Jahr, aus dem der Begriff stammt: um 1700
Region, aus der der Begriff stammt: Norddeutschland
Region, aus der der Begriff stammt: Norddeutschland
Hallo zusammen,
in mehreren meiner Dokumente wird in der Schlussformel die Formulierung „Zu mehrer Beglaubigung“ benutzt:
[…] Zu mehrer Beglaubigung ist dieses von denen adhibirten so der Section beygewohnet unterschrieben […]
Wie auch in vielen Anderen:
https://books.google.de/books?id=J6ZAAAAAcAAJ&pg=PA1391&lpg=PA1391&dq=%22m ehrer+beglaubigung%22&source=bl&ots=v4bEtBjvl2&sig =w9MGGsQy-TMmVVpm7B4PNAzBuWw&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjQpIDh0bz cAhXEfFAKHbwPC34Q6AEwAnoECAIQAQ#v=onepage&q=%22meh rer%20beglaubigung%22&f=false
https://books.google.de/books?id=kqwAAAAAcAAJ&pg=PA51&lpg=PA51&dq=%22mehre r+beglaubigung%22&source=bl&ots=Qc_WpR5j0S&sig=W4I 2x4EVxBcqeYLkhn3JCzYf6sc&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjQp IDh0bzcAhXEfFAKHbwPC34Q6AEwBHoECAUQAQ#v=onepage&q= %22mehrer%20beglaubigung%22&f=false
Ich hatte eigentlich nie darüber nachgedacht, irgendwie hatte ich mir nie die Frage gestellt was das eigentlich bedeuten soll. Im Sinne von „weiteren“, „darüber hinaus“ oder zur „ordentlichen“ bzw. „ordnungsgemäßen“???
Weiß es hier jemand genauer?
Mit dank im Voraus,
lg
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