Warum hat die Witwe nicht wieder geheiratet? Oder bin ich auf der falschen Spur?
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Eheschließung Philipp Frommel und Maria Catharina Storr um 1800 im Raum Niederwörresbach/Herrstein und Umgebung
Familie Kunde in Pollnow Krs. Schlawe
Schäfer(?) Gottfried Wesenig o.ä. aus Bukow (Groß Jehser) und Umgebung
Pächter Johann George Schimkönig, angeblich aus Lübben, + zwischen 1760 und 1767, zuletzt in Pritzen nachgewiesen
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Hochinteressant, Annika, vielen Dank!Suche:
Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561
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ich finde dieses Thema so interessant
Habe mich schon oft gefragt, warum ich teilweise Frauen begegne in den alten Unterlagen, die offensichtlich "ihren Mann stehen" und daran nicht gehindert wurden, obwohl ihre Zeitgenossinnen ziemlich rechtlos waren, z. B. einen Vormund bekamen. Kann es sein dass diese Frauen so charismatisch und überlegen waren, dass die Umgebung sie einfach in "männlicher" Position respektierte? Oder rückwärts betrachtet - würde eine Christine Lagarde z. B. sich auch im 17. Jahrhundert durchgesetzt haben?
Die zweite Frau meines 4fachen Urgroßvaters z.B. brachte als Witwe eine Schankwirtschaft in die Ehe und zahlte die Steuern für diese Wirtschaft selbst, trotzdem sie einen Ehemann hatte. Sie hat in der Steuerliste des Rittergutes ihren eigenen Eintrag, er auch. Auch im "Riesengebirgsboten" aus dem 19. Jh. lese ich öfter von Frauen, die nach dem Tode des Ehemannes sein Geschäft weiterführen.
LG IrisZuletzt geändert von Geschichtensucher; 15.01.2022, 01:41.Beste Grüße, Iris
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Hallo zusammen,
in älterer Zeit benötigte eine Frau fast immer einen Vormund. Grob gesagt: Dies war entweder (sofern sie noch ledig und nicht mündig war) der elterliche Vormund (Vater), der eheliche Vormund (Ehemann) oder (im Streitfall vor Gericht, insbesondere auch bei Interessenwahrnehmung gegenüber dem eigenen Ehemann) ein individuell obrigkeitlich eingesetzter, sog. kriegischer Vormund. Nach der Vorstellung der Zeit diente die Vormundschaft dem Schutz vor Unerfahrenheit im Rechts- und Geschäftsverkehr. Demgemäß benötigten etwa erfahrene Kaufmannswitwen, die das Geschäft weiterführten, eines solchen Vormundes oft nicht. Soweit ich weiß, gibt es eine Reihe von Literatur über solche Kaufmannswitwen.
Alle diese mehr oder weniger starken Varianten der gegenseitigen "Bevormundung" bestehen in veränderter, meist abgeschwächter Form und unter anderem Namen bis heute fort: sei es in Gestalt der elterlichen Sorge (gegenüber den Kindern), sei es in Gestalt von gewissen Zustimmungserfordernissen und dem Ehegüterrecht unter Ehegatten oder sei es in Gestalt des Anwaltszwangs vor Gericht (je nach Instanz und Streitwert).
Zur Frage der (Wieder-) Verheiratung: Seit jeher gilt der Grundsatz consensus facit nuptias. Gegen den erklärten Willen kann niemand (egal ob Mann oder Frau) heiraten oder verheiratet werden. Ob man allerdings aufgrund von gesellschaftlicher Konvention oder aus finanzieller Notwendigkeit heraus doch "Ja" sagt, steht auf einem anderen Blatt.
Im Übrigen ist die Welt voll von Vorurteilen - in der Gegenwart, und bezogen auf die Vergangenheit erst recht.
Es grüßt der Alte Mansfelder
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Zitat von Geschichtensucher Beitrag anzeigenwürde eine Christine Lagarde z. B. sich auch im 17. Jahrhundert durchgesetzt haben?
eine Christine Lagarde wäre im 17. Jahrhundert vor Gericht wohl nicht so glimpflich davongekommen wie 2016. Ich gehe davon aus, daß man sie damals als Hexe verbrannt hätte...
Viele Grüße
consanguineusSuche:
Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561
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