstehe, war einer der Randvermerke auf der HU die Geburt der Tochter in B.-Schöneberg.
    Steht denn auf der Berliner Geburtsurkunde der Beruf des Vaters?

    Gruß
    Basil
    Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
    Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
    Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
    Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


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    • Birkenfelde
      Erfahrener Benutzer
      • 18.05.2016
      • 119

      #3
      Guten Abend, Basil!


      Herzlichen Dank für Deine ausführliche und sachkundige Erläuterung! Da ich mir als nicht geradliniger Verwandter keine Erfolgsaussichten versprach, die GU aus Berlin zubekommen, fragte ich auch erst gar nicht beim dortigen StA an. Allerdings wurde ich an anderer Stelle hier dazu auch ermuntert und werde das jetzt in Angriff nehmen und dann wahrscheinlich mehr wissen.


      Viele Grüße
      Emanuel

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      • zeilenweise
        Erfahrener Benutzer
        • 10.07.2018
        • 322

        #4
        Vielleicht haben die beiden auch zeitweise in Berlin-Schöneberg gewohnt und zivil dort gearbeitet? Hast du schon mal Melderegister bzw. Adressbücher eingesehen?
        Gruß, zeilenweise

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        • Birkenfelde
          Erfahrener Benutzer
          • 18.05.2016
          • 119

          #5
          Ja, ich habe die Adreßbücher von 1909 bis 1920 durchgesehen - kein August Dittmer! Daher vielleicht doch Militär? Es gab in Schöneberg ein preußisches Eisenbahn-Regiment.


          Dank und Gruß
          Emanuel

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