Der Vermerk "Wohlbekannt" - Taufmatrikel Actapublica

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  • Rieke
    Erfahrener Benutzer
    • 13.02.2012
    • 1290

    Der Vermerk "Wohlbekannt" - Taufmatrikel Actapublica

    Hallo lieber Ahnenplauderer,

    Beim Lesen von Signaturen bei actapublica stosse ich gelegentlich auf einen unterstrichenen Vermerk "Bekannt" oder sogar "Wohlbekannt" ueber den Namen der Muetter von Taeuflingen. Meistens ist der Vater nicht genannt, aber es gibt auch Eintraege mit Vater.
    Was hat das zu bedeuten?
    Ein Geheimcode?

    Liebe Gruesse,
    Rieke
    Meine Spitzenahnen....
    waren arm aber reinlich. Ihr Motto? Lieber leere Taschen als volle Hosen.
  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2633

    #2
    Hallo Rieke!

    Kannst du uns Links zu Beispielen nennen?

    Schöne Grüße
    Karin

    Kommentar

    • Rieke
      Erfahrener Benutzer
      • 13.02.2012
      • 1290

      #3
      Hallo Karin,

      Hier ist so eine Seite, Signatur 6418 S. 319


      (Der link wird wohl die S. 330 oeffnen, wo ich mit meiner Rueckwaertssuche angefangen habe, also dann oben die Seite 319 eingeben und 'Enter' druecken)
      Da sind sogar alle Varianten ; mit Vater, ohne Vater, mit "wohlbekannt" mit "bekannt" und ohne.....

      Ich bin nicht sehr gut beim Kurrentlesen und diese Eintraege haben nichts mit meinen Namen zu tun, deswegen habe ich die weiteren Angaben nicht gelesen. Vielleicht steht ja noch was dazu drin.

      Liebe Gruesse,
      Rieke
      Meine Spitzenahnen....
      waren arm aber reinlich. Ihr Motto? Lieber leere Taschen als volle Hosen.

      Kommentar

      • Brigitte Bernstein
        Erfahrener Benutzer
        • 02.08.2010
        • 590

        #4
        Hallo!
        Kann es sein, dass es sich um eine uneheliche Geburt handelt ? Bei meinem Urgroßvater 1874 geboren welcher unehelich war stand dieser Vermerk auch. Danach wurden von der Mutter die Eltern und sogar die Großeltern eingetragen. Zum Zeichen, dass sie eine eheliche Tochter war.
        Grüße Brigitte
        Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

        Kommentar

        • Rieke
          Erfahrener Benutzer
          • 13.02.2012
          • 1290

          #5
          Hallo Brigitte,

          Ja, das habe ich auch erst vermutet, aber es steht eben manchmal auch dort, wo ein Vater genannt ist. Ich muesste allerdings mal genau pruefen, ob bei der Mutter dann nach dem Vornamen "geborene XYZ" oder nur "ehel. Tochter des...." steht.
          Gelegentlich steht dieser Vermerk als "Ueberschrift", die beide Spalten erfasst, manchmal nur bei der Mutter. Manchmal steht "Angeblich" ueber dem Namen....

          Jedenfalls scheint's so gewesen zu sein, dass uneheliche Kinder genauso getauft wurden wie eheliche. Wenigstens wurde es den Kindern nicht angelastet, wie sie entstanden sind

          Ob sich dieses "Wohlbekannt" auf eine Tatsache bezieht oder ein verkleidetes moralisches Urteil ist, wird mir nicht klar. Heutzutage gibt es ja immer noch den Hinweis, dass jemand "polizeibekannt" ist und da heisst es ja wohl eindeutig, dass ueber diese Person Aktenvorgaenge bei der Polizei existieren. Das heisst meistens nichts gutes.

          Es ist nur ein akademisches Problem, aber ich dachte, jemand koennte mehr ueber die damaligen Gepflogenheiten bei der Fuehrung der Register Auskunft geben, oder ob es sogar eine interne Dienstanweisung gab

          Liebe Gruesse,
          Rieke
          Meine Spitzenahnen....
          waren arm aber reinlich. Ihr Motto? Lieber leere Taschen als volle Hosen.

          Kommentar

          • Ostpreussin
            Erfahrener Benutzer
            • 17.06.2012
            • 932

            #6
            Hallo, möglicherweise bedeutet das aber auch, daß der Kindesvater dem eintragenden Pfarrer persönlich bekannt war. Dann geht beides. Wurde der Name angegeben und war der Vater dem Pfarrer bekannt, trug der eben "bekannt" ein. Umgekehrt konnte der Vater dem Pfarrer ebenso bekannt sein, auch, wenn sein Name nicht angegeben wurde, sprich werden sollte. LG, Tina
            Viele Grüße von der Ostpreussin

            "Der Umgang mit Büchern führt zum Wahnsinn" (Erasmus von Rotterdam)

            Kommentar

            • Brunoni
              Erfahrener Benutzer
              • 07.04.2012
              • 2185

              #7
              Hallo Rieke,

              vielleicht soll "bekannt" oder "wohlbekannt" nur auf die Tatsache der öffentlichen Bekanntheit der Person hinweisen.
              In den Heiratskopien der Standesämter steht ja z.B. unter Nr. 1 - "der Persönlichkeit nach bekannt".
              Bei der Heirat meiner UrUrgroßeltern 1892 in Halle steht beim Bräutigam unter Nr. 1 "durch den bekannten Kastellan Heineck anerkannt".
              Dieser Kastellan war im dortigen Stadtgebiet also eine bekannte Persönlichkeit.
              Auf der Kopie der Sterbeurkunde 1940 zeigt die Tochter den Tod des Vaters in Halle an - Eingetragen auf mündliche Anzeige der "bekannten Frau" ...
              Meine UrUrgroßeltern und Nachfahren waren/sind quasi durch die alte Firma stadtbekannt.
              Dieses ist meine Art der Interpretation.
              Mit actapublica habe ich leider noch keine Erfahrung.

              Viele Grüße
              Bruni

              Kommentar

              • Brigitte Bernstein
                Erfahrener Benutzer
                • 02.08.2010
                • 590

                #8
                Nochal Hallo!
                Möglicher Weise ist es auch das. Bei einigen meiner Heiratsmarikeln zwischen 1750 und 1840 wurde der Bräutigam mit ehrenwert vermerkt. Zum Beispiel der ehrenwerte Schullehrer, oder hochehrenwerter Hufschmied. Die Braut war eine ehrenwerte Jungfer oder wenn sie schon älter war ehrenwerte Bäuerin. Sicher wurde dies in den verschiedenen Regionen unterschiedlich gehandhabt.
                Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

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