Antrag auf Fristverkürzung

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  • Zetteltante
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2009
    • 615

    Antrag auf Fristverkürzung

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1952
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Berlin
    Konfession der gesuchten Person(en):
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):


    Hallo zusammen,

    ich möchte gerne beim Standesamt einen Antrag auf Fristverkürzung stellen.

    Es geht um eine Heiratsurkunde plus Sammelakte aus dem Jahre 1952.

    Beide Ehepartner sind vor mehr als 30 Jahren verstorben. Die Sterbeurkunden hierzu liegen mir vor.

    Vielleicht habt Ihr bereits Erfahrungen damit gesammelt und wisst, wie ich am besten vorgehen sollte. Und vor allem, ob ich dies auch per Email erledigen kann.

    Viele Grüße

    Zetteltante
  • Martina Rohde
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2012
    • 4247

    #2
    Wirklich Erfahrung habe ich damit noch nicht. Aber eigentlich bräuchtest du nur mit den Sterbeurkunden zum Standesamt gehen und dort um die Heiratsurkunde bitten.

    Martina

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    • renatehelene
      • 16.01.2010
      • 1983

      #3
      Guten Abend,

      aber dazu muß man dann auch wissen, wo sie geheiratet haben, denn der
      Sterbeort (StA) muß nicht dringend auch der Heiratsort (StA) sein oder liege
      ich da falsch!?

      Kommentar

      • Zetteltante
        Erfahrener Benutzer
        • 02.11.2009
        • 615

        #4
        Standesamt und Urkundennummer sind bekannt. Steht auf beiden Sterbeurkunden.
        Zum Standesamt gehen fällt leider aus. Ich wohne im Rheinland. Deshalb hätte ich es gerne per Email angefordert. Mich hätte interessiert, ob es ein Formular hierfür gibt.

        Dann werde ich es wohl per Post probieren und die Kopien der Sterbeurkunden beifügen.

        Zetteltante

        Kommentar

        • ReReBe
          Erfahrener Benutzer
          • 22.10.2016
          • 2540

          #5
          Hallo,

          vielleicht geht es ja doch per email, schau mal hier: http://www.berlin.de/standesamt/

          Viel Erfolg.
          Reiner

          Kommentar

          • jgr93
            Benutzer
            • 05.03.2018
            • 32

            #6
            Formloses Anschreiben per Email geht in der Regel bei Berliner Standesämtern ganz gut, meiner Erfahrung nach. Einfach mal probieren. Scans aber unbedingt anhängen, und auch einen Scan des Personalausweises bzw. des Reisepasses.

            Kommentar

            • Zetteltante
              Erfahrener Benutzer
              • 02.11.2009
              • 615

              #7
              Hallo jgr93,



              das formlose Anschreiben per Email hat funktioniert.



              Ich hatte erst nur angefragt, wie sie es gerne hätten. Die Antwort folgte nach 3 Monaten: Da keine Namensgleichheit besteht, bitte Nachweise zuschicken.



              Viele Grüße,
              Zetteltante

              Kommentar

              • Martina Rohde
                Erfahrener Benutzer
                • 13.04.2012
                • 4247

                #8
                Da die Personen länger als 30 Jahre tot sind fallen sie aus dem Datenschutz raus, ein Nachweis der Verwandtschaft ist nicht mehr nötig....
                Wissen anscheinend die Standesbeamten nicht.

                Kommentar

                • Opa98
                  Erfahrener Benutzer
                  • 26.04.2017
                  • 1120

                  #9
                  Martina das ist nur halb richtig. Verstorbene fallen nach 30 Jahren aus dem datenschutz und die Schutzfristverkürzung ist nur dann möglich, wenn alle Beteiligten, bei Ehen also die Ehepartner, nachweislich bereits 30 Jahre verstorben sind. Auch hier ist dies strittig gesehen. Ich hatte schon erlebnisse in denen die in randbemerkungen erwähnten Kinder zu dem Beteiligtenkreis hinzugezählt wurden.

                  Siehe hierzu paragraph 62 Absatz 2 Satz 2 und 3 Personenstandsgesetz. Dort sind Beteiligte die Ehegatten und die müssen seit 30 Jahren tot sein. Im teleologischen Schluss muss man dazu kommen, dass diese Feststellung nur unter Vorbringen der entsprechenden Nachweise möglich ist.
                  LG

                  Alex
                  Zuletzt geändert von Opa98; 08.09.2018, 21:13.
                  ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
                  Guiseppe Mazzini

                  Kommentar

                  • Martina Rohde
                    Erfahrener Benutzer
                    • 13.04.2012
                    • 4247

                    #10
                    "Beide Ehepartner sind vor mehr als 30 Jahren verstorben. Die Sterbeurkunden hierzu liegen mir vor."

                    Zitat aus dem ersten Post.

                    Kommentar

                    • Zetteltante
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.11.2009
                      • 615

                      #11
                      Da nur der Ehemann als verstorben auf der Heiratsurkunde stand, wurde von mir die zweite Sterbeurkunde angefordert. Und tatsächlich sollte ich fälschlicherweise das Verwandtschaftsverhältnis darlegen.

