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  #31  
Alt 15.03.2010, 12:57
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Im Dorfe Schlebusch, Kreises Solingen, starb am 16. Juli der dortige kath. Lehrer Wilh. Lichtinghagen, einer der ausgezeichneteren Schullehrer des Kreises. In welcher großen Achtung derselbe bei den Eltern zeiner Zöglinge, seiner Amtsgenossen und Vorgesetzten gestanden, zeigte sich auf eine rührende Weise bei der feierlichen Beerdigung desselben, an welcher nicht nur die Einwohner des Dorfes in großer Zahl, sondern auch die Lehrer der Umgegend aller Confessionen, der katholische Schulpfleger und der Landrath des Kreises Theil nahmen.

Von den am 17. September l. J. aus dem Zuchthause zu Werden entsprungenen zehn Sträflingen sind drei in dem hiesigen Regierungsbezirke wieder aufgegriffen, ein vierter, Fried. Bischert ist zu Corbach im Waldeckischen, und noch zwei andere, zu Bergheim, nämlich Heinrich Rütten und Heinrich Arians auf der Niederländischen Grenze arretirt worden. Folgende Sträflinge sind bisher noch nicht eingefangen, nämlich:

1) Heinrich Hütten, aus Mettmann;
2) Hermann Teuwen, aus Straelen;
3) Franz Leander, aus Mingmuschel (Kreis Liegnitz), und
4) Adolph Küpper, aus Lintorf.

Da der erste, Heinrich Hütten, sich in der Gegend seiner Heimath herumtreiben soll, und sich deßhalb Furcht und Schrecken in der Nachbarschaft verbreitet hat, so wird auf dessen Wiederaufgreifung und Einlieferung hiedurch eine Prämie von Fünfzig Thalern ausgesetzt.

Düsseldorf, den 4. November 1828

Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 4. Juni c. ist über die Abwesenheit des Johann Peter Brückmann aus Eller ein Zeugenverhör angeordnet worden.

Köln, den 22. August 1836
Der General-Prokurator: Biergans

Der Ackerknecht Christian Bremer, 33 Jahre alt, geboren zu Homberg und wohnend am Noldenkothen, Gemeinde Ratingen, ist durch Urtheil des hiesigen Königl. Assisenhofes vom 29. Februar 1836 wegen eines auf öffentlichem Wege mittelst Anwendung von Gewaltthätigkeit, welche Spuren von Verwundungen zurückgelassen an einer Person verübten Diebstahls unter andern Strafübeln aus dem Soldatenstande ausgestoßen, des Bürgerrechtes verlustig und zugleich für unfähig erklärt worden, den Besitz eines Grundstückes in den Königlichen Staaten zu erwerben. In Gemäßheit höherer Bestimmung wird dies öffentlich bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 23. Oktober 1836
Der Ober-Prokurator: Schnaase
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  #32  
Alt 07.04.2010, 21:44
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Standard Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf 1836

Definitiver Zuschlag:

In Sachen: 1) der Ehe- und Ackersleute Friedrich Anger und Johanna geborne Nietheid zu Herbeck in der Honschaft Niederschwarzbach, Bürgermeisterei Mettmann wohnend, Theilungskläger, vertreten durch den Advokat-Anwalt Hardung - gegen - 2) die gewesene Wittwe von Friedrich Nietheid, Sophia geborne Clashaus jetzige Ehefrau des Ackermannes Benjamin Cleeff in der Sammtgemeinde Mettmann wohnend, als Vormünder ihrer minderjährigen vier Kinder: Wilhelm, Friedrich, Gottfried und Carl Nietheid; und 3) Wilhelm Nietheid, Ackersmann zu Leppers in der Honschaft Obschwarzbach, Bürgermeisterei Mettmann wohnend, als Gegenvormund über die vorbenannten Minderjährige, Theilungsverklagte, vertreten durch den Advocat-Anwalt Justizrath Diderichs - und auf Anstehen der vorbenannten Interessenten wird der unterzeichnete Notar auf den Grund zweier Urtheile des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 22. Juni und 5. Dezember 1835 folgende den Partheien gemeinschaftlich zugehörige Immobilien öffentlich zum Verkaufe aussetzen, nämlich: das in der Sammtgemeinde Mettmann gelegene Gut genannt Großkrumbach, bestehend in Gebäuden, Hofraum, Baumhof, Garten, Teichen, Wiesen und Ackerland, im Ganzen 82 Morgen 175 Ruthen 10 Fuß Preuß. Maaßes haltend, nebst einem Stücke Busch von circa 4 Morgen, alles zusammen taxirt zu 6045 Thlr. 14 Sgr. 6 Pf. Der Verkauf findet Statt Mittwoche den ersten Juni d. J. Nachmittags 2 Uhr, im Neuenhof zu Mettmann beim Wirthe Peter Erbach. Die nähere Beschreibung und Taxe der Immobilien, so wie die Verkaufs-Bedingungen liegen bei dem Unterzeichneten zur Einsicht offen.

