Zitat von holsteinforscher
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So wie ich den Eintrag verstanden habe, das Original kenne ich ja nicht, wurden einfach Vormünder bestellt, geregelt wurde noch gar nichts.
Gewöhnlich - so kenne ich das - würde das darauf hindeuten, daß der Vater eben kurz vorher verstorben war.
Bevor die Witwe wieder heiratet könnte, würde sie - beraten von einem Beistand - sich mit ihren Kindern bzw. eben diesen Vormündern vertraglich einigen was diese Kinder bei Volljährigkeit bzw. Hochzeit zu erhalten hätten.
Die Vormünder hatten dann seitens der Kinder auf die Einhaltung des Vertrages zu achten.
Wenn das ganze dann erfolgreich abgeschlossen war, findet man dann oft eine Vormundschaftsquittung wo die Erben die Vormünder von ihrem Amt lossprechen und quittieren, die Erbschaftsgelder erhalten zu haben.
Aus der Bestellung der Vormünder als solcher kann man so also nicht viel herauslesen.
Ich habe hier einen ganz ähnlichen und fast zeitgleichen Fall (22.6.1700), da sind diese Vormünder der Gött (Taufpate) und ein "Vetter" (wohl im heutigen Sprachgebrauch ein Onkel) der Kinder.
Vielleicht besteht dort ja auch ein Verwandtschaftsverhältnis.
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