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  #11  
Alt 23.12.2017, 16:48
JakobV JakobV ist offline
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Hallo,

Das HStAM weist nich auf eine spezielle Sperrfrist hin (https://landesarchiv.hessen.de/genea...snebenregister), d.h. gehe ich davon aus, dass auch dabei die Schutzfrist für die Sterberegister nach 30 Jahre endet.

Aber ist jetzt mir ferner aufgefallen, dass die Sterbenebenregister von Niederreifenberg komplett sogar bis 1971 (!) einsehbar sind :

https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/...ailid=v2000220

Ist vielleicht eine weitgehende Online-Stellung einiger Unterlagen unterwegs? Naja, das wäre bestimmt ein tolles Weihnachtsgeschenk.

MfG
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  #12  
Alt 23.12.2017, 17:49
salami salami ist offline
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Beiträge: 677
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Hallo,

für die im Internet zugänglichen Register des Personenstandsarchivs Hessen gilt (in Absprache mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten) abweichend von den allgemein bekannten Fristen folgende Regelung:

Geburten: 110 Jahre
Heiraten: 84 Jahre
Sterbefälle: 60 Jahre

Zu den Gründen siehe diese PDF-Datei auf Seite 18-22.

Urkunden aus Büchern, die sich schon im Personenstandsarchiv befinden (mit den bekannten Fristen 110/80/30 Jahre), aber noch nicht im Internet zugänglich sind, können per Email vom Personenstandsarchiv bestellt werden.
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  #13  
Alt 24.12.2017, 00:01
JakobV JakobV ist offline
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Hallo,

Vielen Dank für die Antwort. Die Strategie des HStAM ist endlich mir klar.

Gibt es aber vielleicht die Möglichkeit, dass die Regelung aktualisiert wurde? Zur Zeit sind einige neuere Sterberegister des Hochtaunuskreises frei zugänglich: neben Niederreifenberg sind z. B. das Sterbenebenregister Reifenberg 1972 und Schmitten im Taunus 1979 online (http://www.lagis-hessen.de/de/subjec...eit0:1970-1979). Natürlich frage ich mich, ob dieses ein Fehler des HStAM sein könnte.
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  #14  
Alt 24.12.2017, 00:24
salami salami ist offline
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Beiträge: 677
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Zitat:
Zitat von JakobV Beitrag anzeigen
Zur Zeit sind einige neuere Sterberegister des Hochtaunuskreises frei zugänglich: neben Niederreifenberg sind z. B. das Sterbenebenregister Reifenberg 1972 und Schmitten im Taunus 1979 online (http://www.lagis-hessen.de/de/subjec...eit0:1970-1979). Natürlich frage ich mich, ob dieses ein Fehler des HStAM sein könnte.
Meines Erachtens handelt es sich dabei um Versehen.
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  #15  
Alt 24.12.2017, 08:58
Benutzerbild von Horst von Linie 1
Horst von Linie 1 Horst von Linie 1 ist offline
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Beiträge: 19.486
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Zitat:
Zitat von salami Beitrag anzeigen
Meines Erachtens handelt es sich dabei um Versehen.
Daher nichts wie schnell herunterladen. Sonst ist da online in den nächsten zwanzig Jahren Schicht im Schacht.
Und natürlich vielen Dank für die Hinweise auf diese Exoten!
__________________
Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

Und zum Schluss:
Freundliche Grüße.
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  #16  
Alt 27.01.2018, 01:27
Valentin1871
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Zitat:
Zitat von salami Beitrag anzeigen
für die im Internet zugänglichen Register des Personenstandsarchivs Hessen gilt (in Absprache mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten) abweichend von den allgemein bekannten Fristen folgende Regelung:

Geburten: 110 Jahre
Heiraten: 84 Jahre
Sterbefälle: 60 Jahre

Zu den Gründen siehe diese PDF-Datei auf Seite 18-22.

Urkunden aus Büchern, die sich schon im Personenstandsarchiv befinden (mit den bekannten Fristen 110/80/30 Jahre), aber noch nicht im Internet zugänglich sind, können per Email vom Personenstandsarchiv bestellt werden.
Reichlich spät, aber ich sage noch Danke für die Aufklärung!
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kassel , sterbeurkunde , wiesbaden

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