Erbitte Lesehilfe Eheprotokoll 1776, teilweise LATEIN

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  • zummelt
    Erfahrener Benutzer
    • 15.02.2016
    • 510

    [gelöst] Erbitte Lesehilfe Eheprotokoll 1776, teilweise LATEIN

    Quelle bzw. Art des Textes: Eheprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1776
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Meinberg
    Namen um die es sich handeln sollte: Klöpping, Brüggemeyer, Wilberg


    Hallo,

    bei ff. Protokoll stoße ich teilweise an meine Grenzen, zumal phasenweise auch noch in Latein geschrieben.
    Ich würde mich über jeden Beitrag freuen!

    Besten Dank
    Steffen




    Actum Horn eodem [23.02.1776]
    Hermann Henrich Brüggemeyer No
    14 Meinberg schreit post
    Fata Uxozit ad 2da Vota mit
    Agusten, wei(land) Großkötters Töns
    Henrich Wilbergs zu Wilberg eheliche
    nachgelaßenen Tochter, … …
    … … tempus … nondum
    effluxum von Hochgräf(lichem) Con
    sistazio einen Dispensativus
    Schein d(es) J(ahres) Detmold den 24ten
    Febr(uar) a.c. produciret. Spousa
    inferiret zur folge ihrer und
    der zeitigen Coloni Wilbergs
    Angabe an baarem Geld …
    … 50 Rth und zwar
    25 … sofort bey der Hochzeit,
    das übrige aber alljährig auf
    Martini ad … … ad
    … ...
    An Kuh Vieh verspricht
    Colonus mitzugeben 1 Kuh
    1 Rind, 1 groß Schwein und 1 kleines dito
    18 Scheffel Korn in …, nebst
    einem gebührende Großkötter braut
    wagen und brautkleid und obwol Spousus darauf
    besteht, gestalten ihm zugleich 1.
    braut-Pferd dieser seiner braut
    wagen von dem Willbergischen
    Hofe gebühre, so hat jedoch, da
    Colony Wilberg dieser Praetention
    widerspricht, und dieserhalb an
    seiner Seiten vorhin keine außer
    ordentliche Zusage geschehen,
    es bey der Regel, daß nur von
    Voll- und Halbspänner Colonat
    ein braut-Pferd gewöhnlich fry,
    es auch dies mal sein verbeiben
    den Kindern aus der ersten Ehe
    namentl(ich) Johann Jürgen und der
    Tochter Annen Marien Brüggemeyers,
    ist der Colony Jürgen Henrich
    Plate zum Vormund …
    Geschen wie oben in Gegenwart der
    Verlobten, … Coloni Wilberg, Vormun
    des Plateaus Herzogs
    Angehängte Dateien
    Beste Grüße
    Steffen
  • alfred47
    Erfahrener Benutzer
    • 03.10.2008
    • 1246

    #2
    Hallo Steffen,

    leider tue ich mich mit Latein schwer, aber einige andere kleine Ergänzungen kann ich beitragen:


    14. zu Meinberg schreibet post

    Con=sistorio einen Dispensatios-
    schein

    Angabe an baarem Geld suc-
    sessive 50 Rth und zwar

    Colony Wilberg dieser Practention

    ein braut-Pferd gewöhnlich sey

    es auch diesmal sein Verbleiben

    des Plates und Herzogs

    Gruß
    Alfred

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 3968

      #3
      Hallo Steffen,
      leider nicht alles:


      Actum Horn eodem [23.02.1776]
      Hermann Henrich Brüggemeyer No
      14 zu Meinberg schreitet post
      Fata Uxorit ad 2da Vota mit
      Agusten, wei(land) Großkötters Töns
      Henrich Wilbergs zu Wilberg eheliche
      nachgelaßenen Tochter, wes Endes
      er ad tempus luctus nondum
      effluxum von Hochgräf(lichem) Con
      sistorio einen Dispensations
      Schein d(e) d(ato) Detmold den 24ten
      Febr(uar) a.c. produciret. Sponsa
      inferiret zur folge ihrer und
      des zeitigen Coloni Wilbergs
      Angabe an baarem Geld suc-
      cessive 50 Rth und zwar
      25 … sofort bey der Hochzeit,
      das übrige aber alljährig auf
      Martini ad … … ad
      mortificationem … ...
      An (Kuh) Vieh verspricht
      Colonus mitzugeben 1 Kuh
      1 Rind, 1 groß Schwein und 1 kleines dito
      18 Scheffel Korn in triplicis, nebst
      einem gebührende Großkötter braut
      wagen und brautkleid und obwol Sponsus darauf
      bestehet, gestalten ihm zugleich 1.
      braut-Pferd dieser seiner braut
      wegen von dem Willbergischen
      Hofe gebühre, so hat jedoch, da
      Colony Wilberg dieser Praetension
      widerspricht, und dieserhalb an
      seiner Seiten vorhin keine außer
      ordentliche Zusage geschehen,
      es bey der Regel, daß nur von
      Voll- und Halbspänner Colonat
      ein braut-Pferd gewöhnlich sey,
      es auch dies mal sein Verbeiben
      den Kindern aus der ersten Ehe
      namentl(ich) Johann Jürgen und der
      Tochter Annen Marien Brüggemeyers,
      ist der Colony Jürgen Henrich
      Plate zum Vormund …
      Geschehen wie oben in Gegenwart der
      Verlobten, ferner Coloni Wilberg, Vormün-
      der Plate und Herzogs


