Staatsarchiv, Vollmacht

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  • Hely
    Benutzer
    • 08.03.2020
    • 8

    Staatsarchiv, Vollmacht

    Liebe Ahnenforscher,
    ein wenig bin ich ja nun schon in meiner Forschung vorwärts gekommen. Natürlich auch mit Hilfe Eurer Beiträge hier im Forum, die ich oft lese.
    Mein kleines Problem:
    Hatte das Staatsarchiv Leipzig angeschrieben, alle mir bekannten Daten mit gesandt und um Auskunft gebeten. Es handelte sich unter anderem um die Schwester meines verstorbenen Vaters, welche noch lebt (80J).

    Das Archiv meinte, dass man mir keine Auskunft geben kann. Entweder fordert sie es selbst an oder erteilt mir eine Vollmacht.
    Obwohl ich das nicht ganz so nach vollziehen kann, beide haben die gleichen Eltern
    Meine Tante wird mir die Vollmacht erteilen, soweit bereits abgesprochen.
    Aber wie schreibt man eine Vollmacht für ein Archiv wo ich aus sämtlichen Registern, die es gibt, Auskünfte erhalten möchte?
    Ich schätze mal, dass dies auch an bestimmte Formulierungen gebunden ist, damit es auch rechtswirksam ist.


    Kann mir da jemand helfen? Hat jemand selbst schon Erfahrungen gemacht?
    Klasse wäre, wenn es speziell so ein Vorduck dafür geben würde?!


    Danke schon mal für Eure Mühe!


    LG Stphanie
    Suche: Riedel, Stolle, Nebelung, Zubeil hauptsächlich Sachsen; Sachsen/Anhalt; Brandenburg; Schlesien
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  • kkhno
    Erfahrener Benutzer
    • 15.07.2011
    • 384

    #2
    Hallo Stephanie,

    das Thema wurde bereits behandelt, schau mal hier.
    Und hier gibt es eine Vorlage für solch eine Vollmacht.
    Lg. kkhno

    Kommentar

    • kkhno
      Erfahrener Benutzer
      • 15.07.2011
      • 384

      #3
      Gerade sehe ich, dass es für die sächsischen Archive einheitliche Vorlagen gibt. Schau mal hier.
      Demzufolge wärest du als Recherchedienstleister zu behandeln:
      - Recherchedienstleister Vollmacht
      - Recherchedienstleister Einwilligungserklärung
      Lg. kkhno

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      • Hely
        Benutzer
        • 08.03.2020
        • 8

        #4
        Ganz lieben Dank!
        die behandelten Themen dazu hier im Forum hatte ich schon gelesen. Da diese aber aus früheren Jahren stammen, war ich mir unsicher. Es hätte sich ja zwischenzeitlich schon wieder mal etwas gesetzlich an Anforderungen geändert haben, zb. wegen Datenschutz oder so. Oder dass der Vollmachtgeber seine Ausweißnummer dazu schreiben muss.


        Danke, Danke


        LG Stephanie
        Suche: Riedel, Stolle, Nebelung, Zubeil hauptsächlich Sachsen; Sachsen/Anhalt; Brandenburg; Schlesien
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        • kulibali
          Erfahrener Benutzer
          • 07.03.2020
          • 175

          #5
          Hallo,
          ich frage mich jetzt auch warum sie die Vollmacht deiner Tante wollen?

          Du forderst wahrscheinlich Personenbezogene Unterlagen zu deinen Großeltern an, zu denen die Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist, oder neu zu laufen begonnen hat, da Personenbezogen Daten dritter eingetragen wurden.

          In so einem Fall wollen sie wahrscheinlich die Vollmacht wegen:

          § 10 Abs. 4, S. 2 SächsArchivG
          "(4) 1Eine Benutzung personenbezogenen Archivgutes ist unabhängig von den in Absatz 1 genannten Schutzfristen zulässig, wenn die Person, auf die sich das Archivgut bezieht, eingewilligt hat.
          2Nach dem Tod der Person ist die Einwilligung von dem überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, nach dessen Tod von den geschäftsfähigen Kindern der betroffenen Person und, wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, von den Eltern der betroffenen Person zu erklären.

          Deine Tante ist entweder selber betroffene oder einziges überlebendes Kind und müsste daher einwilligen bzw. selber den Antrag stellen, was sie ja durch die Vollmacht nun über dich tut.
          LG Kuli
          Hi

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