Vulgo Namen

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  • forscher_wien
    Erfahrener Benutzer
    • 04.10.2011
    • 3156

    Vulgo Namen

    Liebe Mitforschende,

    ich brauche eure Hilfe.

    Jahr: 1773 bis 1800
    Ort: Sobesovice bei Ostrava in Tschechien
    Größe des Orts: recht überschaubar, siehe beiliegende Karte von Nieder- und Oberschöbischowitz

    Ein gewisser Andres MAREK ist mit einer Veronika verheiratet.
    Zusammen haben sie einen Sohn, den Johann MAREK.
    Bei einem Taufeintrag von 17.02.1778 des Sohnes von Johann MAREK steht in der Spalte Vater: Johann MAREK vulgo Onderka (siehe Anhang 2)

    1782, bei einem Taufeintrag eines Kindes von Adam und Anna im gleichen Ort, steht bei einem Taufpaten:
    Paul des verstorbenen Andres [vulgo] Andrka Sohn von Schobischowitz, catholisch (siehe Anhang 3)

    Dieser Paul war bei 3 weiteren Taufen von Adam und Anna Taufpate, in der Spalte Taufpaten steht:
    1. Paul nach dem verstorbenen Andres MAREK Sohn aus Schöbischowitz, catholisch
    2. Paul nach dem verstorbenen Andres MAREK Sohn Dienstknecht aus Schöbischowitz, catholisch
    3. Paul des Andres Marek Anbauers Sohn von Schobischowitz, catholisch

    Mir fehlt die Erfahrung mit Vulgo Namen.

    Der oben angeführte Johann wurde nur 1 x mit einem Vulgo Namen versehen, dabei habe ich seinen Heiratseintrag sowie 8 Taufeinträge seiner Kinder.

    Der Andres wurde auch nur dieses 1 x mit einem Vulgo Namen angeführt.

    Wie ist das mit dem Vulgo Namen, dieser kann sich auf mehrere Sachen beziehen. Aber eigentlich ist das sowas wie ein Spitzname, ein eindeutiger Name unter den man die Person kennt und sofort zuordnen kann oder?

    Kann ich aufgrund dieser Konstellation davon ausgehen, dass Paul und Johann Brüder sind?
    Angehängte Dateien
  • honkytonk
    Erfahrener Benutzer
    • 20.11.2007
    • 315

    #2
    Hallo,

    ich weiß nicht wie es in dem Suchgebiet aussieht, aber vielleicht hilft dieser Forenbeitrag zu Vulgonamen weiter.

    Gruß
    Guido

    Kommentar

    • holsteinforscher
      Erfahrener Benutzer
      • 05.04.2013
      • 2491

      #3
      Hallo aus Kiel,
      Wie ist das mit dem Vulgo Namen, dieser kann sich auf mehrere Sachen beziehen..??..
      Bei Tante "google" findet sich ein sehr guter Beitrag zu Vulgonamen:
      de.wikipedia.org/wiki/Genanntname.
      Meist beziehen sich solche Namen auf die Bindung an einen Bauernhof. Eine
      solche Bindung wir natürlich dann problematisch, wenn die Bindung wg. Umzug usw.
      wegfiel.
      Viele solcher Namensformen sind im Laufe der Zeit eingegangen, bzw. mit
      Einführung der Standesämter [Festlegung der Familiennamen] weggefallen.
      Ferner stehen Vulgonamen auch in Verbindung mit Adoptionen, was hier wohl
      nicht der Fall sein dürfte.
      Mit den besten Grüssen von der Kieler.Förde
      Roland
      Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
      Roland...


      Kommentar

      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 4843

        #4
        Hallo Forscher Wien,

        wenn die Einträge aus Bayern wären, würde ich nicht davon ausgehen, daß Paul und Johann Brüder sind. Bei den Vulgo-Namen ist es dort so, daß sie auch als Familiennamen auftreten können.


        Du kannst also haben:

        Johann Obermayr vulgo Niedermayr, d.h. er sitzt auf dem Niedermayr-Hof
        Johann Niedermayr vulgo Obermayr, d.h. er sitzt auf dem Obermayr-Hof.

        Wenn jetzt in einem Eintrag ein Zeuge oder Pate namens Johann Niedermayr auftaucht muß man schauen, wie der Matrikenführer die Vulgonamen handhabte. Manche schrieben vulgo dazu wenn sie den Vulgo-Namen meinten, andere ließen das weg.

        In Deinem Fall hast Du das vulgo beim Andreas ja selber dazugesetzt. Bist Du Dir sicher, daß der Matrikenführer die Vulgo-Namen so verwendet hast?
        Gruß
        gki

        Kommentar

        • forscher_wien
          Erfahrener Benutzer
          • 04.10.2011
          • 3156

          #5
          Dankeschön, die Frage hat sich somit geklärt

          Kommentar

          • forscher_wien
            Erfahrener Benutzer
            • 04.10.2011
            • 3156

            #6
            Kleine Verständnisfrage noch dazu:

            Heißt dass, dass wenn zB der Andres MAREK (Gärtner / Bauern / Häusler / etc.), einen Knecht hatte Namens Franz MOJ, bei der Heirat des Franz MOJ durchaus folgende Variationen stehen konnten:

            Franz MOJ
            Franz MOJ vulgo MAREK
            Franz MAREK vulgo MOJ
            Franz MAREK

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15113

              #7
              Zitat von forscher_wien Beitrag anzeigen
              Kleine Verständnisfrage noch dazu:

