Aktenauskünfte NVA

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  • Sebastian_83
    Erfahrener Benutzer
    • 16.04.2012
    • 202

    Aktenauskünfte NVA

    Hallo Forschergemeinde

    Ich hätte da mal eine Frage. Hat jemand von schon Erfahrungen im Bezug auf Aktenanforderungen aus der frühen Bundeswehrzeit bzw. aus der NVA-Zeit? Ich würde nämlich gerne mehr über die Vergangenheit meines Vaters und meines Opas erfahren, als sie in der NVA dienten. Könnt ihr mir vielleicht eine Anlaufstelle nennen oder hat jemand von euch schonmal solche Akten angefordert?

    Schöne Grüße Sebastian
    Familiennamen meiner Ahnenliste: Fink aus Stoben/Benz, Göhrend/Jöhrndt aus Moltzahn, Kajewski aus Groß Butzig, Kloß aus Ossiek, Konn aus Nowograd-Wolynsk, Kostbahn/Kostbahr aus Demmin, Krüger aus Charlottenhof/Persanzig bei Neustettin, Merten aus Nowograd-Wolynsk, Metzlaff aus Stolzenhagen/Stettin und aus Tiegenhof, Kolbe aus Stolzenhagen, Piotrowski aus Lippink, Wollenberg aus Malchin

  • #2
    Hallo Sebastian,

    leben denn Dein Vater und Dein Großvater nicht mehr?

    Gruß Joanna

    Kommentar

    • Sebastian_83
      Erfahrener Benutzer
      • 16.04.2012
      • 202

      #3
      Hallo Joanna

      Na mein Vater lebt noch und mein Opa leider nicht mehr.

      MfG Sebastian
      Familiennamen meiner Ahnenliste: Fink aus Stoben/Benz, Göhrend/Jöhrndt aus Moltzahn, Kajewski aus Groß Butzig, Kloß aus Ossiek, Konn aus Nowograd-Wolynsk, Kostbahn/Kostbahr aus Demmin, Krüger aus Charlottenhof/Persanzig bei Neustettin, Merten aus Nowograd-Wolynsk, Metzlaff aus Stolzenhagen/Stettin und aus Tiegenhof, Kolbe aus Stolzenhagen, Piotrowski aus Lippink, Wollenberg aus Malchin

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      • Jürgen P.
        Erfahrener Benutzer
        • 07.03.2010
        • 1008

        #4
        Hallo Sebastian,
        Bestände über die NVA findest du hier http://startext.net-build.de:8080/ba...ize=20#Treffer
        im Bundesarchiv.

        Personalakten dürften vermutlich noch nicht frei einsehbar sein. Im Zweifelsfall eine Anfrage starten.

        Gruß Jürgen

        P.S. ARGUS ist etwas umständlich, aber einfach mal in Ruhe suchen.
        "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

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        • #5
          Hallo Sebastian,

          dann verstehe ich Deine Anfrage nicht. Frage doch Deinen Vater, vielleicht weiß er ja auch etwas über Deinen Großvater.

          Wenn Dein Vater noch lebt, bist Du nicht der direkte Nachkomme Deines Großvaters. Somit müsste Dein Vater die Anfrage starten bzw. Dir eine Vollmacht geben. Und im Bundesarchiv bekommst Du über noch lebende Personen auch keine Auskünfte.

          Warum wollen eigentlich soviele Leute etwas über den Vater oder den Großvater aus dessen Vergangenheit wissen, worüber die betroffenen Personen selbst nicht sprechen möchten? Mit Ahnen-/Familienforschung hat das nicht mehr viel zu tun.

          Gruß Joanna

          Kommentar

          • Sebastian_83
            Erfahrener Benutzer
            • 16.04.2012
            • 202

            #6
            Werte Joanna, ich fühle mich ja ein wenig angegriffen.

