Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv
Jahr, aus dem der Text stammt: 1840
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schönferchen
Namen um die es sich handeln sollte: Auer
Jahr, aus dem der Text stammt: 1840
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schönferchen
Namen um die es sich handeln sollte: Auer
Liebe Helferinnen und Helfer,
ich brauche wieder euere Hilfe.
Seite 23
Zandt, den 2 Dezbr. 1840
V preas 7 …
Königiliches Landgericht Közting!
Heimath der Christina Auer
Um die mir durch verehrliches Dekret vom 19: empfangen
25 d. Mts abgeforderte Erinnerung einlegen zu können
habe (halte) ich die Einsichtnahme des Heurathsvertrages der
Christina Auer mit ihrem verlebten Ehemann Johann Auer
nothwendig.
Ich bitte mir diesen zweifels ohne schon bei den Akten
liegenden Vertrag entweder in Original oder in
Abschrift mitzutheilen, und geharre vorläufig meine
Rechte verwahrend ehrfurtsvollst
das
Königliche Landgericht
Praes 5 Dezbr 1840 803 gehorsamer
Anton Freyherr v: Gleissentahl
Mit Umbfag zum …..lgsten
Kamm den 6 Dezber 1840
Königl. Landgericht Kötzting
Unterschriften
Seite 25
Freiherrl: Gleichenthallers: Patrimonial:
Gericht Zandt
Zu gehorsamster Folge des Auf-
trags d. von obgedachter Falle
an den Armenpflgschafts-
Rath der Landgemeinde Zandt
im Betreff
Die Heimath der Christina
Aurer und ihrer Kinder
Christina Aurer geborene Mühl-
bauer und ihr verstorbener Ehe-
mann Johann Aurer Häußlers-
Sohn von Schönferchen haben
zur Verehelichung den Consens
von der Herrschaft Zandt [als Gutsherrschaft
zu Schachendorf k. Landgericht Cham] auch
das Häußl in Schönferchen
als Übergab erhalten [und sind auch
in Cham copoliert worden] nach
dem Tod des Johann sind da-
fers konnte Johann Aurer
die bedungne Übergabs
Summe nicht bezahlen, weil
das Eheweib Christina das
Heirathgut von ihren Herren
Brüder wie ihr solches verspro-
chen war nicht erhalten hat,
so mußten sie wiederum ab-
ziehen, und bekam sein Bruder
dieses Häußl
29. Praes den 2 ten Dezember 1840
Seite 29
Cham den 9 ten Dezber 1840
Beschluß
Die Heimat der Christina Auer und
ihrer Kinder betr.
In der Heimatausmittlungssache der
Maurerswittwe Christina Auer von Schön-
ferchen und ihrer 3 Kinder wird hiermit be-
schlossen:
Es sei der genannten Christina Auer
und ihren 3 Kindern die Landgemeinde
Schachendorf als Heimat zuzuerkennen.
Gründe
Johann Auer Häuslerssohn von Schönferchen
der Gemeinde Schachendorf, und bereits ver-
lebter Ehemann der Christina Auer, hatte
schon seine ausgrüngliche Heimat in diesem
Gemeindebezirke und hätte sie selbst im
Gegentheile durch die vom ehemaligen Patri-
monialgerichte Schachendorf unterm 17 ten
Jenner 1810 erhaltene Bewilligung, sich mit
Christina Müllbauer zu verehelichen, auf
diesen Bezirk erworben.
Eine Heimat in einem anderen Gemein-
debezirk acquirierte nun Johann Auer
nicht, und da gesetzlich dan domizile des
Mannes der Frau resp. Wittwe und die
ehelichen Kinder folgen, und der Verehe-
lichungs, und Abstammungserverhältniß
derselben legal konstutirt ist, so mußte
der Wittwe Christina Auer und ihren drei noch
ledigen Kindern die Heimat auch in
Im voraus schon mal besten Dank für die Hilfe
LG Ahnenhans
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