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  #11  
Alt 26.10.2014, 17:37
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
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Registriert seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 15.071
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Hallo,
Dass ein Knecht bei der Trauung den Familiennamen seines Dienstherrn trüge, halte ich ebenfalls für unwahrscheinlich.

Die damaligen Pfarrer kannten allerdings weder den Begriff "Vulgo-Name", noch die Begriffe "Alias-Name" oder "Spitzname",
so dass damals unter "vulgo" je nach örtlicher Tradition vieles verstanden werden könnte.
Gruss
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  #12  
Alt 29.10.2014, 17:24
honkytonk honkytonk ist offline
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Registriert seit: 20.11.2007
Beiträge: 315
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Hallo,

ich lese noch nicht einmal eine Abkürzung für vulgo (v/o, vlg.) ich sehe lediglich ein v das wäre dann die Abkz. für val.

Gruss
Guido
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  #13  
Alt 29.10.2014, 21:44
Benutzerbild von MONA13
MONA13 MONA13 ist offline weiblich
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Ort: Hamburg
Beiträge: 302
Frage v

... oder vlt. auch "von = v." ???? LG Mona
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"Alles im Leben hat seine Zeit"
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  #14  
Alt 30.10.2014, 20:05
Benutzerbild von Hintiberi
Hintiberi Hintiberi ist offline männlich
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Registriert seit: 26.09.2006
Ort: Paderborn, Westf.
Beiträge: 1.075
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Also... in Westfalen ist alles(!) möglich!
Der Vulgoname konnte auf das Dienstpersonal übergehen, Knechte und Mägde erhielten die Erlaubnis zu heiraten, der Vulgoname wurde zum Familiennamen, Familiennamen werden von Vulgonamen verdrängt, manche Personen haben auch zwei Vulgonamen und die Abkürzung "v." kann auch für vulgo stehen!
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  #15  
Alt 30.10.2014, 20:32
zimba123 zimba123 ist offline
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Registriert seit: 01.02.2011
Beiträge: 734
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Hallo zusammen,

ich habe den Vulgo- und späteren Familiennamen Ketterhagen aus Lüdinghausen über 200 Jahre verfolgt. In dem Zeitraum kam es auch schonmal vor, dass er über 35 Jahre gar nicht im Kirchenbuch vorkam - und plötzlich war er wieder da.

Wenn der Vulgo- bzw. hier konkret Hofname auf einen Knecht überging, dann sollte es dazu entsprechende grundherrschaftliche Unterlagen geben. Ich kann mir das für den Fall vorstellen, dass der Bauer keine Nachkommen hatte, der Grundherr aber wusste, dass der Knecht ein sehr fähiger, fleißiger Mann ist und ihm daher den Hof zur Bewirtschaftung überlassen hat.

Viele Grüße
Simone
__________________
Viele Grüße
Simone
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  #16  
Alt 30.10.2014, 21:03
gki gki ist offline
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Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 4.820
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Hallo Simone!

Zitat:
Zitat von zimba123 Beitrag anzeigen
Wenn der Vulgo- bzw. hier konkret Hofname auf einen Knecht überging, dann sollte es dazu entsprechende grundherrschaftliche Unterlagen geben. Ich kann mir das für den Fall vorstellen, dass der Bauer keine Nachkommen hatte, der Grundherr aber wusste, dass der Knecht ein sehr fähiger, fleißiger Mann ist und ihm daher den Hof zur Bewirtschaftung überlassen hat.
In so einem Fall wäre es nur natürlich, daß der Knecht den Hofnamen quasi mitübernimmt. Er ist ja der neue Bauer.
__________________
Gruß
gki
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  #17  
Alt 30.10.2014, 21:51
Benutzerbild von Hintiberi
Hintiberi Hintiberi ist offline männlich
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Ort: Paderborn, Westf.
Beiträge: 1.075
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Zitat:
Zitat von zimba123 Beitrag anzeigen
in dem Zeitraum kam es auch schonmal vor, dass er über 35 Jahre gar nicht im Kirchenbuch vorkam - und plötzlich war er wieder da.
Ja - das ist dann i.d.R. den Schreibgewohnheiten des/der jeweiligen Pfarrer zuzuschreiben. Ich erlebe es nicht selten, daß Vulgonamen über Jahre gänzlich weggelassen, mit Stellenantritt eines neuen Pfarrers dann aber wieder "aus der Versenkung" geholt wurden.
Ebenso gibt es dann auch so eifrige Kirchenbuchschreiber, die alle Namen angeben, die eine Person in ihrem Leben so gehabt hat. Im Heiratseintrag meiner Vorfahrin steht bspw.
"Catharina Maria Gertrud, eheliche Tochter des Stephan Müller auch Kuhl und Thiele und nach der Stätte Linnemann genannt" oder bei einem anderen Ehepaar:
"Caspar Siethof gnt. Stracke jetzt gnt. Nüse und
Wwe Catharina Degener gnt. Nüse geb. Plümpe gnt. Sprenger".


Zitat:
Ich kann mir das für den Fall vorstellen, dass der Bauer keine Nachkommen hatte, der Grundherr aber wusste, dass der Knecht ein sehr fähiger, fleißiger Mann ist und ihm daher den Hof zur Bewirtschaftung überlassen hat.
Da schließe ich mich der Antwort von gki oben an, aber auch für die Dauer des Verbleibs als Knecht oder Magd auf dem Hof wurden diese mit dem entsprechenden Hofnamen bedacht.
Übrigens: Auf einigen Dörfern in Westfalen sind diese Vulgonamen durchaus noch lebendig - es ist nicht so, als hätten wir es mit einem ausgestorbenen Phänomen zu tun.
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