            Da du mein Anliegen nicht ganz nachvollziehst, möchte ich es dir hiermit erklären.
            Der Grund dafür, Auskünfte über die Armeevergangenheit meines Vaters und Großvaters zu bekommen ist der, dass ich bisher nur allgemeine Aussagen zur Dienstzeit und mündliche Überlieferungen als Quellenangabe besitze. Ich verfüge über kein einiges Dokument, welches mir Aufschluss über die Dienstzeit der jeweiligen Personen gibt.
            Für all meine direkten Vorfahren im Stammbaum habe ich zusätzlich eine Art Lebenslauf mit den dazugehörigen schriftlichen Dokumenten bzw. Quellen angelegt. So brauch ich mich nicht nur auf waage Äußerungen stützen. Ein weiterer Grund für diese Nachforschung ist, dass ich für die spätere Generation schon etwas mit Bezugsquellen aufarbeiten kann. Desweiteren hatte ich es neulich ein tolles Ereignis erlebt. Ich überreichte meiner Großmutter eine Kopie einer Akte aus der Kriegsgefangenschaft ihres Vaters. Beim Lesen dieses Dokumentes erzählte sie mir Sachen und Geschichten, die ihr aufeinmal wieder einfielen und welche sie mir bis dahin nie erzählte. An solche neuen und zusätzlichen Informationen und Geschichten würde ich also nie kommen, wenn ich erst nach dem Tod einer Person Nachforschungen anstelle. Vielleicht magst du eine andere Ansicht in dem Punkt haben, aber für mich hat das sehr wohl was mit Familienforschung zu tun!

            Einen schönen Abend noch
            Familiennamen meiner Ahnenliste: Fink aus Stoben/Benz, Göhrend/Jöhrndt aus Moltzahn, Kajewski aus Groß Butzig, Kloß aus Ossiek, Konn aus Nowograd-Wolynsk, Kostbahn/Kostbahr aus Demmin, Krüger aus Charlottenhof/Persanzig bei Neustettin, Merten aus Nowograd-Wolynsk, Metzlaff aus Stolzenhagen/Stettin und aus Tiegenhof, Kolbe aus Stolzenhagen, Piotrowski aus Lippink, Wollenberg aus Malchin

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            • #7
              Lieber Sebastian,

              es war nicht meine Absicht, Dich anzugreifen.

              Ich wollte eigentlich nur darauf hin weisen, dass man über lebende Personen vom Bundesarchiv keine Auskünfte bekommt. Und für Verstorbene nur, wen man Nachkomme der direkten Linie ist. Beides trifft leider bei Dir nicht zu.

              Ich finde es schön, dass Du eine Art Lebenslauf für Deine Ahnen anlegst. Ich arbeite diese Daten/Fakten in meiner Chronik ein.

              Ich wünsche Dir bei Deinen weiteren Nachforschungen viel Erfolg.

              Gruß Joanna

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              • Henry Jones
                Erfahrener Benutzer
                • 31.12.2008
                • 1417

                #8
                Hallo Joanna,

                Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
                Und im Bundesarchiv bekommst Du über noch lebende Personen auch keine Auskünfte.
                mit einer Vollmacht des Betroffenen bekommst du natürlich Auskunft aus den Archivbeständen. In der Regel halt mit Einschränkungen (z.B. Dokumente mit aufgebrachten Sperrvermerk gg Veröffentlichung), aber durchaus möglich. Ansonsten einfach den Betroffenen selber Anfragen lassen, dann kann es sogar kostenfrei sein.

                Auch ist deine Information falsch, dass man vom Bundesarchiv nur Auskunft erhält, wenn man Nachkomme in direkter Linie ist. Wenn der Betroffene länger als 30 Jahre tot ist, bekommt jeder Auskunft der danach fragt. Denn dann sind die Schutzfristen abgelaufen! Alternativ 110 Jahre nach Geburt, wenn das Todesdatum nicht bekannt ist.

