Text in Sütterlin

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  • Franjo62
    Erfahrener Benutzer
    • 09.03.2008
    • 364

    [gelöst] Text in Sütterlin

    Ich würde mich freuen wenn mir jemand diesen Text korrigieren könnte. Das Übersetzen ist schwerer als ich gedacht hatte.

    Der Kläger welcher unter Bezugnahme auf eine übergebene Handzeichnung nur
    Ver behaunptet, sein Haus nebß Hofraum von der Ehefrau Joseph
    Kraling vor ca 30 Jahren gekauft zu haben, trägt ___geud _ vor, daß der Verklagte
    seitz seiner _________ nicht nur seine Rechte _unrenm eins seine ____ über dem
    _erbesaltenen Raum ,ja sogar über einen Theil deß Klägenschen Hofraumes Gehen und
    hat dieserhalb den Antrag gestellt zu erkennen:
    daß Beklagter nich befugh über den zwsgen seinem Wahehaufe und dem Hof
    raume des Klägers im Verteuge zum 16. Februar 1898 § 5 verbeseltnenn
    Laubnis zu fehlen, das er sich vielecht jeder ______ zu entfallen gebe.
    Der Beklagte hat dagegen ___fällige Abweisung beantragt.
    Er bestreitet, das der Kläger sein Haus nebst dem Hofraum vor 30 Jahren er-
    worben habe nur will der Verlegung der Kauvnisurkunde entgegen segen. Er
    erkennt die Handzeichnung nicht an, Übergiebt vielmehr seiner Sicht ein ____
    Visarius angefügte Karte , welche zufolge _______us der _________
    Drescher mit dem Flurstücke genau übereinstimme und die übrigen Verhältnisse
    völlig darstellen soll. _eter __uhme auf jene , besaegtet der Beklagte, das
    bei dem Punkte g die Grenzlinie der dem Kläger gehörenden Parzelle beginne,
    das der zu___ den Punkten g und e liegende nur van da ab gesehen von bei
    derselbigen Parzellen für g__ziehende Raum ein öffentliches steuerfreier Weg
    sei und nimals dem Kläger gehört habe, sein Zeuge Drescher bekunden selbe ; Kläger
    habe __ ___ ihnselben er einer _alle zugebauet, allein er sei dadurch nicht
    Eigenthümer der bei g und _ liegenden Stufe genannten und zu kenne von Verklagten
    nicht ____gezehren über diese Stufe zu gehören.
    Es handle sich hier nur um den zwischen
    e und d liegenden schmalen Raum . Seit mindestens 40 und 50 Jahren hätten seine
    Vorbesitzer alle nur z_ diesem Hause stattfindenden _uhnen in der Weise
    ausgeübt , daß sie der Gaussen in der Nähe des Punktes g abgebogen hatten
    dann den daranstoßenden Weg gefahren, bis e die A_eibige
    Stiege benuhzt hätten und nun die über diese Stiege auf die Parzelle der ver
    Klagten und zum Hause derselben gelangt. Bei der Rückfahrt sei
    derselbe Weg in umgekehrter Richtung eingeschlagen , wie dieser die sei ihm
    benannten Zeugen bekunden selben. __ebeigens sei ____ den ___ still__
    send die dem ungekauften Hause zustehende Hof_____ __Verlirenz mit
    übergegangen, war umso mehr anzunehmen das, __ Kläger nur __

    Für eure Bemühungen im voraus schon Besten Dank.
    Grüße Franjo
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Franjo62; 28.02.2011, 21:51.
  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 3948

    #2
    Hallo,

    nur der letzte Satz mal als Versuch. Allerdings ist die Schrift so klein, daß es wirklich sehr schwierig zu entziffern ist. Bei den 2 gekennzeichneten Wörtern kann ich nur dies erkennen. Vielleicht wenn du den Text teilst und größer einstellst, wär es besser zu lesen.

    Bei der Rückfahrt sei
    derselbe Weg in umgekehrter Richtung eingeschlagen , wie dieser die von ihm
    benannten Zeugen bekunden sollen. Dabeigens? sei durch den Verkauf stillschwei-
    gend die dem ungekauften Hause zustehende Jahrgarechtsame? als Pertinenz mit
    übergegangen, was umso mehr anzunehmen sei, als Kläger sich nur des
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

    Kommentar

    • Franjo62
      Erfahrener Benutzer
      • 09.03.2008
      • 364

      #3
      Hallo Gaby
      Danke für deinen Versuch und deine Anregung.
      Ich füge eine Vergrößerung an.

