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  • familienforscher16
    Benutzer
    • 11.04.2011
    • 11

    #2
    Übersetzung

    Hallo!

    Ich habe dir den ersten teil übersetzt, jedenfall das was ich lesen konnte. Weiter bin ich noch nicht gekommen, muss gleich noch weg.

    (Überschrift ?????)

    Verhandelt, Hedebark(?) den 16ten, geschrieben den Sechzehnten Februar
    1800 Acht und dreißig (1838), Morgens Neun Uhr

    Vor dem Unterzeichneten ????? ????? un Notar erschienen heute:
    1: der ????? Caspar Pieper
    2: der Maurer Anton Becker
    beide von Siedlinghausen (?)

    Weiter bin ich noch nicht, wenn ich schaffe mach ich später noch etwas weiter. Ich hoffe ich konnte dir jedenfalls schonmal ein bischen helfen.

    Liebe Grüße

    familienforscher16

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    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11784

      #3
      Nachstehender Kaufkontrakt
      wörtlich also lautend:

      Verhandelt, Hedebach den 16ten, geschrieben den Sechzehnten Februar
      1800 Acht und dreißig (1838), Morgens Neun Uhr

      Vor dem Unterzeichneten Justiz Kommissar und Notar erschienen heute:
      1: der Handelsmann Caspar Pieper
      2: der Maurer Anton Becker
      beide von Siedlinghausen
      Comparenten sind dem Notar von Person bekannt, sie
      sind auch auf gegebene Versicherung völlig dispositionsfähig.
      Dieselben haben folgenden Kauf- resp. Verkaufskontrakt
      rechtlich und wohlbedächtig unter sich abgeschloßen:


      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • Franjo62
        Erfahrener Benutzer
        • 09.03.2008
        • 364

        #4
        Der Handelsmann Caspar Pieper verkauft erbe und
        eigentheilig _______ und in kroglt den ihr
        zugehörigen Haushofraum und dem daru__ ____
        Hofeh__u_ - Schmiedeshaus genannt- sub Flur IV. No 21.
        der Sid______ Siedlinghausen groß __ ___ 60 Fuß
        an den Maurer Anton Becker für den vereinbarte Preise
        _______ ____reis ad 300 r t Cour geschrieben Drei
        Hundert Thaler Cour.

        Der __ulirte Kaufpreis wird nicht ganz bezahle soll
        vielmehr gegen Fün_ Prozent Zinsen davon beleiben

        ein Versuch von mir
        Zuletzt geändert von Franjo62; 22.04.2011, 19:34.

        Kommentar

        • Kurt Theis
          Erfahrener Benutzer
          • 21.03.2008
          • 473

          #5
          Hallo Franjo,

          Bereits zweiml habe ich den gesamten Vertragstext eingegeben, ist aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht übermittelt worden.

          Hier meine Leseversion von Blatt I:

          Besitztitel für den Maurer Anton Becker in Siedlingshausen, eingetragen Bd II, Blatt 91 des Hypothekenbuches für Siedlingshausen laut angesiegeltem Hypothekenkauf.

          Berste Grüße

          Kurt Theis

          Kommentar

          • Kurt Theis
            Erfahrener Benutzer
            • 21.03.2008
            • 473

            #6
            Hallo Franjo,

            Blatt II hat Henrywilh bereits richtig widergegeben.

            Beste Grüße

            Kurt Theis

            Kommentar

            • Kurt Theis
              Erfahrener Benutzer
              • 21.03.2008
              • 473

              #7
              Hallo Franjo,

              Hier meine Leseversion von Blatt III:
              I
              Der Handelsmann Caspar Pieper verkauft erb - und eigentümlich hierdurch und kraft dieses den ihm zugehörigen Hausgassraum mit dem daran gesestehenden Wohnhaus - Scmiede`s Haus genannt - unter Flur IV, Nr. 41 der Katastralgemeinde Siedlingshausen, groß 22 Ruthen, 60 Fuß, an den Maurer Anton Becker für den vereinbarlich angesetzten Kaufpreis zu 300 Thalern - und geschrieben: dreihundert Thaler cour. (= Courant = umlaufende Währung).
              II
              DEer stipulierte (= vereinbarte ) Kaufpreis wird nicht gleich bezahlt, soll vielmehr gegen 5% Zinsen stehen bleiben.

              Beste Grüße

              Kurt Theis

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              • Friederike
                Erfahrener Benutzer
                • 04.01.2010
                • 7850

                #8
                Zitat von Kurt Theis Beitrag anzeigen
                Bereits zweiml habe ich den gesamten Vertragstext eingegeben, ist aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht übermittelt worden.
                Hallo Kurt,

                wenn Du bei Deiner Anmeldung ins Forum das Häkchen setzt
                bei " angemeldet bleiben " , sollte das nicht mehr passieren.
                Viele Grüße
                Friederike
                ______________________________________________
                Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
                Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
                __________________________________________________ ____

                Kommentar

                • Kurt Theis
                  Erfahrener Benutzer
                  • 21.03.2008
                  • 473

                  #9
                  Hallo Franjo,

                  Hier meine Version zu Blatt IV:

                  Diese Zinsen müssen jährlich den 1. Mai, also im ganzen mit 15 Thalern cour. - geschrieben: fünfzehn Thaler courant - bar an den Verkäufer bezahlt werden. Dem Ankäufer wird übrigens zugebilligt, in jährlichen Abschlagszahlungen jedesmal 5 Thaler cour. - geschrieben: fünf Thaler courant - den Kaufschilling abzutragen, wobe dann, wie sich von selbst versteht, die jedesmal vom ganzen Kaufschilling, respektive von den mit Rücksicht auf etwa erfolgte Abschlagszahlungen verbleibenden Kapitalreste die fünf Prozent Zinsen gleichzeitig zu entrichten sind.
                  Zur Sicherheit des Kaufschillings und der dafür stipulierten Zinsen gesteht übrigens das Verkaufsobjekt dem Verkäufer, und willigt der ASnkäufer ausdrücklich darin, dass dieser Kaufschilling nebst Zinsen auch die unter I bezeichneten Realitäten zu kaufen des Verkäufers hypothekarisch eingetragen werden.

