Heimath der Christina und Anna Auer Teil 6

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  • Ahnenhans
    Erfahrener Benutzer
    • 31.10.2012
    • 543

    [gelöst] Heimath der Christina und Anna Auer Teil 6

    Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1840
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schönferchen
    Namen um die es sich handeln sollte: Auer


    Liebe Helferinnen und Helfer,
    ich brauche wieder euere Hilfe.




    Seite 23

    Zandt, den 2 Dezbr. 1840
    V preas 7 …

    Königiliches Landgericht Közting!

    Heimath der Christina Auer

    Um die mir durch verehrliches Dekret vom 19: empfangen
    25 d. Mts abgeforderte Erinnerung einlegen zu können
    habe (halte) ich die Einsichtnahme des Heurathsvertrages der
    Christina Auer mit ihrem verlebten Ehemann Johann Auer
    nothwendig.
    Ich bitte mir diesen zweifels ohne schon bei den Akten
    liegenden Vertrag entweder in Original oder in
    Abschrift mitzutheilen, und geharre vorläufig meine
    Rechte verwahrend ehrfurtsvollst
    das
    Königliche Landgericht
    Praes 5 Dezbr 1840 803 gehorsamer
    Anton Freyherr v: Gleissentahl
    Mit Umbfag zum …..lgsten
    Kamm den 6 Dezber 1840
    Königl. Landgericht Kötzting
    Unterschriften






    Seite 25

    Freiherrl: Gleichenthallers: Patrimonial:
    Gericht Zandt

    Zu gehorsamster Folge des Auf-
    trags d. von obgedachter Falle
    an den Armenpflgschafts-
    Rath der Landgemeinde Zandt
    im Betreff

    Die Heimath der Christina
    Aurer und ihrer Kinder

    Christina Aurer geborene Mühl-
    bauer und ihr verstorbener Ehe-
    mann Johann Aurer Häußlers-
    Sohn von Schönferchen haben
    zur Verehelichung den Consens
    von der Herrschaft Zandt [als Gutsherrschaft
    zu Schachendorf k. Landgericht Cham] auch
    das Häußl in Schönferchen
    als Übergab erhalten [und sind auch
    in Cham copoliert worden] nach
    dem Tod des Johann sind da-
    fers konnte Johann Aurer
    die bedungne Übergabs
    Summe nicht bezahlen, weil
    das Eheweib Christina das
    Heirathgut von ihren Herren
    Brüder wie ihr solches verspro-
    chen war nicht erhalten hat,
    so mußten sie wiederum ab-
    ziehen, und bekam sein Bruder
    dieses Häußl

    29. Praes den 2 ten Dezember 1840




    Seite 29
    Cham den 9 ten Dezber 1840
    Beschluß
    Die Heimat der Christina Auer und
    ihrer Kinder betr.

    In der Heimatausmittlungssache der
    Maurerswittwe Christina Auer von Schön-
    ferchen und ihrer 3 Kinder wird hiermit be-
    schlossen:
    Es sei der genannten Christina Auer
    und ihren 3 Kindern die Landgemeinde
    Schachendorf als Heimat zuzuerkennen.

    Gründe
    Johann Auer Häuslerssohn von Schönferchen
    der Gemeinde Schachendorf, und bereits ver-
    lebter Ehemann der Christina Auer, hatte
    schon seine ausgrüngliche Heimat in diesem
    Gemeindebezirke und hätte sie selbst im
    Gegentheile durch die vom ehemaligen Patri-
    monialgerichte Schachendorf unterm 17 ten
    Jenner 1810 erhaltene Bewilligung, sich mit
    Christina Müllbauer zu verehelichen, auf
    diesen Bezirk erworben.
    Eine Heimat in einem anderen Gemein-
    debezirk acquirierte nun Johann Auer
    nicht, und da gesetzlich dan domizile des
    Mannes der Frau resp. Wittwe und die
    ehelichen Kinder folgen, und der Verehe-
    lichungs, und Abstammungserverhältniß
    derselben legal konstutirt ist, so mußte
    der Wittwe Christina Auer und ihren drei noch
    ledigen Kindern die Heimat auch in




    Im voraus schon mal besten Dank für die Hilfe
    LG Ahnenhans
    Angehängte Dateien
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 3968

    #2
    Seite 23

    Zandt, den 2 Dezbr. 1840
    V preas 7 …

    Königiliches Landgericht Közting!

