Zurück   Ahnenforschung.Net Forum > Foren für Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland > Sachsen Genealogie
Hier klicken, falls Sie Ihr Kennwort vergessen haben.

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 08.10.2019, 09:51
Werner51 Werner51 ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.07.2017
Beiträge: 100
Standard Kopie Sterbeeintrag von 1954 anfordern

Hallo,
ich habe bei einer kleinen sächsischen Gemeinde die Kopie des Sterbeeintrags meines Großonkels per E-Mail angefordert, der 1954 verstorben ist. Ein alltäglicher Vorgang, der woanders nie auf Schwierigkeiten stieß weil die Schutzfristen abgelaufen sind. Doch von dieser Gemeinde wird verlangt, dass der Antrag
  • per Brief
  • mit eigenhändiger Unterschrift
  • beigefügter Kopie des Personalausweises
  • und Glaubhaftmachung, dass ich Betroffener bin
gestellt wird. Nur so sei man in der Lage zu prüfen, ob ich berechtigt sei, diese Auskunft zu erhalten.


Haben bisher alle anderen Gemeinden gegen das sächsische Archivrecht verstoßen? Oder hat hier nur eine Gemeinde die Zeichen der Zeit nicht erkannt? Wie sollte man in so einem Fall verfahren?


Beste Grüße
Werner
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 08.10.2019, 12:32
JürgenSonntag JürgenSonntag ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.01.2019
Ort: Dresden
Beiträge: 224
Standard

Hallo Werner,
Du solltest die Gemeinde darauf hinweisen, dass die Schutzfrist längst abgelaufen ist und es sich eigentlich um für jedermann zugängliches Archivgut handelt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass manche Gemeinden die Personenstandsregister - vielleicht in Ermangelung eines Archives - trotz Ablauf der Schutzfrist weiterhin im Standesamt aufbewahren und dann keinen Unterschied zwischen den noch der Schutzfrist unterliegenden Unterlagen und solchen, bei denen die Frist abgelaufen ist, machen. Vielleicht hilft auch ein Telefonat.
Viele Erfolg und viele Grüße! Jürgen
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.10.2019, 15:25
Werner51 Werner51 ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 03.07.2017
Beiträge: 100
Standard

Hallo Jürgen,
Telefonate halfen nicht weiter. Ich habe der Gemeinde genau das geschrieben, was du geschrieben hast. Darauf kam ein sehr langer Brief mit den genannten Forderungen, die mit Paragrafen aus dem sächsischen Archivgesetz begründet wurden. Auch die Bitte, sich bei anderen Archiven in der Nachbarschaft zu erkundigen, wo es diese Problem nicht gab, wird ignoriert. Anscheinend hat sich die Existenz von Internet und E-Mail bis dort noch nicht herumgesprochen. Allein schon die Formulierung "Betroffener" zeigt, dass die aktuelle Gesetzeslage ignoriert wird.
Beste Grüße
Werner
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 08.10.2019, 15:38
Kasstor Kasstor ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2009
Ort: bei Hamburg
Beiträge: 13.440
Standard

Hallo,

welche Paragraphen sollen das denn gewesen sein? Hier zB https://www.revosax.sachsen.de/vorsc...echsArchivG#p1
finde ich keine derartigen Einschränkungen.

Gruß


Thomas
__________________
FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 08.10.2019, 17:09
Werner51 Werner51 ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 03.07.2017
Beiträge: 100
Standard

Ich finde diese Auflagen im Gesetz auch nicht wieder. "Spaßeshalber" sende ich den Brief als Anhang mit. Ich habe nur die Stellen unkenntlich gemacht, die auf den Absender schließen lassen.
Mit besten Grüßen
Werner
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Sachsen 1.10._1 - Kopie 2.jpg (256,4 KB, 32x aufgerufen)
Dateityp: jpg Sachsen 1.10._2 - Kopie.jpg (247,5 KB, 29x aufgerufen)
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 08.10.2019, 17:38
Chemnitzer Ahnenforscher Chemnitzer Ahnenforscher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2009
Beiträge: 475
Standard

Ich kenne dieses Problem auch. Und konnte nach Rücksprache auch verstehen warum.

Es ging bei mir um die Eltern des Verstorbenen. Auch hier muss laut Archiv Gesetz der Nachweis erbracht werden. Aber ich verstehe manchmal das Strenge auch nicht.

Gibt es die Möglichkeit im Archiv selber zu suchen?
__________________
Steinert, Rudolph - Flöha, Langenstriegis - Sachsen
Siegel - Schneeberg, Eibenstock - Sachsen
Richter - Frankenberg - Sachsen
--------
Tomaschewski - Usdau, Soldau - Ostpreußen
Orlowski - Przellenk - Ostpreußen
--------
Bittner - Königswalde, Beutegrund - Schlesien
Stull - Mittelbielau, Qualkau, Ströbel - Schlesien
Moser - Niedersteine, Wallisfurth, Pischkowitz - Schlesien
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 08.10.2019, 17:43
Benutzerbild von Xtine
Xtine Xtine ist offline weiblich
Administrator
 
Registriert seit: 16.07.2006
Ort: z' Minga [Mail: chatty1@gmx.de]
Beiträge: 28.243
Standard

Hallo,

am einfachsten wird es wohl sein, Du schickst ihnen was sie wollen. Denn sie sitzen einfach am längeren Hebel.
__________________
Viele Grüße .................................. .
Christine
.. .............
Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
(Konfuzius)

Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
sterbeeintrag anfordern

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:39 Uhr.