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Frage Informationsgehalt Heiratsurkunde 1943
Ich möchte eine Spur verfolgen, zu der ich eine Heiratsurkunde von 1943 aus München bräuchte. Wie war denn der Informationsgehalt in dieser Zeit, ich vermute, die Eltern der Ehepartner wurden da nicht mehr genannt?
Und wie wird eigentlich die Sperrfrist von 80 Jahren gerechnet, kann ich die Urkunde 2023 anfragen, oder erst 2024? |
#2
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Zum Informationsgehalt:
https://www.portafontium.eu/iipimage...2&w=1017&h=405 und Folgeseite. So 1943 überall im Deutschen Reich. |
#3
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Danke Horst, das wäre dann durchaus hilfreich für mich.
Wegen der Frage der Verfügbarkeit, weiß jemand ab wann die 80 Jahre Sperrfrist als abgelaufen gelten? |
#4
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Du kannst es 2023 beim Standesamt versuchen, mit Hinweis auf die abgelaufene Frist geben sie vielleicht Auskunft.
Ansonsten musst du warten, bis das Familienbuch an das Archiv abgegeben wurde. Das passiert natürlich erst, wenn auch der letzte Eintrag im Buch aus der Frist raus ist, also wohl erst 2024. Problem kann noch sein, dass der Eintrag im Familienbuch auch Angaben zu den Nachkommen enthält. Das könnte die Schutzfrist verlängern. In Hamburg muss für die Einsichtnahme beim Archiv ein Antrag auf Schutzfristverkürzung gestellt werden. Ich weiß nicht, wie es in München gemacht wird. Basil |
#5
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Alles klar, danke Basil. Kenne das genaue Datum eh nicht, dann probiere ich's wohl erst 2024.
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