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                      • * felizitas *
                        Erfahrener Benutzer
                        • 21.08.2011
                        • 1108

                        #12
                        Re: aus dem Datenschutz raus

                        Hi, Martina,

                        Zitat von Martina Rohde Beitrag anzeigen
                        Da die Personen länger als 30 Jahre tot sind fallen sie aus dem Datenschutz raus
                        Die Frist von 30 Jahren gilt für die Sterbeurkunde.

                        Das Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister hat meines Wissens eine Frist von 80 Jahren; sprich diese Urkunde würde normaler Weise erst 2032 frei.

                        - Kennst Du eventuell einen direkten Nachfahren, der die Urkunde eventuell für Dich anfordern könnte?

                        Viele Grüße von der Spree

                        * felizitas *
                        Abram|Behrendt|Brodoel|Bröcker|Bröker|Brügmann|Fen tsch|Gauer|Gersch|Giersch|Gronowski|
                        Haase|Hase|Halweg|Hehmke|Hoppe|Janke|Karnowski|Kor th|Koz|Latzke|Maltich|Maltych|Mittelstädt|
                        Moldenhauer|Musiol|Musolf|Musolph|Muzolf|Muzlof|Pa gel|Persicke|Persike|Podgorska|Redmann|Reinke|
                        Remus|Rhode|Risop|Schulz|Schepler|Szepler|Schwemin |Schweminski|Semrau|Slomski|Steinborn|
                        Stoltmann|Thiede|Tid|Tiede|Tyde|Theil|Tuschik|Wies e|Wilczynski|Will

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                        • OliverS
                          Erfahrener Benutzer
                          • 27.07.2014
                          • 2938

                          #13
                          Zitat von * felizitas * Beitrag anzeigen
                          Hi, Martina,

                          Die Frist von 30 Jahren gilt für die Sterbeurkunde.

                          Das Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister hat meines Wissens eine Frist von 80 Jahren; sprich diese Urkunde würde normaler Weise erst 2032 frei.

                          felizitas, wenn alle jeweils Beteidigten 30 Jahre Tot sind, nachweislich, gilt das dann für alles. Dann ist es auch für Geburts- und Eheurkunden.
                          ->



                          § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht


                          (3) Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind;
                          Beteiligte sind:
                          beim Geburtenregister die Eltern und das Kind,

                          beim Eheregister die Ehegatten

                          ..beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.
                          Zuletzt geändert von OliverS; 12.09.2018, 19:35.
                          Dauersuchen:

                          1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                          2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                          3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

                          Kommentar

                          • * felizitas *
                            Erfahrener Benutzer
                            • 21.08.2011
                            • 1108

                            #14
                            Re: Fristen Personenstandsgesetzt

                            Hi, OliverS,

                            Zitat von OliverS Beitrag anzeigen


                            (3) Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind;
                            Beteiligte sind:
                            beim Geburtenregister die Eltern und das Kind,

                            beim Eheregister die Ehegatten

                            ..beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.
                            - Was ist mit Randnotizen zur Geburt von Kindern, wie von Opa98 bereits erwähnt? Im Grund müsste sich die Frist, wenn die Geburt eines Kindes auf der Heiratsurkunde beurkundet wurde, sogar auf 110 Jahre verlängern?

                            Viele Grüße

                            * felizitas *
                            Abram|Behrendt|Brodoel|Bröcker|Bröker|Brügmann|Fen tsch|Gauer|Gersch|Giersch|Gronowski|
                            Haase|Hase|Halweg|Hehmke|Hoppe|Janke|Karnowski|Kor th|Koz|Latzke|Maltich|Maltych|Mittelstädt|
                            Moldenhauer|Musiol|Musolf|Musolph|Muzolf|Muzlof|Pa gel|Persicke|Persike|Podgorska|Redmann|Reinke|
                            Remus|Rhode|Risop|Schulz|Schepler|Szepler|Schwemin |Schweminski|Semrau|Slomski|Steinborn|
                            Stoltmann|Thiede|Tid|Tiede|Tyde|Theil|Tuschik|Wies e|Wilczynski|Will

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                            • OliverS
                              Erfahrener Benutzer
                              • 27.07.2014
                              • 2938

                              #15
                              nein, die Diskussion gab es schon mal. Da steht deutlich sogar "wer" für die Frist zählt im Gesetz.
                              Die 110 Jahre gelten für die Geburtsurkunde, nicht für die Person an sich.

                              Also Randnotizen zählen gar nicht bei der Bewertung der Frist und die Urkunde an sich ist nach tot der Beteidigten somit frei.
                              Aber erzähl das mal 'nem Beamten. Da musst schon die Gesetze zitieren und hart bleiben.
                              Zuletzt geändert von OliverS; 12.09.2018, 19:38.
                              Dauersuchen:

                              1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                              2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                              3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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