Mettmann, den 20. März 1836
Der Notar: C. P. Degreck
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  #33  
Alt 08.04.2010, 21:04
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Standard Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf 1839

April 1829

Unter den Gestorbenen befand sich zu Mettmann eine Wittwe Schmidt, welche das 92ste Jahr erreicht hatte und 3 Töchter, 8 Enkel und 7 Urenkel hinterließ.
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  #34  
Alt 09.04.2010, 15:26
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Standard Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf 1828

Auf den Antrag des zu Elberfeld wohnenden Rentners Herrn Peter Dewerth, extrahirenden Gläubigers, gegen die Erben des verstorbenen Ackermannes Peter Schlechtendahl, namentlich; die Ehe- und Ackersleute Peter Hugenbruch, und Maria Christina Bollenberg, im Höfchen, Gemeinde Haan - 2) die großjährigen Kinder der verstorbenen Eheleute Wilhelm Hons, und Anna Christina Bollenberg, Peter Wilhelm und Friedrich Hons, sämmtlich Ackersleute zu Brückenhaus, Gemeinde Obmettmann; - 3) den Heinrich Keusenhoff, Ackersmann, im Bracken, Gemeinde Grüthen, Namens seiner Ehefrau Maria Gertrud Bollenberg; - 4) die Eheleute Peter Cürten, Sattler, und Maria Catharina Bollenberg, zu Hammerstein, Gem. Düssel; - 5) die Ehe- und Ackersleute Abraham Paffrath und Sibilla Bollenberg, am Tummelhause, Gem. Gräfrath; - 6) den Wilhelm Kratz, Müller in Obgrüthen, Gem. Haan; - 7) den Abraham Kratz, Müller am Heidberge, Gem. Haan; 8) die Eheleute Johann Lohoff, Wirth und Anna Gertrud Schlechtendahl, am Neuenhaus, Gem. Haan; - 9) die Johanna Maria Schlechtendahl, Wittwe von Gottfried Marcus, Ackersfrau, zu Ellscheid, Gem. Haan, für sich und als natürliche Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder, Friedrich und Helena Marcus; - 10) den Wilhelm Schlechtendahl, Ackersmann, am Neuenhof, Gem. Haan; - 11) den Adolph Schlechtendahl, Oekonomieverwalter zu Luntenbeck, Gem. Sonnborn; - 12) den Peter Steinberg, ohne Gewerb, zu Kneteisen, Gem. Haan, und 13) den Hermann Steinberg, ohne Gewerb, in der Rohrsmühle, Gem. Unterbach wohnhaft, sollen nachstehend beschriebene, früherhin von den vorgenannten Schuldnern, gegenwärtig aber 1) von der Catharina Appel, Wittwe von Abraham Lieder, Ackerwirthin, zu Kneteisen, 2) der Catharina vom Dorp, Wittwe von Wilh. Steinberg, gegenwärtig in der Grotenbeck, Gem. Sonnborn und 3) den Peter Steinberg, Ackersmann, auf'm Kamp, in der Gem. Haan wohnhaft, als Drittbesitzern benutzte, zu Kneteisen, in der Gemeinde Haan, Gerichtsbezirk Mettmann, Kreis Elberfeld gelegene, und in der Grundsteuer für das laufende Jahr zu 58 Thaler 2 Sgr. und 10 Pf. veranschlagte Immobilien:
I. Ein Wohnhaus, bezeichnet mit Nr. 16, nebst Pferdestall, Scheune und Backhaus, ferner, 1) einen Morgen Garten und Hofraum; 2) 11 Morgen 41 Ruthen Ackerland, am Hofe gelegen, und von dem Kamperfelde, und Casparsland begrenzt; 3) 1 Morgen 63 Ruthen zwischen den Ländereien des Abraham Grotenbeck, und dem Bergerbusche; 4) 13 Morgen 114 Ruthen Ackerland am Hofe, zwischen dem Bellekauler Garten, und dem Wiedenhofer Land gelegen; 5) ein Morgen Wiese von eigenem Lande umgeben; 6) 2 Morgen 102 Ruthen Wiese an dem Itterbache, von den Bellekauler Bänden, und dem Itterbusche umgeben; 7) 6 Morgen 19 Ruthen Buchenhochwald und Strauchgewächs, ringsum von eigenem Lande begrenzt. Vorbemeldetes Haus wird von dem Isaac Hensen und Peter Klein, die Grundstücke aber werden von Peter Steinberg pachtweise benutzt.
II. Ein Wohnhaus, bezeichnet mit Nr. 17 nebst Scheune, Stallungen und Backhaus, ferner 1) ein Morgen 79 Ruthen Garten, und Baumgarten von eigenem Lande und jenem des Sonnenschein umgeben; 2) 15 Morgen 137 Ruthen Ackerland, begrenzt von der Bellekauler-Straße und wie vorhin; 3) 11 Morgen 76 Ruthen Ackerland, an das Heidbergerland, und wie vorhin angränzend; 4) 2 Morgen 140 1/2 Ruthen Wiesen am Busch gelegen, und ringsum von eigenem Busche begrenzt; 5) 6 Morgen 31 Ruthen Buchenhochwald, und Busch von den eigenen Bänden, dem Heidbergerbusche, und dem Bellekauler Lande umgeben,
Dienstag den 3. März 1829, Vormittags 10 Uhr, in dem gewöhnlichen Sitzungslokal des Königl. Friedensgerichts zu Mettmann, bei Wittwe Scheffen Haugh, zuerst in zwei Abtheilungen, jede für das von dem Extrahenten geschehene Erstgebot von 500 Thaler, sodann im Ganzen, öffentlich zum Verkaufe ausgestellt, und dem Meistbietenden zugeschlagen werden.
Die Auszüge der Steuer- und Mutterrolle, so wie die Kaufbedingungen sind auf der hiesigen Gerichtsschreiberei einzusehen.

