Kopfsteuer 17. Jahrhundert

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  • addischu
    Benutzer
    • 24.08.2010
    • 41

    Kopfsteuer 17. Jahrhundert

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum:
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: 17.-18. Jahrhundert
    Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]:
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):

    Hallo Forscherfreunde,
    ich habe längere Zeit keine Aktivitäten entwickeln können. Nun bin ich auf der Suche nach Wurzeln in Mecklenburg und habe dazu Informationen aus den Steuerlisten bekommen.
    Meine Frage: Wer weiß, ab wann für Kinder Kopfsteuer gezahlt werden mußte ? Erst wenn sie konfirmiert waren oder schon von Geburt an ?
    Freue mich über jede erhellende Antwort.
    Addi
  • norddeutscher
    Erfahrener Benutzer
    • 02.06.2012
    • 151

    #2
    Moin,

    Also ich hatte mal gegoogelt, da mich diese Frage auch beschäftigte.
    Also in Mecklenburg wurde die Kopfsteuer für jede in einem Familienhaushalt lebende konfirmierte, also erwerbsfähige Person entrichtet, in der Regel ab 12 Jahren.
    Die Höhe in Mecklenburg war unterschiedlich geregelt, so war in den Dominialämtern die Kopfsteuer geringer gewesen wie in den Rtterschaftlichen Ämtern, aber in der Regel für Kinder 1 Taler jährlich.
    z, b. 1785 in Mecklenburg-Strelitz, ein Mann 7 Taler, 36 Schillinge, eine Frau 3 Taler, 42 Schillinge und deren Kinder über 14 Jahre, 2 Taler, 28 Schillinge, jährlich.
    Ich hoffe ich konnte helfen.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • addischu
      Benutzer
      • 24.08.2010
      • 41

      #3
      Kopfsteuer

      Danke, Norddeutscher, das hilft mir weiter
      Gruß Addi

      Kommentar

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