                Warum wollen eigentlich soviele Leute etwas über den Vater oder den Großvater aus dessen Vergangenheit wissen, worüber die betroffenen Personen selbst nicht sprechen möchten? Mit Ahnen-/Familienforschung hat das nicht mehr viel zu tun.
                Warum hat eine Suche in der Vergangenheit des Vaters, Großvaters usw. nichts mit Familienforschung zu tun? Kannst du mir dass erklären? Seh da keinen großen Unterschied zu der Suche in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien. Geht es uns denn nicht allen so, dass man versucht alle möglichen Dokumente über die Verwandten zusammenzutragen, sei es Geburtsurkunde oder auch Militärunterlagen?

                Ich zum Beispiel bekam durch den Einblick in die Kriegsbeschädigten-Versorgungsakte meines Großvater bzgl. seiner schweren Verwundung im Krieg eine ganz neue Sicht auf den Verlauf seines Leben und auch sein Verhalten ggü. seinen Kindern und Enkeln. Näheres möchte ich hier nicht ausführen, aber ich denke es ist schon wichtig auch Dinge zu kennen, über die vielleicht nicht so gern gesprochen wurde. Oftmals helfen solche Unterlagen ja auch Falschinformationen oder Mythen zu berichtigen, die im Familienkreis umherschwirren. Daher denke ich sollte man soviel Unterlagen über seine Familie zusammentragen wie es möglich ist. Und viele tun dies ja auch. Sonst bräuchte man denke ich auch keine Archive mehr, wenn sich keiner mehr dafür interessiert.

                Just my 2 Cents

                Gruß Alex

                @Sebastian

                Wegen der NVA Dienstzeit könnte dir auch die

                Wehrbereichsverwaltung Ost
                Prötzeler Chaussee 25
                15344 Strausberg

                Telefon: +49 (0) 3341 - 58 - 0
                Telefax: +49 (0) 3341 - 58 - 3166
                E-Mail: WBVOst@Bundeswehr.org

                Auskunft geben.
                Zuletzt geändert von Henry Jones; 17.10.2012, 00:10. Grund: Ergänzung
                Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
                www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
                www.vksvg.de (Forum)

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                • Jürgen P.
                  Erfahrener Benutzer
                  • 07.03.2010
                  • 1008

                  #9
                  Hallo Sebastian,
                  du machst deine Familienforschung schon richtig.
                  Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetz gibt dir dazu die Freiheit, in welcher Form, Tiefe und mit welchen Quellen du forschen willst ist deine Entscheidung. Die Forschungsfreiheit ist ein vorbehaltloses Grundrecht und als solches gewährleistet.
                  Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu einen bemerkenswerten Satz geprägt:
                  „...jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist“.

                  Da du keine Stammzellenforschung betreiben willst oder Grundrechte anderer verletzt, ist deine Fragestellung in Ordnung.

                  Gruß Jürgen
                  "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

                  Kommentar


                  • #10
                    Hallo Alex,

                    Zitat von Henry Jones Beitrag anzeigen
                    mit einer Vollmacht des Betroffenen bekommst du natürlich Auskunft aus den Archivbeständen. In der Regel halt mit Einschränkungen (z.B. Dokumente mit aufgebrachten Sperrvermerk gg Veröffentlichung), aber durchaus möglich. Ansonsten einfach den Betroffenen selber Anfragen lassen, dann kann es sogar kostenfrei sein.
                    habe ich etwas anderes gesagt?

                    Zitat von Henry Jones Beitrag anzeigen
                    Auch ist deine Information falsch, dass man vom Bundesarchiv nur Auskunft erhält, wenn man Nachkomme in direkter Linie ist. Wenn der Betroffene länger als 30 Jahre tot ist, bekommt jeder Auskunft der danach fragt.
                    Und wissen Sie, wann die Person verstorben ist? Ich nicht!

                    Zitat von Henry Jones Beitrag anzeigen
                    Warum hat eine Suche in der Vergangenheit des Vaters, Großvaters usw. nichts mit Familienforschung zu tun? Kannst du mir dass erklären?
                    Könnte ich, möchte ich aber nicht.

                    Ich habe dazu eine andere Meinung als Sie. Und sie werden mir gestatten, diese zu erwähnen, auch wenn meine Meinung nicht in Ihrem Sinne ist.