                  Beste Grüße

                  Kurt Theis

                  Kommentar

                  • Kurt Theis
                    Erfahrener Benutzer
                    • 21.03.2008
                    • 473

                    #10
                    Hallo Franjo,

                    Hier meine Version von Blatt V:

                    III
                    Sollte der Ankäufer die gesetzten Terminalzahlungen nicht festhalten, ollte derselbe die jährlichen Zinsen nicht prompt bezahlen, so steht es dem Verkäufer frei, das ganze Kapital auf einmal vom Ankäufer zu fordern, der dann auch zur Zahlung verpflichtet ist.
                    Jedoch muss eine vierteljährliche Kündigung vorhergehen.
                    IV
                    Die Übergabe der verkauften Realitäten geschieht erst den 1. Mai - geschrieben: den ersten Mai 1838, Hindern bis dahin noch die Verkaufsobjekte Verpächter, dieses Pachtverhältnis aber mit dieser Zeit aufhört. (Verständlicher wäre: Die verkauften Objekte sind zur Zeit noch verpachtet, die Pacht endet vor dem 1. Mai)

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                    • Kurt Theis
                      Erfahrener Benutzer
                      • 21.03.2008
                      • 473

                      #11
                      Hallo Franjo,

                      Hier Blatt VI meiner Leseversion:

                      ...alle von den Verkaufsobjekten zu entrichtenden Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben allein tragen. Sonstige außerordentlichen Lasten und Abgaben lasten auf den Realitäten nicht, auch keine Hypotheken, in welcher Rücksicht, sowie für Eigentum der Verkäufer überall die Gewähr leistet.
                      V
                      Zwischen des Verkäufers Haus - Schäfers Haus - und dem heute verkauften - Schmiede`s Haus - befindet sichc e3ine Ein- und Ausfuhr nach schäfers Grashof hin, in einer Breits von 6 bis 7 Fuß. Diese Ein - und Ausfuhr verbleibt in der angegebenen Breite zum alleinigen und ausschließlichen Eigentum des Verkäufers. Der Ankäufer hat in dieser Rücksicht durchaus keine Ansprüche.

                      Beste Grüße

                      Kurt Theis

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                      • Kurt Theis
                        Erfahrener Benutzer
                        • 21.03.2008
                        • 473

                        #12
                        Hallo Franjo,

                        Hier meine Version zu Blatt VI:

                        Sollte der Ankäufer diese heute gekauften Realitäten wieder zum Verkauf aufzustellen sich geneigt fühlen. so soll in dieser Beziehung der Verkäufer das Vorkaufsrecht haben, er muss dann aber dasjenige höchste Gebot dem Ankäufer Becker bar zahlen, welches bei dem etwaigen Wiederverkauf herauskommt.

                        Der Käufer verzichtet aus fir Einrede der Verletzung über die Hälfte. Bekannt ist es demselben, dass, wenn sich die Kaufgegenstände (im Preis!) verdoppeln oder ein noch höherer Verkaufspreis angegeben oder versprochen werden, zu seinen Gunsten ein den Vertrag entkräftender Irrtum geschehe, er vermindert werden würde, dass sich hieraus die Einrede nähren würde, dass aber dieselbe durch verzichtleistung erlösche.

                        Beste Grüße

                        Kurt Theis

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                        • Kurt Theis
                          Erfahrener Benutzer
                          • 21.03.2008
                          • 473

                          #13
                          Hallo Franjo,

                          Hier meine Leseversion zu Blatt IIX:

                          Weiter haben die Vertrahenten (=Vertragsschließenden) nichts zu bestimmen. Die Kosten dieses Vertasges trägt jeder zur Hälfte. Um diese einmalige Instrumentsausfertigung wurde gebeten.

                          Selbst gelesen und unterschrieben und genehmigt Caspar Pieper
                          Selbst gelesen und genehmigt Anton Becker

                          Christian Mathias (?) als Zeufe ohne Pettschaft
                          Franz Theodor Hettich, königlicher Richter (?)
                          Amtskommissen und Boten im Bezirk des königlichen Oberlandgerichts um Ansberg

                          - Soweit der Kaufvertrag

                          Beste Grüße

                          Kurt Theis

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                          • Franjo62
                            Erfahrener Benutzer
                            • 09.03.2008
                            • 364

                            #14
                            Hallo
                            Ich möchte euch allen Danken!!! Ich schreibe meistens in Word und kopiere es dann rüber.(Einfingersuchsystem).
                            Mir ist aufgefallen, das die 9te Seite fehlte.
                            Könnt ihr mir diese auch noch übersetzen?
                            Mit bestem DANK und Grüße
                            Franjo
                            Angehängte Dateien
                            Zuletzt geändert von Franjo62; 02.05.2011, 19:29. Grund: Hochladen nicht geglückt

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                            • Franjo62
                              Erfahrener Benutzer
                              • 09.03.2008
                              • 364

                              #15
                              Hallo
                              da die angehängte Grafik zu groß war ist sie nicht übernommen worden.
                              Ich schiebe diese noch ein mal nach vorne und würde mich über eine Übersetzung freuen.
                              Frohen Muttertag und Grüße
                              Franjo

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