Geburtseinträge von Geschwistern, die unter die Sperrfrist fallen, erhältlich?

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  • arbophilus
    Erfahrener Benutzer
    • 27.03.2011
    • 812

    Geburtseinträge von Geschwistern, die unter die Sperrfrist fallen, erhältlich?

    Hallo zusammen,

    ich weiß, meine Frage betrifft ein Thema, das hier im Forum schon hundertmal diskutiert und beantwortet wurde.
    Allerdings habe ich trotz intensiver Suche nicht den Thread gefunden, der mir meine Frage bzw. genau das Detail, das mich interessiert, genau beantwortet.

    Allgemein vorweg: die gesetzlichen Schutz- bzw. Sperrfristen sind mir bekannt und klar ist auch, dass innerhalb der Sperrfristen nur in direkter Linie Verwandte Auskünfte bekommen (es sei denn, der Standesbeamte ist großzügig).

    Ich habe derzeit eine Anfrage zum Sterbeeintrag der Mutter meiner Schwiegermutter laufen. Da diese erst 28 Jahre tot ist, habe ich mir von meiner Schwiegermutter eine Vollmacht für genealogische Recherchen beim Standesamt unterschreiben lassen.
    Soweit so gut - ich denke nicht, dass ich hier irgendwelche Probleme bekommen werde.

    Nun kam mir aber die Idee, dass ich die Vollmacht evtl. auch zusätzlich nutzen könnte, um die Geburtseinträge der zahlreichen Geschwister meiner Schwiegermutter zu erhalten. Betrifft die Jahre 1930 bis 1944.

    Ich bin mir nun unklar darüber, ob meine Schwiegermutter als direkte Verwandte zu ihren Geschwistern gilt und somit berechtigt ist, die Geburtseinträge ihrer Geschwister zu bekommen.
    Und somit ich mit ihrer Vollmacht eine Anfrage wagen kann.

    Wer kann mir hier eine (juristisch) fundierte Auskunft geben?

    Schonmal Danke im voraus und herzliche Grüße!

    Mark
    .
    FN Bachofer (Bachhofer, Bachoffer) v.a. Botnang (Württ.), urspr. Oberdiessbach/Kant. Bern/CH
    Doh Feuerbach/Württ. - Schöller Botnang u. Raum Stuttgart - Matthes Sachsen u. Thüring. - Wehnert, Tauer, Stoye Sachsen u. Sachs.-Anhalt - Freye, Hotho Sachs.-Anhalt, Schlesien u. Posen - Zimmer, Joite Schlesien u. Posen - Koch, Fiege, Quast Süd-Nied.sachsen
    Dauersuche:
    Nachk. v. Heinrich Freye (*1874 Biere, oo1904 Kr.Hohensalza - A.I. Klingbeil) - Nachk. v. Opernsäng. Paul Schöller (+1953 Stuttgart)

  • gudrun
    Erfahrener Benutzer
    • 30.01.2006
    • 3277

    #2
    Hallo Mark,

    ganz einfach. Du bekommst nicht mal von Deinen Geschwistern vom Standesamt Auskunft, also auch nicht über die Geschwister Deiner Schwiegermutter.

    Viele Grüße
    Gudrun

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28372

      #3
      Hallo Mark,

      Geschwister zweigen im Stammbaum ab und sind damit nicht in direkter Linie verwandt.

      Wenn man es auf der folgenden Tafel mal bildlich betrachtet. Alle Personen die Du (vom Probanden aus) senkrecht mit einer geraden Linie verbinden kannst, sind in direkter Linie verwandt. Sobald Du waagerecht gehen mußt, ist es keine direkte Linie mehr.