    Heimath der Christina Auer

    Um die mir durch verehrliches Dekret vom 19: empfangen
    25 d. Mts abgeforderte Erinnerung einlegen zu können
    habe ich die Einsichtnahme des Heurathsvertrages der
    Christina Auer mit ihrem verlebten Ehemanne Johann Auer
    nothwendig.
    Ich bitte mir diesen zweifels ohne schon bei den Akten
    liegenden Vertrag entweder in Original oder in
    Abschrift mitzutheilen, und geharre vorläufig meine
    Rechte verwahrend ehrfurchtsvollst
    des
    Königlichen Landgerichts
    Praes 5 Dezbr 1840 803 gehorsamer
    Anton Freyherr v: Gleissentahl
    Mit Umbfag zum K. Landgerichte
    Kamm den 6 Dezber 1840
    Königl. Landgericht Kötzting
    Unterschriften






    Seite 25

    Freiherrl: Gleissenthallers: Patrimonial:
    Gericht Zandt

    Zu gehorsamster Folge des Auf-
    trags d. von obgedachter Stelle
    an den Armenpflegschafts-
    Rath der Landgemeinde Zandt
    im Betreff

    Die Heimath der Christina
    Aurer und ihrer Kinder

    Christina Aurer geborene Mühl-
    bauer und ihr verstorbener Ehe-
    mann Johann Aurer Häußlers-
    Sohn von Schönferchen haben
    zur Verehelichung den Consens
    von der Herrschaft Zandt [als Gutsherrschaft
    zu Schachendorf k. Landgericht Cham] auf
    das Häußl in Schönferchen
    als Übergab erhalten [und sind auch
    in Cham copoliert worden] nach
    dem Tod des Johann, seines Va-
    ters konnte Johann Auer
    die bedungne Übergabs
    Summe nicht bezahlen, weil
    das Eheweib Christina das
    Heirathgut von ihrem Herren
    Bruder wie ihr solches verspro-
    chen war nicht erhalten hat,
    so mußten sie wiederum ab-
    ziehen, und bekam sein Bruder
    dieses Häußl

    29. Praes den 2 ten Dezember 1840




    Seite 29
    Cham den 9 ten Dezber 1840
    Beschluß
    Die Heimat der Christina Auer und
    ihrer Kinder betr.

    In der Heimatausmittlungssache der
    Maurerswittwe Christina Auer von Schön-
    ferchen und ihrer 3 Kinder wird hiermit be-
    schlossen:
    Es sei der genannten Christina Auer
    und ihren 3 Kindern die Landgemeinde
    Schachendorf als Heimat zuzuerkennen.

    Gründe
    Johann Auer Häuslerssohn von Schönferchen
    der Gemeinde Schachendorf, und bereits ver-
    lebter Ehemann der Christina Auer, hatte
    schon seine ursprüngliche Heimat in diesem
    Gemeindebezirke und hätte sie selbst im
    Gegentheile durch die vom ehemaligen Patri-
    monialgerichte Schachendorf unterm 17 ten
    Jenner 1810 erhaltene Bewilligung, sich mit
    Christina Müllbauer zu verehelichen, auf
    diesen Bezirk erworben.
    Eine Heimat in einem anderen Gemein-
    debezirk acquirierte nun Johann Auer
    nicht, und da gesetzlich dem Domizile des
    Mannes die Frau resp. Wittwe und die
    ehelichen Kinder folgen, und das Verehe-
    lichungs, und Abstammungserverhältniß
    derselben legal konstutirt ist, so mußte
    der Wittwe Christina Auer und ihren drei noch
    ledigen Kindern die Heimat auch in




    VG
    mawoi
    Zuletzt ge?ndert von mawoi; 18.11.2020, 14:29.

    Kommentar

    • Ahnenhans
      Erfahrener Benutzer
      • 31.10.2012
      • 543

      #3
      Danke mawoi,
      du hast mir wieder sehr geholfen.
      LG Ahnenhans

      Kommentar

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