                    Gruß Joanna

                    Kommentar


                    • #11
                      Hallo Jürgen,

                      Zitat von Jürgen P. Beitrag anzeigen
                      Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetz gibt dir dazu die Freiheit, in welcher Form, Tiefe und mit welchen Quellen du forschen willst ist deine Entscheidung. Die Forschungsfreiheit ist ein vorbehaltloses Grundrecht und als solches gewährleistet.
                      Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu einen bemerkenswerten Satz geprägt:
                      „...jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist“.

                      Da du keine Stammzellenforschung betreiben willst oder Grundrechte anderer verletzt, ist deine Fragestellung in Ordnung.

                      jetzt fühle ich mich aber angegriffen!

                      Gruß Joanna

                      Kommentar

                      • Henry Jones
                        Erfahrener Benutzer
                        • 31.12.2008
                        • 1417

                        #12
                        Hallo Joanna

                        Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
                        Hallo Alex,
                        Habe ich etwas anderes gesagt?
                        Ja hast du, wurde aber von mir wohl im falschem Zusammenhang gesehen.

                        Zitat von Joanna
                        Und im Bundesarchiv bekommst Du über noch lebende Personen auch keine Auskünfte.
                        Zitat von Joanna
                        Und wissen Sie, wann die Person verstorben ist? Ich nicht!
                        Ich auch nicht, aber als Verwandter in direkter Linie bekommt er auch Auskunft wenn selber anfragt. Dazu muss auch nicht der Zwischenschritt über den Vater erfolgen. Der Nachweis des Todes und der (direkten) Verwandtschaft genügt, wenn der Betroffene nicht länger als 30 Jahre tot ist.

                        Kannst du (warum plötzlich so förmlich?) mir sagen woher deine Info stammt, dass nur der direkte Nachfahr anfragen darf? Ich hatte diesbezüglich nie Probleme.


                        Zitat von Joanna
                        Könnte ich, möchte ich aber nicht.

                        Ich habe dazu eine andere Meinung als Sie. Und sie werden mir gestatten, diese zu erwähnen, auch wenn meine Meinung nicht in Ihrem Sinne ist.

                        Gruß Joanna
                        Natürlich gestatte ich dir deine Meinung, wir leben ja schließlich in einer Demokratie. Du solltest dies aber im Gegenzug auch den Leuten zubilligen, die nicht mit dir übereinstimmen.

                        Schade dass du nicht erzählen möchtest, warum die Suche in solchen bestimmten Unterlagen für dich keine Ahnen-/Familienforschung darstellt. Aber ok ich akzeptiere dass Vorbehaltlos . Ansonsten kannst du mir dass auch gerne in einer Privaten Nachricht darlegen.

                        Schöne Grüße
                        Alex

                        PS: Mir wäre es durchaus lieber wieder zum "Du" zurückzukehren. Ich hoffe du bist damit einverstanden.
                        Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
                        www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
                        www.vksvg.de (Forum)

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                        • #13
                          Hallo zusammen,

                          ich glaube, daß die unterschiedlichen Auffassungen zur Forschung in Lebensläufe noch lebender Verwandten etwas damit zu tun hat, wie viel Neugier und/oder wie viel Respekt davor beim Forscher besteht.
                          Ich gehe immer von mir aus. Was würde ich wollen, was aus meinem Leben ausgegraben wird. Erst recht solange ich noch unter den Lebenden weile.
                          Da möchte ich eigentlich gefragt werden und meine Entscheidung etwas preiszugeben oder nicht, möchte ich respektiert wissen!
                          Persönlich mache ich vor einigen Dokumenten halt. Scheidungsakten zum Beispiel. Die würde ich nur angehen wenn sie mir über einen toten Punkt hinweghelfen könnten. Niemals allein um zu wissen was damals vorgefallen ist.

                          Wie gesagt....das ist eben eine reine Einstellungssache des jeweiligen Forschers.

                          Lieben Gruß
                          Lizzy
                          Zuletzt geändert von Gast; 17.10.2012, 13:24.

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