      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

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      • maria1883
        Erfahrener Benutzer
        • 20.08.2009
        • 898

        #4
        Kopien von Geschwistern

        Hallo zusammen,
        da scheint es Ausnahmen zu geben.
        Ich habe von einem poln. Standesamt (2010) auch die Geburtsurkunden meiner Geschwister bekommen. Ebenso erhielt ich Geburtsurkunden meiner Cousins. Wir sind alle im Alter von 70 bis 80 und leben noch alle. Ich brauchte keine Vollmachten.
        Vielleicht hatte ich einen Bonus, da ich vorher schon eine ganze Menge von Kopien bekommen hatte von meinen verstorbenen Verwandten aus direkter Linie, aber auch Geburtsurkunden der Geschwister meiner Mutter (geb. zwischen 1911 und 1916)
        Viele Grüße
        Waltraud
        Orte und Namen meiner Ahnen:
        Neu Wuhrow: Pophal, Golz, Is(s)berner, Gehrke, Draheim, Zuther, Mittelste(ä)dt, Hensel, Bleck
        Gönne (später Westgönne): Hensel, Bleck, Maronde
        Steinklippe (Belgard/Schievelbein): wie Westgönne
        Neudorf: Märtens, Boeck, Schulz, Mallon, Harmel, Manz
        Pöhlen: Milbradt, Boeck, Dittberner, Kannenberg, Märtens
        bis auf Steinklippe alles Kreis Neustettin

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        • Fronja
          Erfahrener Benutzer
          • 12.10.2007
          • 577

          #5
          Hallo,

          es gibt anscheinend auch in Deutschland Ausnahmen. Ich habe sowohl die Geburts- und Sterbeurkunde des Bruders meines Opas erhalten als auch die Sterbeurkunde der Schwester meines Vaters. Beide sind noch nicht ausserhalb der Sperrfristen.

          Probier es einfach aus. Mehr als "Tut mir leid, das können wir Ihnen nicht aushändigen" kann dir nicht passieren. Drück dir aber die Daumen, dass es klappt.

          Gruß
          Stefanie
          Bickhard(t), Rühl - Simmershausen
          Jantzen, Jentz, Grabow, Zeisi(n)g - Kröpelin, Dorf Glashagen, Grevesmühlen, Grebbin, Wismar
          Badzinski, Gellerich - Hannover
          Badzinski, Heiermann, Schafstein, Hö(oe)v(f)ener - Castrop-Rauxel, Herne und Umgebung
          Badzinski, Trojan - Kr. Sensburg

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          • Kastulus
            Erfahrener Benutzer
            • 18.03.2012
            • 1528

            #6
            Guten Abend,

            ich habe einmal Auskunft im Standesamt erhalten, weil ich sagen konnte, dass es um die Erbensuche in der eigenen Familie gehen würde (war kein Schwindel).

            Kastulus

            Kommentar

            • arbophilus
              Erfahrener Benutzer
              • 27.03.2011
              • 812

              #7
              Hallo zusammen,

              ich danke Euch allen ganz herzlich für die Antworten.
              Ganz besonders danke ich auch noch einer lieben Freundin aus dem Forum hier, die mir via PN einen informativen Link gesendet hat.

              Ich fasse mal zusammen, was Ihr oben auch schon geschrieben habt:
              Der Gesetzestext ist leider eindeutig, dass Geschwister formal nicht berechtigt sind, vor Ablauf der Fristen Auskunft zu erhalten:

              § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

              (1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
              (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.
              (3) Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.



              Ich bin also auf das Wohlwollen der Standesbeamtin angewiesen - an anderer Stelle hatte ich da auch schon Glück.

              Euch allen viele Grüße!

              Mark
              .
              FN Bachofer (Bachhofer, Bachoffer) v.a. Botnang (Württ.), urspr. Oberdiessbach/Kant. Bern/CH
              Doh Feuerbach/Württ. - Schöller Botnang u. Raum Stuttgart - Matthes Sachsen u. Thüring. - Wehnert, Tauer, Stoye Sachsen u. Sachs.-Anhalt - Freye, Hotho Sachs.-Anhalt, Schlesien u. Posen - Zimmer, Joite Schlesien u. Posen - Koch, Fiege, Quast Süd-Nied.sachsen
              Dauersuche:
              Nachk. v. Heinrich Freye (*1874 Biere, oo1904 Kr.Hohensalza - A.I. Klingbeil) - Nachk. v. Opernsäng. Paul Schöller (+1953 Stuttgart)

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