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#11
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Hallo Jens,
dieser Pfarrer hat das ins Kirchenbuch geschrieben, weil er wahrscheinlich mußte. Der arme Mann ist ohne letzte Ölung gestorben und daher wurde er, wie die Selbstmörder auch, am Rande des Friedhofs verscharrt. Wenn ein Mensch ohne kirchlichen Segen gestorben war, durfte er nicht in geweihter Erde liegen. Ist alles ein bischen unbefriedigend, die ganze Angelegenheit. Viele Grüße Gudrun |
#12
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Zitat:
nicht immer. Ich habe einen im Sterberegister "starb sehr plötzlich und deshalb unversehen......... und wurde auf dem Kirchhof beerdigt............." Vielleicht kams drauf an wer derjenige war? Viele Grüße Uschi |
#13
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Da muß ich mich Uschi anschließen:
Einige meiner Vorfahren und etliche andere Personen, die ich in den Sterberegistern gesehen habe, sind ohne Sakramente beerdigt worden, weil sie plötzlich verstorben sind oder bspw. erfroren aufgefunden wurden. Sie sind dennoch auf dem Friedhof beerdigt worden. Zum Kirchenbuch: Mir wurde gesagt, daß die Führung der Kirchenbücher zwar Pflicht war, das Bezahlen des Pfarrers für geleistete Dienste allerdings auch. Wenn also der Pfarrer selbst keine Beerdigung vornahm (was er anscheinend im o.g. Fall nicht tat), dann hätte er es auch nicht aufschreiben müssen... Ich habe öfters schon in Sterbeeinträgen den Hinweis "pauper - gratis" gesehen, das scheint wohl eher einer Art christlichem, dem Pfarrer entsprechendem Verhalten nahezukommen: Der Verstorbene war arm, und der Pfarrer hat ihn kostenlos unter die Erde gebracht - samt Segen. Viele Grüße -Jens |
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