Bitte um Lesehilfe Kirchenbuch aus Ostpreußen, 1839

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  • Boeller
    Benutzer
    • 11.03.2021
    • 6

    [gelöst] Bitte um Lesehilfe Kirchenbuch aus Ostpreußen, 1839

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchliches Eheregister
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1839
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Reichau, Mohrungen, Ostpreußen.
    Namen um die es sich handeln sollte: Namen meiner Ururururgroßeltern.



    Liebe Ahnenforscher und Interessierte an der deutschen Schrift!

    Ich habe mit großem Glück dieses digitalisierte Kirchenbuch aus Ostpreußen gefunden und kann nun endlich weiter in der Geschichte meiner Vorfahren forschen. Obwohl ich schon langsam geübter in der Entzifferung von Kurrent Schrift sein sollte, beiße ich mir hieran die Zähne aus.

    Was ich weiß:
    Es geht um das Ehepaar Nr. 5: Der Bräutigam müsste Christian (?) Löbert heißen, der Ort ist Seubersdorf. Daneben müsste der Vater stehen. Dort erkenne ich nur wieder den Nachnamen (Löbert) und Seubersdorf.
    Auf Seite 2 steht die Braut: Dabei könnte es sich um den Vornamen Anna handeln. Der Vater (?) könnte Gottfr. also Gottfried heißen. Bei den Nachnamen ist mir aufgefallen, dass die Anna ein a hinten haben könnte und der Vater ein i. Im Polnischen sind dies meines Wissens nach die gängigen Endungen für Frauen und Männer bei Nachnamen.

    Ich würde mich tierisch über Nachrichten mit Hinweisen freuen und bedanke mich schonmal im Voraus!
    Angehängte Dateien
  • Ulpius
    Erfahrener Benutzer
    • 03.04.2019
    • 942

    #2
    Gibt es keine besser aufgelösten Bilder oder ein Link?

    Die Namen des Bräutigams und seines Vaters sind korrekt gelesen. Auch der Ort. Beide scheinen mir eine Wirtschaft zu führen (der Sohn), bzw. geführt zu haben (der verst[orbene]. Vater) bei deren Namen ich aber das führende Wort nicht sicher lesen kann. Hufenwirth? Weil der Bräutigam erst 22 Jahre alt ist, also das erforderliche Alter für Großjährigkeit noch nicht erreicht hat, steht in der auf das Alter folgenden Spalte, wer der Trauung zustimmt (in der Regel der Vater, was hier aber nicht mehr geht oder die Eltern) bzw. auf welcher Basis sie stattfinden darf. Hier lese ich mit allergrößtem Vorbehalt:
    Der Bescheid vom ??? Gericht ist beigelegt
    Die hier notierte war die erste Ehe des Christian.
    (Nachdem er bereits die Wirtschaft führt, müsste er -alleine um überhaupt Geschäfte jeder Art abschließen zu können- eine Großjährigkeitserklärung erlangt haben. Die wird von demselben Gericht erteilt worden sein, das auch hier genannt wird.)

    Die Braut:
    Anna Potrawka
    Gottfried Potrawki, Erbpächtl(icher?). Bauer in Seubersdorf
    Auch die Braut ist bei ihrer ersten Ehe 22 Jahre, hier stimmen die Eltern der Trauung zu.
    Die Trauung fand am sechszehnten 16ten Mai (Zahl in zwei Schreibweisen) statt, gepredigt hat Herr Klein.

    Kommentar

    • Boeller
      Benutzer
      • 11.03.2021
      • 6

      #3
      Oh man, du bist klasse, vielen Dank!

      Das ist leider die einzige Quelle die ich habe, aus dem Staatsarchiv Allenstein. Link: http://olsztyn.ap.gov.pl/baza/skany.php?z=88&s=3 (auf S. 80, 81).

      Verstehe ich dich richtig, dass in der zweiten Zeile bei dem Vater des Bräutigams nicht der Vorname, sondern die Abkürzung "verst." für verstorben steht? Das ist sehr schade!

      Kommentar

      • Ulpius
        Erfahrener Benutzer
        • 03.04.2019
        • 942

        #4
        Vielen Dank für den Link.
        Ja, der Vater war schon tot, möglicherweise beide Elternteile, von der Mutter ist gar nicht die Rede (wobei ich nicht sicher bin, ob diese alleine hätte handeln können). Vorausgesetzt der Name der Wirtschaft ist zutreffend gelesen, steht in dem Feld:
        Gottfr(ied). Löbert
        verst(orbener). Hufenwirth

        in Seubersdorf

        Nachdem das Buch als Duplikat der Register von Taufen und Sterbefällen tituliert ist, könnte sich vielleicht finden lassen, wann Vater Gottfried gestorben ist. So ganz lange wird das nicht her sein, wenn der Sohn das Wirtshaus hat übernehmen können. Denn mit 17 wird das definitiv nicht funktioniert haben, vielleicht so ab 20. Aber das hängt vom Einzelfall ab.
        Und nachdem bei den Todesfällen ziemlich genau das Alter der Personen angegeben wird, kann das durchaus neue Erkenntnisse bringen.

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