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Kopie Sterbeeintrag von 1954 anfordern
Hallo,
ich habe bei einer kleinen sächsischen Gemeinde die Kopie des Sterbeeintrags meines Großonkels per E-Mail angefordert, der 1954 verstorben ist. Ein alltäglicher Vorgang, der woanders nie auf Schwierigkeiten stieß weil die Schutzfristen abgelaufen sind. Doch von dieser Gemeinde wird verlangt, dass der Antrag
Haben bisher alle anderen Gemeinden gegen das sächsische Archivrecht verstoßen? Oder hat hier nur eine Gemeinde die Zeichen der Zeit nicht erkannt? Wie sollte man in so einem Fall verfahren? Beste Grüße Werner |
#2
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Hallo Werner,
Du solltest die Gemeinde darauf hinweisen, dass die Schutzfrist längst abgelaufen ist und es sich eigentlich um für jedermann zugängliches Archivgut handelt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass manche Gemeinden die Personenstandsregister - vielleicht in Ermangelung eines Archives - trotz Ablauf der Schutzfrist weiterhin im Standesamt aufbewahren und dann keinen Unterschied zwischen den noch der Schutzfrist unterliegenden Unterlagen und solchen, bei denen die Frist abgelaufen ist, machen. Vielleicht hilft auch ein Telefonat. Viele Erfolg und viele Grüße! Jürgen |
#3
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Hallo Jürgen,
Telefonate halfen nicht weiter. Ich habe der Gemeinde genau das geschrieben, was du geschrieben hast. Darauf kam ein sehr langer Brief mit den genannten Forderungen, die mit Paragrafen aus dem sächsischen Archivgesetz begründet wurden. Auch die Bitte, sich bei anderen Archiven in der Nachbarschaft zu erkundigen, wo es diese Problem nicht gab, wird ignoriert. Anscheinend hat sich die Existenz von Internet und E-Mail bis dort noch nicht herumgesprochen. Allein schon die Formulierung "Betroffener" zeigt, dass die aktuelle Gesetzeslage ignoriert wird. Beste Grüße Werner |
#4
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Hallo,
welche Paragraphen sollen das denn gewesen sein? Hier zB https://www.revosax.sachsen.de/vorsc...echsArchivG#p1 finde ich keine derartigen Einschränkungen. Gruß Thomas |
#5
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Ich finde diese Auflagen im Gesetz auch nicht wieder. "Spaßeshalber" sende ich den Brief als Anhang mit. Ich habe nur die Stellen unkenntlich gemacht, die auf den Absender schließen lassen.
Mit besten Grüßen Werner |
#6
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Ich kenne dieses Problem auch. Und konnte nach Rücksprache auch verstehen warum.
Es ging bei mir um die Eltern des Verstorbenen. Auch hier muss laut Archiv Gesetz der Nachweis erbracht werden. Aber ich verstehe manchmal das Strenge auch nicht. Gibt es die Möglichkeit im Archiv selber zu suchen? |
#7
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Hallo,
am einfachsten wird es wohl sein, Du schickst ihnen was sie wollen. Denn sie sitzen einfach am längeren Hebel. |
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