Mettmann, den 12. November 1828
Der Friedensrichter: Martin
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  #35  
Alt 09.04.2010, 18:50
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Standard Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf 1828

Auf den Antrag des Herrn Gerhard Schumacher, Privatmann in Elberfeld, Bevollmächtigter des auch allda wohnenden Rentners Herrn Peter Caspar Uellenberg, welcher seinen Wohnsitz in dem Gasthause bei Erben Kürten allhier wählte, extrahirender Gläubiger;
wider die Wittib des verlebten Ackersmannes Anton Marsbach, Anna Maria, geborene Holthausen, jetzt verehelicht mit dem Wirth Franz Lampenscherff, zu Benrath, Schuldnerin, soll am 1. Dezember dieses Jahres, Nachmittags 2 Uhr, das in der Gemeinde Hilden, Bürgermeisterei Benrath, Landkreis Düsseldorf, gelegene Gut, Grosenholz genannt, in der öffentlichen Sitzung des Friedensgerichts, im Hause der Erben Kürten allhier, erst parzellenweise und nachher im Ganzen, für die von dem Gläubiger gemachten bei den Parzellen unten bemerkten Erstgebote, öffentlich ausgestellt und dem Meistbietenden zugeschlagen werden.
Das zu verkaufende Gut besteht:
a) in einem zweistöckigen von Holz aufgeführten, theils mit Steinen, theils mit Lehm ausgefachten, mit Dachziegeln gedeckten Wohnhause, sammt angebautem ebenfalls mit Dachziegeln gedecktem Viehstalle; - das Haus hat 15 Fenster, und wird nebst dem Stalle von Franz Peter Krey, Tagelöhner, und dem Ackersmann Michael Ditz, bewohnt und benutzt; - b) einem frei stehenden, in Holz aufgeführten, mit Lehm ausgefachten und Dachziegeln gedeckten Nebenhause, welches 3 Fenster hat, und vom Tagelöhner Jakob Schlebusch pachtweise bewohnt wird; beide Häuser haben einen besondern Eingang, und sind von eigenem Grunde begrenzt; - c) ein einem auf vorangegebene Art gebauten, und mit Dachziegeln gedeckten Stalle und Backhause, welche ein und anderes Franz Peter Krey als Pächter benutzt; - d) in einer hinter dem Hause gelegenen, wie schon angegebenen aufgebauten, mit Dachziegeln gedeckten Scheune, sammt angebautem Strauschoppen, vom Ackersmann Michael Ditz und Franz Peter Krey miethweise benutzt; - e) in einem Hof und Gartenplatz mit Weiern, groß 1 Morgen 40 Ruthen, grenzend an Peter Schmitz, den Fuhrweg und eigene Gründe; wird von den genannten Pächtern Ditz, Krey und Schlebusch benutzt; das Erstgebot für vorangeführten Parzellen beträgt 600 Berliner Thaler; f) in einer Ackerparzelle am Hofe gelegen anschießend an die Hildener Straße, eigene Gründe, und verschiedene andere, groß 18 Morgen an Ditz verpachtet; Erstgebot 150 Thaler; - g) in einer Parzelle, groß 34 Morgen anschießend wie vor, und an Kortens Land, benutzt, wie vorige; Erstgebot 100 Thaler; - h) in einer dito 16 Morgen 51 Ruthen groß, anschießend und verpachtet wie vorige; Erstgebot 50 Thaler; - i) in einer Wiese 2 Morgen 128 Ruthen groß, Wüstenhof genannt, anschießend an die Hildener Chaussee und Vogelsangs