Hallo,
ich blättere zur Zeit in Urkunden des Domkapitels Passau, die man online einsehen kann.
Viele davon sind Reverse für Leibrechte an einem Gut oder einem Zehnt. Oft ist es so, daß dabeisteht, daß der gegenwärtige Inhaber des Leibrechts die Ausstellung eines solchen Briefes für jemand anders erbeten hat. Eltern für ihre Kinder, Männer für ihre Frauen, Frauen für ihre Männer, etc.
Hier hab ich allerdings ein Exemplar gefunden, das etwas merkwürdig ist:
Simon Mayr zu Gadham in der Pfarre Höhenstadt hat die Ausstellung dieses Briefes 1624 veranlaßt. Begünstigte sind seine Frau Ursula und die gemeinsame Tochter Rosina (* 1622). Soweit so gewöhnlich.
Es sind allerdings einige Bedingungen für das Wirksamwerden des Briefes eingetragen:
1) Simons eigener Tod. Sowas hab ich auch schon anderswo gesehen und das läßt sich auch nachvollziehen. Simon ist 1626 gestorben.
2) Der Tod des Martin Schindl von Rottersham.
3) Der Tod des Sohnes Stephan des Gregor Urlhard.
Über Martin Schindl weiß ich nichts, aber Stephan Urlhard war 1624 maximal 15 Jahre alt. Er lebte bis 1684, dieser Brief dürfte also nie Rechtskraft erlangt haben.
Ich versteh die Absicht des ganzen nicht.
Das einzige was mir einfallen will ist, daß das eine vorgezogene Heiratsabsprache der beiden Kinder werden sollte. Stephan Urlhard heiratete allerdings eine andere, Rosina ebenfalls einen anderen. Dazu würde allerdings der Tod des Martin Schindl nicht passen.
Hier der Link zum Original falls wer nachlesen will:
Ich würde mich über eine lebhafte Diskussion freuen.
ich blättere zur Zeit in Urkunden des Domkapitels Passau, die man online einsehen kann.
Viele davon sind Reverse für Leibrechte an einem Gut oder einem Zehnt. Oft ist es so, daß dabeisteht, daß der gegenwärtige Inhaber des Leibrechts die Ausstellung eines solchen Briefes für jemand anders erbeten hat. Eltern für ihre Kinder, Männer für ihre Frauen, Frauen für ihre Männer, etc.
Hier hab ich allerdings ein Exemplar gefunden, das etwas merkwürdig ist:
Simon Mayr zu Gadham in der Pfarre Höhenstadt hat die Ausstellung dieses Briefes 1624 veranlaßt. Begünstigte sind seine Frau Ursula und die gemeinsame Tochter Rosina (* 1622). Soweit so gewöhnlich.
Es sind allerdings einige Bedingungen für das Wirksamwerden des Briefes eingetragen:
1) Simons eigener Tod. Sowas hab ich auch schon anderswo gesehen und das läßt sich auch nachvollziehen. Simon ist 1626 gestorben.
2) Der Tod des Martin Schindl von Rottersham.
3) Der Tod des Sohnes Stephan des Gregor Urlhard.
Über Martin Schindl weiß ich nichts, aber Stephan Urlhard war 1624 maximal 15 Jahre alt. Er lebte bis 1684, dieser Brief dürfte also nie Rechtskraft erlangt haben.
Ich versteh die Absicht des ganzen nicht.
Das einzige was mir einfallen will ist, daß das eine vorgezogene Heiratsabsprache der beiden Kinder werden sollte. Stephan Urlhard heiratete allerdings eine andere, Rosina ebenfalls einen anderen. Dazu würde allerdings der Tod des Martin Schindl nicht passen.
Hier der Link zum Original falls wer nachlesen will:
Ich würde mich über eine lebhafte Diskussion freuen.
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