      VG
      mawoi

      Kommentar

      • ChrisvD
        Erfahrener Benutzer
        • 28.06.2017
        • 1100

        #4
        Fata Uxoris
        ob tempus luctus
        a(nno) c(urrente)
        usque ad mortificationem Totalis
        zum Vormund (con)stituirt
        Zuletzt ge?ndert von ChrisvD; 29.03.2020, 18:49.
        Gruß Chris

        Kommentar

        • 52georg
          Erfahrener Benutzer
          • 23.01.2014
          • 1076

          #5
          Hallo,
          bin zwar auch kein Lateiner, könnte aber sein:

          25fr sofort bey der Hochzeit,
          das übrige aber alljährig auf
          Martini ad 2 1/2fr usque ad
          mortificationem Totalis
          Beste Grüße
          Georg

          Kommentar

          • zummelt
            Erfahrener Benutzer
            • 15.02.2016
            • 510

            #6
            Hallo,

            und DANKE an alle Helfenden, das sieht schon richtig gut aus (und hilft mir bei meiner Forschung ungemein weiter!)!!

            Ich bin jetzt nur etwas unsicher, was ich mit den Textstellen in Latein mache, genauer gesagt, ob ich diese in einen Extra-Thread packe. Vielleicht gelingt die Hilfe und Lösung ja auch gleich in diesem Thema.

            Steffen

            PS: und sorry, dass die beiden letzten Zeilen meiner Übersetzung Flüchtigkeitsfehler beinhalteten, aber ich musste zur Arbeit...
            Beste Grüße
            Steffen

            Kommentar

            • ChrisvD
              Erfahrener Benutzer
              • 28.06.2017
              • 1100

              #7
              In den Berechnungen lese ich "Dr" als Abkürzung für die Währung (siehe auch Scan 123, Seite 240). Es bedeutet Taler (Reichsthaler), denn in allen Berechnungen enthält 1 Taler 36 Groschen. Statt 'Dr' würde man wohl 'Tr' erwarten.
              Gruß Chris

              Kommentar

              • mawoi
                Erfahrener Benutzer
                • 22.01.2014
                • 3968

                #8
                Hallo Steffen,


                ich verstehe es so, dass Brüggemeyer nach dem Tod seiner Frau diese 2. Ehe eingeht.
                Dazu braucht er eine Genehmigung, aus der hervorgeht, dass er die vorgeschriebene Trauerzeit eingehalten hat. Danach geht es um die Mitgift der Braut, 50 Reichsthaler, von der die Hälfte sofort und der Rest in jährlichen Raten bezahlt werden soll. Da ihr Vater verstorben ist, wird es sich bei dem zeitigen Colon Wilberg wohl um seinen Sohn, also ihren Bruder, handeln, der nun die Aussteuer aufbringen muss. Deswegen lehnt er wohl auch die Forderung (= Prätension) nach einem Pferd ab.


                VG
                mawoi

                Kommentar

                • zummelt
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.02.2016
                  • 510

                  #9
                  Hallo,

                  ich habe auf gelöst gesetzt, da es mir in der Tat hauptsächlich um das inhaltliche Verstehen geht und nicht jedes Wort 1:1 übersetzt werden muss. Danke!

                  Steffen
                  Beste Grüße
                  Steffen

                  Kommentar

                  • zummelt
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.02.2016
                    • 510

                    #10
                    So, ich habe jetzt alle Änderungen eingegeben.
                    Danke an mawoi, auch für die Behebung kleinster Fehler von mir und Danke an alfred47, ChrisvD und 52georg, welche die Passagen in Latein verständlich gemacht haben!

                    Steffen
                    Beste Grüße
                    Steffen

                    Kommentar

                    • zummelt
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.02.2016
                      • 510

                      #11
                      Nachtrag: auf Grund des Eheprotokolls habe ich nun endlich den Sterbeeintrag der ersten Ehefrau von H.H. Klöpping gefunden.
                      Sie ist nur einen Monat zuvor (!) verstorben...

                      Steffen
                      Beste Grüße
                      Steffen

                      Kommentar

                      • ChrisvD
                        Erfahrener Benutzer
                        • 28.06.2017
                        • 1100

                        #12
                        Die Übersetzung aus dem Lateinischen bedarf einer kleinen Korrektur:

                        … wes Endes
                        er ob tempus luctus nondum
                        effluxum von Hochgräf(lichem) Con
                        sistorio einen Dispensations-
                        Schein d(e) d(ato) Detmold den 24ten
                        Febr(uar) a(nno) c(urrente). produciret.

                        zu diesem Zweck (= 2. Ehe) legt er, da die Trauerzeit noch nicht beendet ist, ein Dispens-Dokument des Hochgräflichen Konsistoriums zu Detmold vom 24. Februar vor.
                        Gruß Chris

                        Kommentar

                        • zummelt
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.02.2016
                          • 510

                          #13
                          Hallo Chris,
                          Danke für die nachträgliche Korrektur!

                          Steffen
                          Beste Grüße
                          Steffen

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