Wiese, verpachtet an Krey und Ditz; Erstgebot 50 Thaler; k) in einer dito, die Pferdswiese genannt, groß 2 Morgen 50 Ruthen, anschießend an Peter Posberg, benutzt von Franz Peter Krey; Erstgebot 50 Thaler; - l) in einer dito Schmalenbanden, 1 Morgen 112 Ruthen, anschießend an Volmer zu Kniphaus, benutzt wie vor und von Schlebusch; Erstgebot 20 Thaler; - m) in einer Wiese, große Pferdeweide genannt, 2 Morgen 20 Ruthen groß, anschießend an den Busch des Herrn Clouth und einige andere; Erstgebot 20 Thaler; - n) in einer dito, das Kirchenblech genannt, 1 Morgen 110 Ruthen groß, anschießend an Peter Hackland und den Eselsbach, benutzt von Krey; Erstgebot 20 Thaler; - o) in einer dito, der krummen Banden genannt, anschießend an Peter Büll und den Eselsbach, groß 3 Morgen 110 Ruthen, verpachtet an Ditz und Krey; Erstgebot 50 Thaler; - p) in einer dito, neben dieser, sechs Morgen genannt, begrenzt von eigenen Gründen, dem Eselsbach, und einigen Anderen; Erstgebot 50 Thaler; benutzt von der Schuldnerin; - q) in einem Busche, Latzenbusch genannt, groß 8 Morgen 112 Ruthen, anschießend an Gottfried Emmerich, Herrn Clouth und eigene Gründe, benutzt von der Schuldnerin; - r) in einem dito, Uellert genannt, groß 2 Morgen, anschießend an Peter Hackland, Wülfings Garten und eigene Gründe, benutzt von der Schuldnerin; Erstgebot für vorige 100 Thaler, für diese 20 Thaler; - s) in einem dito, am Kellerthor, längst Mosebach Heidbusch und Leimberg, benutzt von der Schuldnerin; Erstgebot 3 Thaler; - t) in einem dito, Wüsthof genannt, groß 2 Morgen 105 Ruthen an Vogelsang und Rauen anschießend, benutzt wie vor; Erstgebot 15 Thaler; - u) in einem Heidbusch, 21 Morgen 100 Ruthen groß, anschießend an das Eigenthum des Leimberg am Kellerthor und eigene Gründe, benutzt wie vor; Erstgebot 20 Thaler; - v) in einer Busch-Parzelle von der Sonder Gemark, circa 6 Morgen groß, im Zuschlag genannt, anschießend an Heinrich Vogelsang und Hassel, benutzt wie vor; Erstgebot 4 Thaler; - w) in einer dito daselbst, 12 Morgen groß, benutzt und begrenzt wie vorige; Erstgebot 4 Thaler; - x) in einer Wiese, 3 Morgen groß, gelegen, begrenzt und benutzt wie vor; Erstgebot 4 Thaler; - y) in einer Parzelle im Biesenbusch, circa 7 Morgen, angrenzend an Herrn Theodor Bongard und Wilhelm Rauenhoff, benutzt wie vorige; Erstgebot 4 Thaler; - z) in einer dito, im Hämmelster Busch, circa 2 Morgen, begrenzt und benutzt wie vorige; Erstgebot 4 Thaler; - sz) in einem Heidbusch, Mühlenwinkel genannt, 1 Morgen groß, begrenzt und benutzt wie voriger; Erstgebot 4 Thaler; - tz) in einer Wiese, Barsch genannt, 4 Morgen groß, anschießend an Erben Peter Volmer und den Eselsbach, benutzt wie vorige; Erstgebot 4 Thaler.
Der beglaubigte Auszug aus der Steuerrolle, ausweis welchen das gedachte Gut in der diesjährigen Grundsteuer zu 48 Thaler 15 Groschen und 11 Pf. quotirt ist, und die Kaufbedingungen liegen in der Gerichtsschreiberei allhier zur Einsicht offen.