      Grüße Franjo

      Kommentar

      • hans2
        Erfahrener Benutzer
        • 28.02.2011
        • 118

        #4
        Hallo!
        Mal der Anfang. Wenn ich Zeit hab, mach icn weiter.
        Der Kläger, welcher ... Handzeichnung UND ... trägt KLAGEND vor ... nicht nur seine FRÜCHTE SONDERN AUCH SEINEN DÜNGER über deN VORBEHALTENEN Raum, ja sogar über einen Theil der KLÄGERISCHEN Hofraumes FAHRE und hat ...
        Schönen Gruß!
        Hans

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator
          • 16.07.2006
          • 28371

          #5
          Hallo Franjo,

          ich lese:


          Der Kläger welcher unter Bezugnahme auf eine übergebene Handzeichnung und über
          Beweisantretung
          behauptet, sein Haus nebst Hofraum von der Ehefrau Joseph
          Kraling vor ca 30 Jahren gekauft zu haben, trägt klagend vor, daß der Verklagte
          trotz seiner Pro..thation nicht nur seine Früchte sondern auch seinen Dünger über dem
          vorbehaltenen Raum ,ja sogar über einen Theil deß Klägerischen Hofraumes fahre und
          hat dieserhalb den Antrag gestellt zu erkennen:
          daß Verklagter nicht befugt über den zwischen seinem Wohnhause und dem Hof-
          raume des Klägers im Vertrage vom 16. Februar 1898 § 5 vorbehaltenen
          Landes(???) zu fahren, das er sich vielmehr jeder Ueberfahrt zu enthalten habe.
          Der Beklagte hat dagegen ___fällige Abweisung beantragt.
          Er bestreitet, das der Kläger sein Haus nebst dem Hofraum vor 30 Jahren er-
          worben habe und will der Vorlegung der Beweisurkunde entgegen sehen. Er er-
          kennt die Handzeichnung nicht an, übergiebt vielmehr seiner Seits eine vom Ge..wer
          Visarius angefertigte Karte , welche zufolge Zeugnisses des Steuerbank......rs
          Drescher mit der Flurcharte genau übereinstimme und die üblichen Verhältnisse
          richtig darstellen soll. Unter Bezugnahme auf jene , behauptet der Verklagte, daß
          bei dem Punkte g die Grenzlinie der dem Kläger gehörenden Parzelle beginne,
          daß der zwischen den Punkten g und e liegende nur von da ab zwischen den bei-
          derseitiger Parzellen sich hinziehende Raum ein öffentlicher steuerfreier Weg
          sei und niemals dem Kläger gehört habe, wie Zeuge Drescher bekunden solle; Kläger
          habe zwar denselben an einer Stelle zugebauet, allein er sei dadurch nicht Eigen-
          thümer der bei g und e liegenden Fläche geworden und er könne dem Verklagten
          nicht verwehren über diese Fläche zu fahren. Es handle sich hier nur um den zwischen
          e und d liegenden schmalen Raum . Seit mindestens 40 und 50 Jahren hätten seine
          Vorbesitzer alle zu und von diesem Hause stattfindenden Fuhren in der Weise
          ausgeübt , daß sie der Gaussen in der Nähe des Punktes g abgebogen hat-
          ten dann den daranstoßenden öffentlichen Weg gefahren, bis e die streitige
          Fläche berührt hätten und von da über diese Fläche auf die Parzelle des Ver-
          klagten und zum Hause desselben gelangt seien. Bei der Rückfahrt sei
          derselbe Weg in umgekehrter Richtung eingeschlagen , wie dieses die von ihm be-
          nannten Zeugen bekunden sollen. Uebrigens sei durch den Verkauf stillschwei-
          gend
          die dem angekauften Hause zustehende Fahrgerechtssame(???) als Per..inenz mit
          übergegangen, was umso mehr anzunehmen sei, als Kläger sich nur das
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

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          • hans2
            Erfahrener Benutzer
            • 28.02.2011
            • 118

            #6
            Hallo!
            Darf ich mir ein paar Korrekturen erlauben:

            ... Karte, welche zufolge Zeugnisses des STEUERKONTROLLÄRS ... übereinstimme und die ÖRTLICHEN Verhältnisse ...
            ... daß der zwischen de Punkten g und e liegende UND von da ab ...
            ... Fuhren in der Weise ausgeübt, daß sie VON der CHAUSSEE in der Nähe des Punktes g ...
            ... Fahrgerechtssame als PERTINENZ mit übergegangen ...
            Beste Grüße!
            Hans

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            • Franjo62
              Erfahrener Benutzer
              • 09.03.2008
              • 364

              #7
              Hallo
              Herzichen Dank für die Überarbeitung des Textes. Ich hatte nicht gedacht das Sütterlin so schwer zu lesen ist. Nun kann ich die 4te noch einmal korrigieren.
              Grüße Franjo

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