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#11
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Hallo Antje,
ich denke nicht, dass es eine feste Regel gab, vielmehr eine Art lokalen Brauch. Der war wahrscheinlich aber nicht bindend, wurde nicht konsequent angewendet und war nicht über die Zeiten stabil. Zudem kann sich der mündliche Sprachgebrauch vom schriftlichen im KB unterschieden haben. Nach meiner Erinnerung beantwortet auch Lehmhaus Deine Fragen nicht restlos. Ich suche, hab zumindest seine Schrift "Das Unterdorf" gefunden, wo ich es vermute. Und seinen "Schultenhof Sprockhövel" muss ich eh nach was anderem durchsehen. LG Xylander |
#12
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Hallo zusammen,
allen vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Nachdem ich am Wochenende den Artikel nochmal mit Verstand gelesen habe (und nicht nur zwischen Aufstehen und Arbeit überflogen) ist meine Frage erst einmal beantwortet, denke ich: Die Frau bzw. Witwe des Bauern auf dem Schultenhof wird als Meyersche, Meirsche oder Mersche bezeichnet. Irgendwann mache ich (glaube ich) mal eine Auswertung wer aus "meinen" Schultenfamilien in welchem Kontext so bezeichnet wird. Vielleicht lassen sich da auch Entwicklungen in der Familie ableiten (ist z.B. der alte Schulte gestorben etc.) Euch allen einen guten Start in die Woche! |
#13
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Hallo zusammen,
den Text von Lehmhaus habe ich nun gefunden, er zitiert bzw. übersetzt einen Lehnbrief von 1552 Aber zur Erhellung von Antjes Fragen trägt er nicht bei: Ich, Wennemar von der Recke, Droste zu Blankenstein, habe namens meines Herrn Johanns, Herzog zu Cleve und Grafen von der Mark, seiner fürstlichen Gnaden Hof mit der Mühle zu Sprockhövel mit alle seinem Zubehör vertan. Nämlich Diderich, der alte Schulte und Druide (Gertrud) seine Hausfrau und Meyersche*) auf diesem Hofe sind beide alt geworden und können die Arbeit nicht mehr tun... *) Zu Meyer - Schulte. Meiersche ist die Hausfrau des Meiers. Das Wort ist in der Form Meersche noch heute in Gebrauch und bezeichnet eine behäbige Frau, die nach Wohlstand aussieht. Aus Fritz Lehmhaus Der Schultenhof in Sprockhövel, Sprockhövel 1930. Lehmhaus war sich der Fragestellung wahrscheinlich bewusst, anscheinend waren Schulte und Meier als Amtsbezeichnung für ihn Synonyme. Die Hausfrau und Meyersche im Urkundentext würde ich als Ehefrau und Hausverwalterin interpretieren. Nachtrag: das bestätigt die Transkription des Hattinger Heimatforschers Paul Freisewinkel: ... Item int irste heben Diderich Schuilte ind Druide, syne echte huysfrauwe, allde schoulte ind meyresche, ... Viele Grüße Xylander Geändert von Xylander (17.07.2019 um 11:38 Uhr) Grund: Nachtrag |
#14
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Zitat:
Die Formulierung aus dem Lehnbrief von 1552 Diderich Schuilte ind Druide, syne echte huysfrauwe, allde schoulte ind meyresche,... unterscheidet bei Druide zwischen ihrem Familienstand (eheliche Hausfrau, Ehefrau) und ihrem Aufgabenbereich (Meiersche, Hausverwalterin) Mein Fazit: die Amtsbezeichnungen Meier und Schulte hatten gleiche oder ähnliche Bedeutung, aber verschiedene regionale Verbreitungsschwerpunkte. Die Funktionsbezeichnung Meiersche für die Frauen (und wahrscheinlich auch Witwen) galt jedoch sowohl im Meier-Gebiet als auch im Schulte-Gebiet. Dies im 16. JH und in "reiner Lehre". Davon wird es später und regional unterschiedlich vielfältige Abweichungen gegeben haben. In den KB-Einträgen am Anfang dieses Themas vereint Meiersche anscheinend beide Bedeutungen in sich: Ehefrau und Hausverwalterin. Nun sind Meier und Schulte aber auch zu Familiennamen geworden. Sofern für die Ehefrauen der Herren Meier und Schulte noch die FN-Form mit -sche verwendet wurde, war Frau Meier natürlich die Meiersche. Frau Schulte aber sicher nicht, sie müsste eigentlich die Schultesche geheißen haben. Es sei, denn ihr Ehemann, der Herr Schulte war zugleich der Schulte. Siehe 1552. Ich hoffe, ich habs jetzt nicht völlig vertuckt Viele Grüße Xylander Geändert von Xylander (17.07.2019 um 13:57 Uhr) |
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