Gerresheim, den 3. August 1829
Der Friedensrichter: von Pranghe
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  #36  
Alt 09.04.2010, 19:16
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Auf den Antrag des zu Elberfeld wohnenden Rentners Johann Jakob Schlösser, extrahirenden Gläubigers, gegen: 1) die Wittwe des Ackersmanns Johann Peter Krieckhaus, Irmgard Gertraud geborne Bruckhaus, ohne Gewerbe, zu Hoxschmalt, Bürgermeisterei Mettmann - 2) die Eheleute Heinrich Ritterskamp, Weber, und Wilhelmina Krieckhaus, im Siepen daselbst - 3) die Eheleute Heinrich Speck, Fabrikant, und Anna Catharina Krieckhaus, zu Kaiserswerth - 4) den Wilhelm Krieckhaus, Sattler, in Düsseldorf - 5) die Maria Christina Krieckhaus, ohne Gewerbe, in Kaiserswerth - 6) den Gottfried Krieckhaus, Schulamts-Candidat zu Meurs - 7) die emanzipirten Minorennen Carl Krieckhaus, Gerber in Viersen und Louise Krieckhaus, ohne Gewerbe, zu Kaiserswerth, in Zustand ihrer Kuratoren Friedrich Wilhelm Bruckhaus, Ackersmann, im Rosendahl, und Peter Benninghofen, zu Diepensiepen, beide in der Bürgermeisterei Hubbelrath wohnhaft, sollen nachverzeichnete, den vorgenannten Schuldnern zugehörige, in der Gemeinde und Bürgermeisterei Mettmann, Kreis Elberfeld gelegene, und in der Grundsteuer für 1829 mit Einschluß des Gutes Höltershoff zu 90 Thlr. 11 Sgr. 7 Pf. veranschlagte Immobilien, nämlich:
I. Das Gut Hoxschmalt oder Hoxhoff genannt, bestehend:
1) in einem Wohnhause, bezeichnet mit Nr. 39, nebst Stallungen, Scheune, Backhause, Garten und Baumhof, groß zwei Morgen fünfzig Ruthen; - 2) in 47 Morgen Ackerland am Hofe gelegen, und von den zum Gute Höltersschmalt gehörigen Ländereien begränzt; - 3) in drei Morgen Ackerland, genannt Hoxhornsches, von den vorerwähnten Gründen und denjenigen, welche zu Benninghofen gehören, umgeben; - 4) in einem Morgen 73 Ruthen Wiesen, die untere Hälfte des vormaligen Teiches, dessen andere Hälfte zu dem Hölstershofe gehört; - 5) in 4 Morgen Busch, die Hälfte des in der Hundsklippe zwischen dem Düsselbach und Goldbergerbusche gelegenen Waldes; - diese Immobilien werden von dem Ackersmann Wilhelm Nußbaum benutzt, und sind nach dessen Angabe demselben noch auf zwei Jahre verpachtet.
II. Das Gut Beusenhoff oder Beusenschmalt, enthaltend:
1) eine Sohlstätte, mit Hofraum - (ohne Gebäude) Garten und einem kleinen Weier, 2 Morgen groß; - 2) 27 Morgen Ackerland, von den zum Korreshofe, und zum Benninghofer Gute zugehörigen Ländereien begränzt; - 3) zwei Morgen Wiesen, begränzt wie zuvor, und einem acht Fuß breiten Raume, welcher zum Fahrwege benutzt wird. - Dieses Gut ist bisher von den Schuldnern selbst benutzt
Mittwoch den vierzehnten Oktober laufenden Jahrs, Vormittags 10 Uhr, in dem gewöhnlichen Gerichtssitzungslokal, in der Behausung der Wittwe Scheffen Haugh, zu Mettmann, und zwar die Immobilien unter I. für das vom Extrahenten gemachte Erstgebot von 2000 Thlr., sodann diejenigen unter II. für das von demselben gemachte Erstgebot von 1000 Thlr., öffentlich zum Verkaufe ausgestellt, und dem Meistbietenden zugeschlagen werden.
Die Auszüge der Steuer- und Mutterrolle, so wie die Kaufbedingungen sind auf hiesiger Gerichtsschreiberei einzusehen.

Mettmann, den 22. Juni 1829
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