Ehelichkeitserklärung

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  • Helen
    Erfahrener Benutzer
    • 04.02.2010
    • 164

    Ehelichkeitserklärung

    Hallo! Kann mir jemand sagen, was eine "Ehelichkeitserklärung" bedeutet?

    "Auf den Antrag vom ... wird die von dem ... nachgesuchte Ehelichkeitserklärung des von ihm mit der Hausangestellten gezeugten und am ... geborenen Kindes hierdurch erteilt."

    Heißt das, er hat sie nachträglich auf dem Papier "geheiratet"? Soviel ich weiß, war die Hausangestellte bei Antragstellung bereits gestorben. Vielleicht sollte das Kind nicht unehelich gelten?

    HG Helen
  • GunterN
    Erfahrener Benutzer
    • 01.05.2008
    • 7960

    #2
    Erklärung zur Erklärung

    Hallo Helen,

    hier die Lösung:

    //de.wikipedia.org/wiki/Ehelichkeitserklärung

    Viele Grüße - GunterN
    Meine Ahnen
    _________________________________________

    Kommentar

    • Helen
      Erfahrener Benutzer
      • 04.02.2010
      • 164

      #3
      Danke für den Hinweis, Günther. Das galt also noch bis 1998? Die Erklärung war also, da die Mutter verstorben war, sinnvoll.

      Herzliche Grüße
      Helen

      Kommentar

      • Taucher100
        Benutzer
        • 25.05.2010
        • 25

        #4
        Ich kenn auch so einen Fall, da ist der Vater des Kindes im Krieg gestorben und die Frau wurde nachträglich mit ihm verheiratet, damit das Kind nicht "ledig auf die Welt kommt"?! Ganz schön scheinheilig und irgendwie auch makaber...
        Viele Grüße
        Taucher100

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