              Heißt dass, dass wenn zB der Andres MAREK (Gärtner / Bauern / Häusler / etc.), einen Knecht hatte Namens Franz MOJ, bei der Heirat des Franz MOJ durchaus folgende Variationen stehen konnten:

              Franz MOJ
              Franz MOJ vulgo MAREK
              Franz MAREK vulgo MOJ
              Franz MAREK
              Hallo,
              Antwort: Ja durchaus,
              denn "vulgo" bedeutet nur "wird auch genannt:", wobei der eintragende Pfarrer dabei oftmals nicht weiß, welches der "wirkliche" Familienname ist, sondern er schreibt ja zumeist so auf, wie es ihm genannt wird.

              z.B. bei einem Pfarrerwechsel steht dann beim nächsten Eintrag zur selben Person womöglich, z.B. Franz MAREK vulgo MOJ, anstatt Franz MOJ vulgo MAREK

              Gruss
              Viele Grüße

              Kommentar

              • gki
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2012
                • 4843

                #8
                Hallo,

                meine Antwort lautet: nein, niemals.

                Knechte hatten in Bayern keine Vulgo-Namen, sie hatten vielleicht einen Spitznamen, "krummer Hans" oder sowas. Außerdem bekamen sie keine Genehmigung zur Hochzeit...

                Such Dir was raus...
                Gruß
                gki

                Kommentar

                • Anna Sara Weingart
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2012
                  • 15113

                  #9
                  Hallo,
                  mein Beitrag/meine Antwort bezog sich nur auf die generelle Wortbedeutung von "vulgo".
                  Ob und inwieweit ein Knecht mit dem Namen seines Dienstherrn auftreten konnte ist mir unbekannt/schleierhaft
                  Entschuldigung wenn mein Beitrag missverstanden wurde.
                  Gruss
                  Viele Grüße

                  Kommentar

                  • holsteinforscher
                    Erfahrener Benutzer
                    • 05.04.2013
                    • 2491

                    #10
                    Hallo aus Kiel,
                    ich möchte hier gki beipflichten. Bei Knechten sprechen wir i.d.R. von Aliasnamen,
                    bzw. Spitznamen.
                    Hier müsste man sich einmal vorstellen, welch ein "Tummelum" in den Kirchen-
                    büchern enstanden wäre, wenn man diese Namensgabe verfolgt hätte.
                    Es ist natürlich vieles möglich, aber üblich wäre ein KB-Eintrag wie
                    Franz Moj, Dienstknecht zu/auf. Die Kombination Franz MOJ vulgo MAREK geht
                    dabei in eine ganz andere Richtung. Hier könnte es sich dann z.B. um ein
                    angenommenes Kind handeln.
                    Mit den besten Grüssen von der Kieler-Förde
                    Roland
                    Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
                    Roland...


                    Kommentar

                    • Anna Sara Weingart
                      Erfahrener Benutzer
                      • 23.10.2012
                      • 15113

                      #11
                      Hallo,
                      Dass ein Knecht bei der Trauung den Familiennamen seines Dienstherrn trüge, halte ich ebenfalls für unwahrscheinlich.

                      Die damaligen Pfarrer kannten allerdings weder den Begriff "Vulgo-Name", noch die Begriffe "Alias-Name" oder "Spitzname",
                      so dass damals unter "vulgo" je nach örtlicher Tradition vieles verstanden werden könnte.
                      Gruss
                      Viele Grüße

                      Kommentar

                      • honkytonk
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.11.2007
                        • 315

                        #12
                        Hallo,

                        ich lese noch nicht einmal eine Abkürzung für vulgo (v/o, vlg.) ich sehe lediglich ein v das wäre dann die Abkz. für val.

                        Gruss
                        Guido

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                        • MONA13
                          Erfahrener Benutzer
                          • 23.05.2011
                          • 302

                          #13
                          v

                          ... oder vlt. auch "von = v." ???? LG Mona
                          "Alles im Leben hat seine Zeit"

                          Kommentar

                          • Hintiberi
                            Erfahrener Benutzer
                            • 26.09.2006
                            • 1075

                            #14
                            Also... in Westfalen ist alles(!) möglich!
                            Der Vulgoname konnte auf das Dienstpersonal übergehen, Knechte und Mägde erhielten die Erlaubnis zu heiraten, der Vulgoname wurde zum Familiennamen, Familiennamen werden von Vulgonamen verdrängt, manche Personen haben auch zwei Vulgonamen und die Abkürzung "v." kann auch für vulgo stehen!
                            Meine Ahnen
                            http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
                            www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

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                            • zimba123
                              Erfahrener Benutzer
                              • 01.02.2011
                              • 735

                              #15
                              Hallo zusammen,

                              ich habe den Vulgo- und späteren Familiennamen Ketterhagen aus Lüdinghausen über 200 Jahre verfolgt. In dem Zeitraum kam es auch schonmal vor, dass er über 35 Jahre gar nicht im Kirchenbuch vorkam - und plötzlich war er wieder da.

                              Wenn der Vulgo- bzw. hier konkret Hofname auf einen Knecht überging, dann sollte es dazu entsprechende grundherrschaftliche Unterlagen geben. Ich kann mir das für den Fall vorstellen, dass der Bauer keine Nachkommen hatte, der Grundherr aber wusste, dass der Knecht ein sehr fähiger, fleißiger Mann ist und ihm daher den Hof zur Bewirtschaftung überlassen hat.

                              Viele Grüße
                              Simone
                              Viele Grüße
                              Simone

                              Kommentar

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